Inhalt

Vorlage - 0146/2022  

Betreff: 5. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Celle für die Haushaltsjahre 2021/2022, Dritte Änderung des Stellenplans 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Steuerung und Informationstechnik   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
06.10.2022 
des Kreistages geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Fünfte Nachtragshaushaltssatzung 2021-2022
1. Deckblatt 3. Nachtragsstellenplan Okt.22
2. Stellenveränderungen auf einen Blick 2021-2022, 3. Nachtrag Okt.22
3. Stellenplan Beamte 2022, 3. Änderung
4. Stellenübersicht Beamte 2022, 3. Änderung
5. Stellenplan Arbeitnehmer 2022, 3. Änderung
6. Stellenübersicht Arbeitnehmer 2022, 3. Änderung
7. Veränderungsliste 2022, 3. Änderung Okt. 22
8. Anhang zum Stellenplan 2021-2022, 3. Änderung Okt. 22

Kurze Sachdarstellung:

Im Rahmen der dritten Änderung des Stellenplans für den Doppelhaushalt 2021/2022 erhöht sich die Anzahl der Stellen in der Kreisverwaltung im Haushaltsjahr 2022 um 16,00 Stellen:

 

+ 1,00

Landratsbüro (01)

+ 4,50

Ordnungsamt (10)

+ 1,00

Sozialamt (40)

+ 1,25

Jugendamt (43)

+ 6,25

Gesundheitsamt (50)

+ 2,00

mmerei (90)

= 16,00

 

 

Die Anzahl der Nachwuchskräfte wird um nf Stellen erhöht. Die Veränderungen werden im Anhang zum Stellenplan dargestellt.

 

Veränderungen von Stellen, die zu keiner geänderten Stellenzahl führen, werden in dieser Vorlage nicht gesondert dargestellt. In der Veränderungsliste zum Stellenplan sind diese Verschiebungen innerhalb der Spalte „Erläuterungen“ erkennbar (z.B. 1 Zugang von BesGr. A 10). Ursächlich sind hier zum einen Hebungen und Senkungen als Ergebnis einer Stellenbewertung und zum anderen Umwandlungen von Stellen für Beamtinnen und Beamte in Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und umgekehrt.

 

 

Landratsbüro (01)

Stellen-Nr.

Stellen-umfang

Stellen-wert

Stichwort

3773

+ 1,00

EG 11

Pressestelle

Summe

+ 1,00

 

 

 

Pressestelle

Seit zweieinhalb Jahren befindet sich die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Modus der Krisenkommunikation, die für eine erhebliche Mehrbelastung (zum Beispiel deutlich erhöhte Anzahl von Presseanfragen, statt bisher 100 jetzt über 300 Pressemitteilungen pro Jahr sowie vielfache Bürgeranfragen) gesorgt hat. Dies konnte und kann mit den vorhandenen Ressourcen (zum Vergleich: die Stadt hat in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit laut Stellenplan 10,7 stellen, der Landkreis bislang lediglich 2,7 Stellen) nicht aufgefangen werden und ließ sich nur mit deutlicher Mehrarbeit und angeordneten Überstunden bewerkstelligen. Viele anstehende Projekte wie bspw. die Umsetzung der Homepage konnten nicht weiter vorangetrieben werden. 

Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten und Jahren weitere Phasen solcher Belastungsspitzen auftreten, da der Landkreis neben dem Thema Corona u.a. als Katastrophenschutzbehörde in der Regel auf die eine oder andere Weise mit in der Verantwortung ist, sei es bei der Aufnahme von Flüchtlingen, sei es bei einer möglichen Mangellage der Gas- und Energieversorgung oder bei den neu auftretenden Themen der Auswirkungen durch die Klimaveränderungen.

Neben der Krisenkommunikation bedarf die neu aufgesetzte Homepage deutlich mehr Betreuung, daneben sind noch kleinere Unterseiten der Homepage (z.B. Wirtschaftsförderung, Kreismusikschule, Gesundheitsregion u.a.) zu erstellen. Darüber hinaus müssen vermehrt zusätzliche Vorgaben und Anträge der Politik - wie etwa die mögliche Übertragung von Kreistagssitzungen ins Internet, aber auch Anträge wie Praktikumsbörse und Istanbul-Konvention - bearbeitet werden, die sehr zeitintensiv sind.

Um die Aufgabenerfüllung der deutlich gestiegenen Anforderungen sicherstellen zu können, ist daher in der Pressestelle eine weitere Stelle erforderlich.

