Inhalt

Vorlage - 0198/2022  

Betreff: Anträge auf Zuschüsse für den Bau bzw. Sanierung von Sportstätten
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung   
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
16.11.2022 
des Sportausschusses geändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_ tabellarische Übersicht der Sportstättenförderanträge
Anlage 2_Auszug aus der Sportförderrichtlinie des Landkreises Celle

Kurze Sachdarstellung:

Im Haushaltsjahr 2022 stehen, nach Erhöhung in 2021, 250.000 €r die Sportstättenförderung zur Verfügung.

 

Das für 2022 vorliegende Antragsvolumen in Höhe von 197.914,83 € teilt sich wie folgt auf:

  • nicht investive Zuschüsse (49.010,83 €)
  • nicht investive Zuschüsse für energetische Sanierungen (14.904,00 €)
  • investive Zuschüsse (134.000,00 €)

 

Das diesjährige Budget ist für die vom Landkreis Celle als bedarfsgerecht eingestuften Maßnahmen ausreichend. Der Kriterienkatalog fand daher in diesem Jahr keine Anwendung.

 

 

Die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen wurde durch die Kreisverwaltung im Rahmen von Ortsbesichtigungen überprüft. Folgende Maßnahmen werden nachfolgend im Einzelnen erläutert und zur Förderung vorgeschlagen:

 

  1. Nicht investive Maßnahmen
  2. Energetische Maßnahmen
  3. Investive Maßnahmen
  4. Anträge, die nicht als bedarfsgerecht eingestuft werden

 

 

I. Nicht investive Maßnahmen

 

  1. Schützenverein Hambühren

Einbau einer elektronischen Schießanlage

 

Der Schützenverein Hambühren beabsichtigt, eine elektronische, digitale Schießanlage für den Luftgewehrschießstand zu beschaffen. Die zurzeit betriebene Seilzuganlage, die eine visuelle und manuelle Trefferaufnahme, Auswertung und Bewertung des Schießergebnisses erfordert, entspricht nicht mehr den Anforderungen eines modernen Schieß- und Ausbildungsbetriebes.

 

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

4.207,40 €

 

Zuschuss Landkreis:

8.414,80 €

 

Zuschuss Gemeinde Hambühren:

8.414,80 €

Bereits bewilligt

Zuschuss KSB/LSB:

12.622,20 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

8.414,80 €

7.994,00 €

Bereits bewilligt

(19 %)

Summe:

50.068,00 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 8.414,80 €.

 

 

  1. Kanu-Gesellschaft Celle e.V.

Sanierung Bootshausdach

 

Die Kanu-Gesellschaft Celle beabsichtigt, ihr Bootshausdach zu sanieren.

Die noch aus Asbest-Zement bestehenden Wellenplatten sind an der Oberfläche erheblich geschädigt und weisen zunehmend Risse auf, sodass die Regensicherheit des Daches nicht mehr gegeben ist. Zudem sind die Umfassungswände teilweise durchfeuchtet.

 

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

2.379,79 €

 

Zuschuss Landkreis:

4.560,00

 

Zuschuss Stadt Celle:

4.560,00 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

6.840,00 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

4.560,00 €

./.

Bereits bewilligt

Summe:

22.899,79 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 4.560,00€.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. RuF Hermannsburg-Bergen

Sanierung Reitplatz

 

Der Reit- und Fahrverein Hermannsburg-Bergen beabsichtigt, seinen Reitplatz zu sanieren.

Die derzeitige Pflege des Platzes ist durch die ständigen Erneuerungen der Oberböden aus Vegetationsmaterial nicht mehr zielführendl. Da bei der Anlage des Reitplatzes in den 70er Jahren keine Flächendrainage verbaut wurde, sind die Oberböden hart und wasserundurchlässig. Insbesondere während und nach Regenfällen ist keine Nutzung des Platzes möglich.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital:

5.523 €

 

Zuschuss Landkreis:

6.900 €

 

Zuschuss Gemeinde Südheide:

6.900 €

Bereits bewilligt

Zuschuss KSB/LSB:

11.238 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

6.900 €

3.559

 

Bereits bewilligt

(9,5 %)

Summe:

41.020 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.900 €.

