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Vorlage - 0144/2022  

Betreff: Antrag der Gemeinde Faßberg auf Gewährung einer Kreiszuwendung für den behindertengerechten Ausbau der Toilettenanlage in der Kindertagesstätte "Kinnerhus"
Status:öffentlich  
Verfasser:Schulz, Maion
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.09.2022 
des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

In der DRK-Kindertagesstätte „Kinnerhus“ in 29328 Faßberg, Salzmoor 2a, wurde zum 01.08.2021 eine Integrationsgruppe eingerichtet.

 

In 2022 wird der behindertengerechte Ausbau des Toilettenzugangs der Integrationsgruppe baulich umgesetzt.

r den Ausbau wurden Kosten in Höhe von 6.000,00 Euro veranschlagt.


Nach der Richtlinie zur Kindertagesstättenförderung im Landkreis Celle kann für notwendige Grundsanierungen eine Zuwendung von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt werden, hier in Höhe von 1.200,00 Euro.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 6 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Faßberg für die Errichtung einer behindertengerechten Toilettenanlage in der Kindertagesstätte „Kinnerhus“ in 29328 Faßberg, Salzmoor 2a, eine Kreiszuwendung in Höhe von 1.200,00 Euro zu gewähren.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Entsprechende Haushaltsmittel wurden über den 3. Nachtragshaushalt 2021/2022 zur Verfügung gestellt.