 

Ordnungsamt (10)

Stellen-Nr.

Stellen-umfang

Stellen-wert

Stichwort

2077

+ 0,50

EG 3

Unterstützung Ausländerstelle mit Streichung KW-Vermerk

3775

3776

+ 2,00

EG 3

Unterstützung Ausländerstelle mit KW-Vermerk

3774

+ 1,00

A 11

Sachbearbeitung Zivil- / Katastrophenschutz

 

3777

+ 1,00

A 10

Sachbearbeitung Waffenrecht

Summe

+ 4,50

 

 

 

Unterstützung Ausländerstelle

Die Zahl der Ausländer/-innen im Landkreis Celle und damit auch die Zahl der auszuhändigenden Aufenthaltserlaubnisse ist gestiegen und wird im Zuge der Ukraine-Krise auch weiter steigen. Der Umfang der bisherigen halben Stelle, die insbesondere für Terminvereinbarungen und die Aushändigung der Aufenthaltserlaubnisse verantwortlich ist, ist daher nicht mehr auskömmlich, um das Arbeitsaufkommen zu bearbeiten. In der Folge müssen bereits die regulären Sachbearbeiter/-innen die eigentlichen Aufgaben der Unterstützungskraft übernehmen, was mit dem Ziel der zeitlichen Entlastung der Sachbearbeiter/-innen nicht vereinbar ist. Es besteht daher Bedarf für eine Erhöhung des Stundenumfangs von 0,50 auf 1,00. Aufgrund des dauerhaften Bedarfs soll zudem der bisherige KW-Vermerk (0,50 „Ausnderstelle“) zum 31.12.2023r die Stelle gestrichen werden.

 

 

 

Unterstützung Ausländerstelle mit KW-Vermerk

Um die im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise anfallenden Mehraufgaben in der Ausländerbehörde kurzfristig bewerkstelligen zu können, mussten im Frühjahr 2022 vorübergehend für sechs Monate Beschäftigte eingestellt werden, wofür keine Stelle erforderlich ist. Es zeigt sich aber, dass der Bedarf aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine auch über den Winter 2022 hinaus bestehen wird. Für eine nahtlose Weiterbeschäftigung dieser dringend benötigten Unterstützungskräfte sollen zwei neue Stellen geschaffen werden. Die Stellen werden mit entsprechenden KW-Vermerken versehen. Da alle Flüchtlinge aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Aufenthaltserlaubnis bis zum 04.03.2024 erhalten und dann im Frühjahr 2024 nach aktuellem Stand über 1.000 Personen gleichzeitig zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse in der Ausländerstelle vorsprechen müssten, soll der KW-Vermerk bei einer der beiden Stelle erst zum 31.12.2024 angebracht werden; die andere Stelle erhält einen KW-Vermerk zum 31.12.2023.

 

Sachbearbeitung Zivil- / Katastrophenschutz

Bislang gibt es einen Mitarbeiter, der die Sachbearbeitung im Bereich Katastrophenschutz in Teilzeit wahrnimmt. Bereits jetzt können aus Zeitmangel nicht alle in diesem Sachgebiet anfallenden Aufgaben erledigt werden. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal sowie aufgrund des Angriffskrieges in der Ukraine sind die Aufgaben im Katastrophenschutz deutlich angewachsen. Zusätzlich soll das Thema Zivilschutz umfangreicher in den Landkreisen bearbeitet werden. Hierfür wird zusätzliche und dauerhafte personelle Unterstützung benötigt.

Im Rahmen der derzeitigen nötigen Aufgabenwahrnehmungen und -übertragungen seitens des Bundes und des Landes im Bereich Zivilschutz müssen folgende Tätigkeiten kurzfristig konzeptionell erarbeitet bzw. neu bearbeitet werden:

  • Zivile Alarmplanung mit Zivilem Alarmplankalender (= sehr umfangreiche neue Aufgabe)
  • Ernährungssicherstellung
  • Trinkwassersicherstellung, Notbrunnen
  • Jodblockade, Konzepterstellung für die Lagerung, Verteilung und Ausgabe
  • Schutzräume
  • Sirenenförderung und Ausbau, Konzepterstellung für die Schließung der Lücken
  • Satellitentelefone, dazu Konzepterstellung
  • Katastrophenschutz-Plan „KRITIS“
  • Erstellung von landkreisweiten Konzepten
  • Mitarbeit an der Planung und Durchführung von Stabsrahmenübungen

Eine Abfrage bei umliegenden Landkreisen hat ergeben, dass auch dort aufgrund der enormen Aufgabenmehrung zusätzliche Stellen für den Bereich Zivilschutz geschaffen werden. Da noch keine abschließende Stellenbeschreibung mit dem neuen Aufgabenzuschnitt und darauf basierender Stellenbewertung vorliegt, wird die Stelle im Hinblick auf ihre Wertigkeit mit einem Sperrvermerk (Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat) versehen.