 

 

  1. SV Garßen

Sanierung Tennisplätze

 

Der SV Garßen beabsichtigt, seinen gesamten Tennisplatz (vier Felder) zu sanieren. Der Untergrund eines Tennisplatzes soll alle 20 Jahre erneuert werden. Dies war zuletzt 1996 der Fall. Daher versickert das Wasser bei Niederschlag nur noch sehr langsam, sodass eine Benutzung für die darauffolgenden Tage nicht unfallfrei gewährleistet werden kann.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

10.015 €

 

Zuschuss Landkreis:

6.900 €

 

Zuschuss Stadt Celle:

6.900 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

10.350 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

6.900 €

./.

Bereits bewilligt

Summe:

41.065 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.900 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Schützenverein Garßen

Einbau einer elektronischen Schießanlage

 

Der Schützenverein Garßen beabsichtigt, eine elektronische Schießanlage zu beschaffen.

Die zurzeit betriebene Seilzuganlage, die eine visuelle und manuelle Trefferaufnahme, Auswertung und Bewertung des Schießergebnisses erfordert, entspricht nicht mehr den Anforderungen eines modernen Schieß- und Ausbildungsbetriebes.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital

3.939,53 €

 

Zuschuss Landkreis:

7.879,03 €

 

Zuschuss Stadt Celle:

7.879,03 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

11.818,55 €

 

Stiftergemeinschaft

7.879,03 €

Bereits bewilligt

Vorsteuerabzug:

7.485,08 €

(19 %)

 

 

 

Summe:

46.880,25 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 7.879,03 €  

 

 

 

 

  1. SSV Groß Hehlen

Beregnungsanlage

 

Der SSV Groß Hehlen beabsichtigt, eine automatische Beregnungsanlage für den Sportplatz (1 Großfeld und 1 Kleinfeld) zu installieren.

Die manuelle Beregnung der noch nicht ausgestatteten Plätze bedeutet einen erheblichen Zeit- und Kraftaufwand.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

17.391 €

 

Zuschuss Landkreis:

4.500 €

 

Zuschuss Stadt Celle:

4.500 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

13.239 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

4.500 €

./.

Bereits bewilligt

Summe:

44.130,00 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 4.500 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. TuS Bröckel

Umbau Tennisplatz in Ganzjahresplatz

 

Der TuS Bröckel beabsichtigt, den abgängigen und nicht mehr genutzten Platz 4 zurückzubauen und dafür Platz 3 zu einem Allwetter-Ganzjahres-Platz umzuwandeln, um den Spielbetrieb bei zunehmender Mitgliederanzahl zu gewährleisten.

 

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

9.857 €

 

Zuschuss Landkreis:

9.857 €

 

Zuschuss Gemeinde Bröckel:

9.857 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

9.857 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

9.857 €

./.

Bereits bewilligt

 

Summe:

49.285 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 9.857 €.

 

 

 

II. Energetische Maßnahmen

 

 

  1. MTV Eintracht Celle

Umrüstung auf LED-Flutlichtanlage Hockeyplatz

 

Der MTV Eintracht Celle beabsichtigt, seinen Hockeyplatz mit einer LED-Flutlichtanlage auszustatten und die zum Teil defekte Anlage komplett auszutauschen.

Da der MTV Eintracht Celle der einzige Hockeysportanbieter im Landkreis ist, ist die Mitgliederanzahl stark gewachsen, sodass viele Spiele und Trainings vermehrt gegen Nachmittag/Abend bzw. im Bereich der Dämmerung stattfinden. Zu diesen Zeiten ist eine funktionsfähige Flutlichtanlage notwendig.

 

 

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

4.569 €

 

Zuschuss Landkreis:

3.805 €

 

Zuschuss Stadt Celle:

3.805 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

13.699 €

 

Stiftergemeinschaft:

Bund (PTJ-Förderung):

Vorsteuerabzug:

3.805 €

15.983 €

./.

Bereits bewilligt

 

Summe:

45.666 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 3.805 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. SV Bollersen

Erneuerung der Heizungsanlage nebst Steuerung im Schützenheim

 

Der SV Bollersen beabsichtigt, eine neue Heizungsanlage nebst Steuerung zu beschaffen.

