Vorlage - 0183/2022
|
|
Kurze Sachdarstellung:
Der Ergebnishaushalt des Landkreises Celle stellt sich wie folgt dar:
| Ansatz 2023 |
Summe ord. Erträge | 389.189.400 |
Summe ord. Aufwendungen | 409.959.600 |
Ordentliches Ergebnis | -20.770.200 |
Außerordentliche Erträge | 27.000 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 |
Außerordentliches Ergebnis | 27.000 |
Jahresergebnis | -20.743.200 |
Erfahrungsgemäß werden sich bis zum Beschluss über die Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes noch zahlreiche Veränderungen ergeben.
Durch den Rückgriff auf die in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Überschüsse im Ergebnishaushalt kann dennoch der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich für das Planjahr erreicht werden. Die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist somit nicht erforderlich.
Die genutzten Überschüsse stellen dabei lediglich eine bilanzielle Größe dar und sind nicht gleichzusetzen mit liquiden Mitteln. Die tatsächlich zahlungswirksamen Überschüsse wurden zur ordentlichen Tilgung von Krediten, zur Gegenfinanzierung von Investitionen sowie zum Ablösen von Umschuldungen verwendet und stehen nicht mehr zur Verfügung. Auf die Höhe des bilanziellen Jahresergebnisses haben diese Zahlungsströme jedoch keine Auswirkungen.
Im Finanzhaushalt werden folgende Beträge geplant:
| Ansatz 2023 |
Lfd. Verwaltungstätigkeit |
|
Einzahlungen | 379.314.600 |
Auszahlungen | 384.414.000 |
Saldo | -5.099.400 |
Investitionstätigkeit |
|
Einzahlungen | 6.251.500 |
Auszahlungen | 56.090.400 |
Saldo | -49.838.900 |
Finanzierungsmittel-Fehlbetrag/ - Überschuss | -54.938.300 |
Finanzierungstätigkeit |
|
Einzahlungen | 57.451.600 |
Auszahlungen | 17.649.600 |
Saldo | 39.802.000 |
Finanzmittelveränderung | -15.136.300 |
Für das Haushaltsjahr 2023 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 49.838.900 € vorgesehen. Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung des Saldos aus der Investitionstätigkeit in gleicher Höhe. Ein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zur Gegenfinanzierung von Investitionen steht in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Die Nettoneuverschuldung beläuft sich in 2023 auf 39.802.000 €.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 9, 9a NKomVG i.V.m. § 71 Abs. 1 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2023 zur Beratung in den Fachausschüssen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Haushaltsplanentwurf des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2023 (wurde in Allris bereits zur Verfügung gestellt)