 

Sachbearbeitung Waffenrecht

Nach aktuellem Verordnungsentwurf soll zum 01.01.2023 die Zuständigkeit für das nicht gewerbliche Waffenrecht bei den Landkreisen und kreisfreien Städten konzentriert werden. Die bisherige Zuständigkeit der großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden wird ausgeschlossen.  Sofern die rechtliche Umsetzung wie geplant stattfindet, wird der Landkreis damit zum 01.01.2023 zuständige Waffenbehörde für das Gebiet der Stadt Celle. Somit würden ca. 1.500 Fälle in die Zuständigkeit des Landkreises wechseln. Durch den Zuständigkeitswechsel entsteht daher Bedarf für eine weitere Vollzeitstelle. Da der Zuständigkeitswechsel zum 01.01.2023 rechtlich noch nicht vollzogen wurde, wird die Stelle mit einem Sperrvermerk versehen (Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat).

 

 

 

 

Sozialamt (40)

Stellen-Nr.

Stellen-umfang

Stellen-wert

Stichwort

3778

+ 1,00

A 12

Sachbearbeitung Heimaufsicht

Summe

+ 1,00

 

 

 

Sachbearbeitung Heimaufsicht

Das Arbeitsvolumen im Bereich der Heimaufsicht wächst kontinuierlich an. Alleine im letzten und in diesem Jahr haben neue Einrichtungen der Altenpflege mit über 250 Plätzen ihren Betrieb aufgenommen. Darüber hinaus gibt es Planungen und Anfragen für weitere Pflegeeinrichtungen mit insgesamt mehreren hundert Plätzen. Alle Pflegeeinrichtungen außerhalb der Stadt Celle sind durch die Heimaufsicht des Landkreises zu überwachen; Pflegesatzvereinbarungen und die Festsetzung der abrechenbaren Investitionsaufwendungen erfolgen auch für das Stadtgebiet ausschließlich durch die Heimaufsicht des Kreissozialamtes.

Lediglich aufgrund einer zeitlich befristeten Umstellung der Überwachung ohne Termine vor Ort aufgrund der Corona-Einschränkungen konnten die Heimüberwachungen trotz des Aufgabenzuwachses (auch durch Überprüfung von Corona-Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen) sichergestellt werden. Zurzeit ist wieder eine Vor-Ort-Überprüfung möglich und notwendig, so dass in der Heimaufsicht Rückstände auflaufen.

Neben der Aufgabe der Heimaufsicht ist der Bereich der Verhandlungen und Vereinbarungen der Bereich, der mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zeitnah abgedeckt werden kann. Mit dem im Juli 2021 in Kraft getretenen Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, spätestens ab dem 1. September 2022 eine Entlohnung mindestens in Höhe von Tariflöhnen zu zahlen. Es gibt noch diverse Pflegeeinrichtungen, mit denen verhandelt werden muss. Teilweise sind auch umfangreiche Sachwertgutachten zu bewerten. Bedingt durch die Zahlung von Tariflöhnen und die steigenden Energie- und sonstigen Sachkosten werden die Einrichtungen künftig jährlich zu Verhandlungen auffordern. Dies ist mit dem vorhandenen Personal in der Heimaufsicht nicht leistbar, so dass eine zusätzliche Stelle benötigt wird.

 

Jugendamt (43)

Stellen-Nr.

Stellen-umfang

Stellen-wert

Stichwort

1768

+ 0,25

S14

Allgemeine Soziale Dienste (ASD)

3799

+ 1,00

S17

Koordination Amtsvormundschaften

Summe

+ 1,25

 

 

 

ASD

Im Rahmen der Personalplanung für den ASD ist zur Deckung der jugendhilferechtlichen Bedarfe, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung und dem Kinderschutz, eine Vollzeitstelle als Nachbesetzung einer bisherigen 0,75 Stelle notwendig.

 

Koordination Amtsvormundschaften

Es besteht ein Aufgabenzuwachs aufgrund einer Reform im Vormundschaftsrecht, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt. Der Schwerpunkt dürfte zunächst in der Aufgabe der Gewinnung von ehrenamtlichen Einzelvormündern liegen.

