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Vorlage - 0183/2022  

Betreff: Haushaltsplanentwurf 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Entscheidung
03.11.2022 
des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

 

Der Ergebnishaushalt des Landkreises Celle stellt sich wie folgt dar:

 

 

Ansatz 2023

Summe ord. Erträge

389.189.400

Summe ord. Aufwendungen

409.959.600

Ordentliches Ergebnis

-20.770.200

Außerordentliche Erträge

27.000

Außerordentliche Aufwendungen

0

Außerordentliches Ergebnis

27.000

Jahresergebnis

-20.743.200

 

Erfahrungsgemäß werden sich bis zum Beschluss über die Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes noch zahlreiche Veränderungen ergeben.

 

Durch den Rückgriff auf die in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Überschüsse im Ergebnishaushalt kann dennoch der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich für das Planjahr erreicht werden. Die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist somit nicht erforderlich.

 

Die genutzten Überschüsse stellen dabei lediglich eine bilanzielle Größe dar und sind nicht gleichzusetzen mit liquiden Mitteln. Die tatsächlich zahlungswirksamen Überschüsse wurden zur ordentlichen Tilgung von Krediten, zur Gegenfinanzierung von Investitionen sowie zum Ablösen von Umschuldungen verwendet und stehen nicht mehr zur Verfügung. Auf die Höhe des bilanziellen Jahresergebnisses haben diese Zahlungsströme jedoch keine Auswirkungen.

 

Im Finanzhaushalt werden folgende Beträge geplant:

 

 

Ansatz 2023

Lfd. Verwaltungstätigkeit

 

    Einzahlungen

379.314.600

    Auszahlungen

384.414.000

    Saldo

-5.099.400

Investitionstätigkeit

 

    Einzahlungen

6.251.500

    Auszahlungen

56.090.400

    Saldo

-49.838.900

Finanzierungsmittel-Fehlbetrag/ - Überschuss

-54.938.300

Finanzierungstätigkeit

 

    Einzahlungen

57.451.600

    Auszahlungen

17.649.600

    Saldo

39.802.000

Finanzmittelveränderung

-15.136.300

 

r das Haushaltsjahr 2023 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 49.838.900 € vorgesehen. Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung des Saldos aus der Investitionstätigkeit in gleicher Höhe. Ein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zur Gegenfinanzierung von Investitionen steht in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Die Nettoneuverschuldung beläuft sich in 2023 auf 39.802.000 €.
 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 9, 9a NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 1 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung in den Fachausschüssen.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Keine
 

Anlage:

 

Haushaltsplanentwurf des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2023 (wurde in Allris bereits zur Verfügung gestellt)