Sollte die alte Ölheizung ausfallen, ist eine Reparatur zwecks nicht vorhandener Ersatzteile nicht mehr möglich. Aufgrund der derzeitigen Situation soll daher eine Wärmepumpenanlage installiert werden.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

11.099 €

 

Zuschuss Landkreis:

11.099 €

 

Zuschuss Stadt Bergen:

11.099 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

 11.099 €

 

Stiftergemeinschaft:

11.099 €

Bereits bewilligt

Vorsteuerabzug:

./.

 

Summe:

55.495 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 11.099 €.

 

 

 

III. Investive Maßnahmen

 

  1. SC Vorwerk

Neubau LED-Flutlichtanlage

 

Der SC Vorwerk beabsichtigt, eine LED-Flutlichtanlage auf dem C-Platz zu installieren.

Aufgrund wachsender Mitgliederzahlen mussten viele Trainingszeiten in die Abendstunden erweitert werden. Um den Trainings- und Spielbetrieb qualitativ und quantitativ aufrecht zu erhalten, soll eine weitere LED-Flutlichtanlage auf dem C-Platz installiert werden, welche die bereits bestehende LED-Flutlichtanlage auf dem B-Platz sinnvoll ergänzt.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital:

9.000 €

 

Zuschuss Landkreis:

18.000 €

 

Zuschuss Stadt Celle:

18.000 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

27.000 €

 

Stiftergemeinschaft

18.000

Bereits bewilligt

 

Vorsteuerabzug:

 ./.

 

Summe:

90.000 €

 

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 18.000 €.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. TuS Bröckel

Neubau Skatepark

 

Der TuS Bröckel beabsichtigt, einen Skatepark zu errichten. Um die Sportart „Skating“ noch attraktiver zu machen und älteren Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu sportlichen Alternativen zu bieten, soll das Sportgelände des TuS Bröckel um einen Skatepark erweitert werden. Bereits im letzten Jahr beantragte der Verein einen Zuschuss r den Bau des Skateparks. Dieser wurde nach Bewertung anhand des in den Sportförderrichtlinien vorgesehenen Kriterienkatalogs aufgrund nicht ausreichender Punktzahl abgelehnt. Im Laufe des letzten Jahres stellte sich außerdem heraus, dass der TuS Bröckelr den eigentlich vorgesehenen Platz keine Baugenehmigung erhalten kann, was zu einer Verschiebung des geplanten Standorts führte. Aufgrund des aktualisierten Standortes und der Baukostensteigerung hat der Verein den Antrag nun erneut gestellt.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

13.492 €

 

Zuschuss Landkreis:

16.000 €

 

Zuschuss Gemeinde Bröckel:

16.000 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

45.598 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

40.000 €

./.

Bereits 2021 bewilligt

 

Summe:

131.090 €

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 16.000 €.

 

 

 

  1. MTV Eintracht v. 1847 e.V.

Sportgerätehalle

 

Der MTV Eintracht Celle beabsichtigt, seine bestehenden Gebäude am Saarfeld (Bauabschnitt 1 + 2 / Gymnastikhalle und dem Multifunktionsbereich) um eine Sportgerätehalle zu erweitern. Als Lagerfläche stehen dem Verein momentan mehrere Großcontainer auf der Anlage zur Verfügung, die hauptsächlich zur Lagerung von Leichtathletiksportgeräten genutzt wurden. Da die Container altersbedingt inzwischen teilweise undicht sind, müssen diese zeitnah ersetzt werden. Nach Fertigstellung der Lagerhalle werden die zur Interimslagerung benötigten Container von der Anlage entfernt, um die dann freiwerdenden Flächen wieder für den Sport zu nutzen. Zudem wird durch die Lagerung in einer Halle ein ordentliches und übersichtliches Ablagesystem geschaffen. Wenn der 3. Bauabschnitt (Sportgerätehalle) fertig gestellt ist, ergibt sich mit der neuen Gymnastikhalle und dem Multifunktionsbereich ein einheitliches Gesamtbild, welches die Sportanlage erheblich aufwertet und zu einem sportlichen Aushängeschild in Celle macht. Erst nach Fertigstellung aller Bauten wird es wieder möglich sein, überregionale Veranstaltungen durchzuführen.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

228.571 

 

Zuschuss Landkreis:

55.000 €

Investiv

Zuschuss Stadt Celle:

55.000 €

 

Zuschuss KSB/LSB:

100.000 €

 

Stiftergemeinschaft:

Vorsteuerabzug:

55.000 €

./.

