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Vorlage - 0154/2022  

Betreff: Übertragung von Zuständigkeiten des Kreistages und des Kreisausschusses gem. § 107 Abs. 4 NKomVG
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
08.03.2023 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Delegationsbeschlüsse ab 03_2023

Kurze Sachdarstellung:

 

Bislang sind Ernennung, Versetzung in den Ruhestand und Entlassung von Beamtinnen und Beamten nur bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 NBesG sowie Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nur bis Entgeltgruppen 10 und S 16 TVöD auf den Landrat übertragen. Es wird nicht danach differenziert, ob es sich um Führungspositionen handelt.

 

Es wird seit Jahren immer schwieriger, qualifizierte Fach- und Führungskräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen. Potentielle Bewerberinnen und Bewerber finden eine große Auswahl an Stellenangeboten auf dem Stellenmarkt („Arbeitnehmermarkt“). In der Vergangenheit (zuletzt zum Personalausschuss am 25.11.2022) haben bereits des Öfteren Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung zurückgezogen, weil ihnen das Stellenbesetzungsverfahren zu lange gedauert hatte und sie sich zwischenzeitlich für eine andere Stelle entschieden hatten. Viele stellten auch den Sinn mehrfacher Auswahl- und Vorstellungsgespräche (inklusive erforderlicher Anreise und Urlaubstage) in Frage.

 

In der Folge konnten Stellen nicht besetzt, Auswahlverfahren mussten abgebrochen und die Stellen neu ausgeschrieben werden. Die längeren Vakanzen führten dazu, dass die Aufgaben von anderen Beschäftigten übernommen werden mussten, was wiederum zu einer dauerhaft hohen Arbeitsbelastung und auch Überlastung geführt hat.

 

Die Besoldungs- und Entgeltsituation hat sich in den letzten Jahren zudem stark verändert. Viele Stellen wurden angesichts gestiegener fachlicher Anforderungen höher bewertet. Die Beschäftigten beim Landkreis Celle werden in der Verwaltung als Sachbearbeitung, Sachgebietsleitung, Abteilungsleitung oder Amtsleitung eingesetzt. Die Stellen der Amtsleitungen beim Landkreis Celle sind mittlerweile durchweg dem ehemaligen Höheren Dienst (ab A 13 NBesG bzw. EG 13 TVöD) zugeordnet. Dementsprechend haben auch auf Ebene der Sachbearbeitung Stellen mit der Wertigkeit A 11 NBesG bzw. EG 11 TVöD deutlich zugenommen. In der Folge bedurften zuletzt immer mehr Stellenbesetzungen einer Entscheidung durch Kreisausschuss oder Kreistag.

 

Mit dem vorgeschlagenen Beschluss sollen Stellen zukünftig schneller und effizienter besetzt werden können. Ausdrücklich ausgenommen sollen die oben genannten Führungspositionen sein, denn hier dürfte ein größeres Informationsbedürfnis der Kreistagsabgeordneten bestehen.

 

Eine Übersicht mit den künftig geltenden Delegationsbeschlüssen ist beigefügt. In der Liste ist (deklaratorisch) die jeweils aktuelle Rechtsgrundlage aufgeführt, nachdem ja die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) bereits Ende 2010 durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst worden ist.              


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 107 Abs. 4 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Personalwirtschaftliche Grundentscheidungen im Sinne des § 107 Abs. 4 NKomVG, die Amtsleitungen, Abteilungsleitungen, die Leitung der Kreismusikschule oder des Eigenbetriebs Breitband, die Bereichsleitung Jobcenter oder die Geschäftsführung KA Winsen betreffen, trifft der Kreisausschuss, bei Beamtinnen und Beamten als Amtsleitungen der Kreistag. Im Übrigen entscheidet der Landrat.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Geringfügige direkte Einsparungen, indirekte Einsparungen durch geringere Fehlzeiten und Fluktuation.


 

Anlage:

Übersicht über die künftig geltenden Delegationsbeschlüsse 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Delegationsbeschlüsse ab 03_2023 (229 KB)