 

 

 

Gesundheitsamt (50)

Stellen-Nr.

Stellen-umfang

Stellen-wert

Stichwort

1675

+ 0,25

EG 9a

Labor

2125 - 2142

 

EG 5  EG 9a A 10

Corona-Stellen

3788

3789

3790

3791

+ 1,00

+ 1,00

+ 1,00

+ 1,00

A 14

S11b

EG 5

EG 6

Paktmittel für den ÖGD

3792

3793

+ 1,00

+ 1,00

EG 10

EG 3

Digitalisierung mit KW-Vermerk

Summe

+ 6,25

 

 

 

Labor

Zur Abdeckung der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung mit zwei Personen im Labor ist die Erhöhung des Stellenumfangs um 0,25 erforderlich. Die zusätzlichen Stellenanteile sollen ebenfalls für folgende Bereiche eingesetzt werden:

  • Vorbereitungen bei Gutachtenerstellung zur Pflegebedürftigkeit
  • Verkehrsmedizinische Untersuchungen
  • Belehrungen nach IfSG
  • Unterstützung für die Gesundheitsaufsicht und bei amtsärztlichen Untersuchungen
  • Mehrbelastung durch Corona

 

Corona-Stellen

Aufgrund der anhaltenden Aufgaben im Rahmen der Corona-Krise sollen die KW-Vermerke auf den eigens für diese Krise geschaffenen 18,00 Stellen bis zum 31.12.2023 verlängert werden.

 

Paktmittel für den ÖGD

Zur weiteren Fortsetzung der Paktmittel für den ÖGD werden für den Jugendärztlichen Dienst (JÄD) vier neue Stellen benötigt. Der Umfang an zu untersuchenden Kindern ist mit dem aktuellen Personalkörper nicht bedarfsorientiert und zeitnah zu bewerkstelligen. Die Anzahl der Kinder hat sich kontinuierlich erhöht; zudem ist der Zeitbedarf bei den jeweiligen Untersuchungen gestiegen. Daneben besteht bei einem deutlich größeren Prozentsatz von Kindern im Vorschulalter ein hoher Beratungsbedarf. Außerdem soll die Anzahl an Untersuchungen deutlich gesteigert werden (Schuleingangsuntersuchungen und Untersuchungen mit Bedarf der Eingliederungshilfe). Gesteigerte Untersuchungen mit gezieltem Blick auf frühzeitiges und fachübergreifendes ganzheitliches Interagieren erfordern den Einsatz:

  • einer/-es weiteren Ärztin/Arztes
  • welche/-r durch Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in vor, während und nach der Untersuchung unterstützt wird,
  • flankiert durch eine Verwaltungskraft für die umfassende und abschließende (Zu-) Arbeit für alle damit anfallenden Dokumentations- und Schnittstellenarbeit sowie
  • eine/-n Sozialpädagogin/-en für eine ergänzende Zuarbeit für die/den untersuchende/-n Ärztin/Arzt im Bereich Kinder- und Jugendgesundheit - insbesondere i.S. einer Realisierung von frühzeitigen Hilfen / Interventionsarbeit

 

Digitalisierung

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung des ÖGD und dem eingereichten Antrag auf Fördermittel werden zwei Stellen benötigt: "Digitalisierung von Bestandsakten im Gesundheitsamt" sowie "Digitale Begleitung". Die Stellen erhalten einen Sperrvermerk (Besetzung nur bei Abdeckung durch Fördermittel) und einen KW-Vermerk zum 31.12.2024.

 

mmerei (90)

Stellen-Nr.

Stellen-umfang

Stellen-wert

Stichwort

3794

+ 1,00

EG 9c

SB Steuern

3798

+ 1,00

A 11

Betreuung H&H Verfahren

Summe

+ 2,00

 

 

 

SB Steuern

r folgende Aufgaben wird eine Mitarbeiterin bislang lediglich zeitlich begrenzt über eine Reservestelle eingesetzt: Einführung des TCMS / regelmäßige Information der Mitarbeiter/-innen zu steuerlichen Themen / Analyse und Bewertung der Umsatzsteuerpflicht sämtlicher öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Entgelte / Prüfung umsatzsteuerlicher Sachverhalte / Umsatzbesteuerung für JPöR / Erarbeitung von Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der umsatzsteuerlichen Belastung und zur Sicherung des Vorsteuerabzuges / Grundsteuerreform. Die Stelle in der Steuerabteilung wird jedoch dauerhaft benötigt.