Bereits bewilligt

 

Summe:

493.571 €

 

 

 

Vorschlag: Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 55.000 €.

 

 

IV. Anträge, die nicht als bedarfsgerecht eingestuft werden

 

 

  1. TuS Oldau-Ovelgönne

Anbau Gymnastikhalle

 

Bereits im Jahr 2020 stellte der TuS Oldau-Ovelgönne einen Förderantrag für den Anbau an ihrem Vereinsheim in Hambühren, OT Ovelgönne. Begründet wurde der Antrag damit, dass der Anbau und der damit geschaffene Übungsraum für die Entwicklung des Vereins zwingend notwendig seien. Er solle dazu beitragen, die Mitgliederzahlen stabil zu halten und zu erhöhen. Der Antrag wurde seinerzeit von der Gemeinde Hambühren und dem Landkreis Celle als nicht bedarfsgerecht eingestuft und im weiteren Verlauf abgelehnt. Insbesondere auch, weil der Bau einer weiteren Zweifeld-Sporthalle am Standort Westkreisgymnasiums mehr Hallenzeiten für die Vereine bedeuten werde. Vor Baubeginn stellte der TuS Oldau-Ovelgönne erneut einen Förderantrag. Nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wurde der Anbau im Dezember 2021 begonnen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn war notwendig, da die bereits in 2021 bewilligten KSB Mittel eine Beendigung der Maßnahme bis zum 31.12.2022 erfordern.

 

Finanzierungsplan:

Eigenkapital für förderfähige Kosten

298.370 €

 

Zuschuss Landkreis:

  45.000 €

Investiv

Zuschuss Gemeinde Hambühren:

  45.000 €

Bereits bewilligt

Zuschuss KSB/LSB:

100.000 €

Bereits bewilligt

Vorsteuerabzug:

          ./.

 

Summe:

488.370 €

 

 

 

 

Nach Ziffer 2.3.1 der Sportförderrichtlinie muss neben der jeweiligen Gemeinde auch der Landkreis Celle das Vorhaben als bedarfsgerecht einstufen. Der Landkreis Celle wird durch den beabsichtigten Bau der zuvor genannten Sporthalle zusätzliche Hallenzeiten für die Vereine schaffen. Da für den Schulbetrieb nur 3 Hallenfelder benötigt werden, zukünftig aber 4 Hallenfelder zur Verfügung stehen werden, kann durch die Vereine auch im Vormittagsbereich ein Hallenfeld genutzt werden. Ein Bedarf für den Anbau wird nicht gesehen.

 

Somit liegt eine Voraussetzung für eine Förderung durch den Landkreis Celle nicht vor und der Antrag ist abzulehnen.

 

Vorschlag: Der Sportstättenförderantrag des TuS Oldau-Ovelgönne wird aufgrund der Ziffer 2.3.1 der Sportförderrichtlinie des Landkreises Celle abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, die zur Förderung angemeldeten Maßnahmen den nachfolgenden Vorschlägen entsprechend - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023 - zu bezuschussen.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Das für 2022 vorliegende Antragsvolumen in Höhe von 197.914,83 € teilt sich wie folgt auf:

  • nicht investive Zuschüsse (49.010,83 €)
  • nicht investive Zuschüsse für energetische Sanierungen (14.904,00 €)
  • investive Zuschüsse (134.000,00 €)



 

Anlage:

Anlage 1 tabellarische Übersicht der Sportstättenförderanträge

Anlage 2 Auszug aus der Sportstättenförderrichtlinie des Landkreises Celle

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_ tabellarische Übersicht der Sportstättenförderanträge (16 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Auszug aus der Sportförderrichtlinie des Landkreises Celle (70 KB)