Inhalt

Vorlage - 0177/2022  

Betreff: Außerplanmäßige Auszahlungen aufgrund von Förderprogrammen und der EnSimiMaV
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
06.10.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Aufgrund von neuen Förderprogrammen an denen der Landkreis Celle teilnimmt, werden die Maßnahmen Sportplatzsanierung am Christian-Gymnasium Hermannsburg, Sanierung des Dachgeschosses an der Oberschule Lachendorf, Erneuerung der MSR-Technik der Sporthalle des Westkreisgymnasiums und Erneuerung der MSR-Technik am Christian-Gymnasium Hermannsburg von konsumtiven Maßnahmen zu Investitionen. Haushaltsrechtlich macht dies entsprechende Verschiebungen von Auszahlungsermächtigungen notwendig, die unter den finanziellen und steuerlichen Auswirkungen näher erläutert werden.

 

Aufgrund der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmen­verordnung EnSimiMaV, veröffentlicht in der Bundesratsdrucksache 407/22), die am 01. Oktober 2022 in Kraft tritt, ist der Landkreis Celle nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV verpflichtet, bis zum 30. September 2023 in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche einen hydraulischen Abgleich der Gaszentralheizungssysteme für jeden einzelnen Heizkörper durchzuführen. Dies betrifft den größten Teil der Verwaltungsgebäude und der Schulen im Landkreis Celle.

 

 

 

 



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVg

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Verschiebung von Auszahlungsermächtigungen innerhalb des Amtsbudgets des Amts für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung in Höhe von 0,615 Mio. € zur Sanierung des Sportplatzes am Christian-Gymnasium Hermannsburg, 0,45 Mio. € zur Sanierung des Dachgeschosses an der Oberschule Lachendorf, 0,08 Mio. € zur Erneuerung der MSR-Technik der Sporthalle des Westkreisgymnasiums, 0,15 Mio. € zur Erneuerung der MSR-Technik am Christian-Gymnasium Hermannsburg und 1,15 Mio. € zur Durchführung hydraulischer Abgleiche der Heizungen des Landkreises Celle und der dazugehörigen Schulen.

 



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Verschiebung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 0,615 Mio. € zum Christian-Gymnasium Hermannsburg, davon 0,09 Mio. € von der Heizungssanierung Guizettistraße 1, 0,05 Mio. € von der Heizungssanierung KAV I, 0,225 Mio. € vom entfallenden Verwaltungsneubau an der Alten Grenze sowie 0,25 Mio. € vom Kauf der Alten Grenze. Ergänzend erhält der Landkreis Celle eine Förderung in Höhe von 0,385 Mio. € in 2023 vom Land. Die Gesamtinvestitionskosten dieser Maßnahme liegen bei 1 Mio. €.  

 

Verschiebung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 0,45 Mio. € zur Oberschule Lachendorf, davon 0,1 Mio. € vom auf 2026 verschobenen Dachausbau an der Oberschule Winsen, 0,3 Mio. € vom Kauf der Alten Grenze und 0,05 Mio. € vom entfallenden Verwaltungsneubau an der Alten Grenze. Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 0,09 Mio. beantragt.

 

Verschiebung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 0,08 Mio. € vom Kauf der Alten Grenze zur Erneuerung der MSR-Technik der Sporthalle des Westkreisgymnasiums. Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 0,016 Mio. € beantragt.

 

 

Verschiebung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 0,15 Mio. € vom Kauf der Alten Grenze zur Erneuerung der MSR-Technik am Christian-Gymnasium Hermannsburg. Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 0,03 Mio. € beantragt.

 

 

Verschiebung einer Auszahlungsermächtigung in Höhe von 1,15 Mio. € vom Kauf der Alten Grenze zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs an den von der EnSimiMaV betroffenen Gaszentralheizungssystemen des Landkreises Celle. Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 0,1 Mio. € beantragt.

 

Die zu verschiebenden Mittel vom Kauf der Alten Grenze werden mit der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 neu eingestellt.

Da einige Maßnahmen bisher im Ergebnishaushalt geplant waren, verbessert sich das Jahresergebnis damit um insgesamt 1,04 Mio. €.

Die investive Verschuldung im Finanzhaushalt verändert sich in 2022 nicht, da die o. g, Maßnahmen aus in 2022 nicht benötigten investiven Mitteln finanziert werden. Soweit die geplante Förderung gewährt wird, wird damit das Jahr 2023 um 0,521 Mio. € und das Jahr 2024 um 0,1 Mio € entlastet.   Dafür erhöht sich die investive Verschuldung durch die erneute Veranschlagung von Maßnahmen im Jahr 2024 um 1,93 Mio. € und im Jahr 2026 um 0,1 Mio €.