 

Betreuung H&H Verfahren

Das H&H Verfahren muss dauerhaft einsatzbereit sein, um sämtliche Zahlungsein- und ausgänge gewährleisten zu können. Eine Vertretung ist hier dauerhaft sicher zu stellen. Folgende Tätigkeiten sollen durch die neue Stelle wahrgenommen werden:

  • Zur Umsetzung des online-Zahlverfahrens sind Stammdaten und Einstellungen im Fachverfahren H&H zu pflegen und vorzunehmen. Diese Aufgaben waren bisher im Geschäftsverteilungsplan nicht zugeordnet. Auch das Pflegen der Schnittstelle zwischen den Online-Bezahlverfahren und den Fachanwendungen bzw. H&H war bisher nicht geregelt.
  • Die Nutzerverwaltung in H&H ist mit dem zentralen Anordnungswesen komplexer und schwieriger geworden. Sie kann nicht mehr durch die Haushaltssachbearbeiter/-innen in der Kämmerei verwaltet werden, sondern benötigt einen zentralen Ansprechpartner.
  • Aus dem Amt für Steuerung und Informationstechnik wurden Aufgaben auf die Kämmerei in Zusammenhang mit der Betreuung des H&H-Verfahrens übertragen. Zur Wahrnehmung der Aufgabe (insbesondere für den Bereich Veranlagung) werden entsprechende Schulungen benötigt. Es kommen vermehrt Anfragen aus den Fachämtern und den Gemeinden mit Schnittstellenproblematik zu H&H. Die vermehrte Nutzung von EC-Terminals führt zu mehr Administrationsaufwand.

Die Vertretung für die Aufgabe der Anlagenbuchhaltung soll hier ebenfalls erfolgen. Bisher wurde dies von vier Personen im Haushaltsteam sichergestellt. Da hier seit mehreren Jahren auf den Stellen eine hohe Fluktuation bzw. Unterbesetzung vorhanden ist, konnten die eigentlichen Aufgaben (z.B. Jahresrechnungen) schon nicht sichergestellt werden. Da noch keine abschließende Stellenbeschreibung mit dem neuen Aufgabenzuschnitt und darauf basierende Stellenbewertung vorliegt, wird die Stelle im Hinblick auf ihre Wertigkeit mit einem Sperrvermerk (Besetzung erst nach Freigabe durch den Landrat) versehen.




 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die 5. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022 des Landkreises Celle mit dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung der dritten Änderung.             


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Eine Besetzung der Stellen wird voraussichtlich frühestens in 2023 erfolgen. Im Übrigen können die Mehrkosten durch Einsparungen bei vorübergehend nicht besetzten Stellen innerhalb des bereits zur Verfügung stehenden Personalkostenbudgets der Kreisverwaltung gedeckt werden. Ab dem Haushalt 2023 werden die Personalkosten entsprechend eingeplant.




 

 

Anlage:

 

5. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Celle für die Haushaltsjahre 2021/2022

 

Dritte Änderung des Stellenplans des Landkreises Celle für die Haushaltsjahre 2021/2022:

 

1. Deckblatt Stellenplan Kreisverwaltung 2021/2022

2. Stellenveränderungen auf einen Blick 2021/2022

3. Stellenplan Beamtinnen und Beamte 2022

4. Stellenübersicht Beamtinnen und Beamte 2022

5. Stellenplan Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2022

6. Stellenübersicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2022

7. Veränderungsliste zum Stellenplan 2022, Stand März 2022

8. Anhang zum Stellenplan 2021/2022




 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Fünfte Nachtragshaushaltssatzung 2021-2022 (338 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 1. Deckblatt 3. Nachtragsstellenplan Okt.22 (391 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich 2. Stellenveränderungen auf einen Blick 2021-2022, 3. Nachtrag Okt.22 (326 KB)    
Anlage 6 4 öffentlich 3. Stellenplan Beamte 2022, 3. Änderung (7 KB)    
Anlage 7 5 öffentlich 4. Stellenübersicht Beamte 2022, 3. Änderung (8 KB)    
Anlage 8 6 öffentlich 5. Stellenplan Arbeitnehmer 2022, 3. Änderung (20 KB)    
Anlage 9 7 öffentlich 6. Stellenübersicht Arbeitnehmer 2022, 3. Änderung (9 KB)    
Anlage 3 8 öffentlich 7. Veränderungsliste 2022, 3. Änderung Okt. 22 (255 KB)    
Anlage 4 9 öffentlich 8. Anhang zum Stellenplan 2021-2022, 3. Änderung Okt. 22 (248 KB)