Vorlage - 0159/2022
|
Kurze Sachdarstellung:
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Celle über die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2018 ist Grundlage der Beratung.
Da keine Fehlbeträge aus den Vorjahren bestehen, sind sowohl der ordentliche als auch der außerordentliche Überschuss in voller Höhe den jeweils nach § 123 Abs. 1 NKomVG zu bildenden Rücklagen zuzuführen.
Diese Rücklagen stellen eine buchhalterische Größe auf der Passivseite der Bilanz dar und sind nicht gleichzusetzen mit liquiden Mitteln. Sie dienen ausschließlich der Deckung zukünftiger Fehlbeträge in der Ergebnisrechnung und stehen damit nicht zur Deckung anderweitiger Zwecke zur Verfügung.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2018 und erteilt dem Landrat die Entlastung gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG.
Der sich aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 ergebende ordentliche Überschuss in Höhe von 12.160.144,39 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG zugeführt.
Der sich aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2018 ergebende außerordentliche Überschuss in Höhe von 491.303,62 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKmVG zugeführt.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
Jahresabschluss 2018
Rechenschaftsbericht 2018
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über den Jahresabschluss 2018
Stellungnahme des Landrates zum Prüfbericht über den Jahresabschluss 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Jahresabschluss 2018 (21061 KB) | |||
2 | öffentlich | Rechenschaftsbericht 2018 (3065 KB) | |||
3 | öffentlich | Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über den Jahresabschluss 2018 (2912 KB) | |||
4 | öffentlich | Stellungnahme LR (26 KB) |