Vorlage - An0028/2021-2026VO
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Kurze Sachdarstellung:
Seit mindestens August dieses Jahres wird auf allen staatlichen Ebenen daran gearbeitet, sowohl die Auswirkungen der Inflation, als auch die der steigenden Energiepreise sozialverträglich zu dämpfen und auch wirtschaftliche Interessen dabei zu berücksichtigen. Eine Resolution eines Landkreises, mit der Bundes- und Landesregierung auf genau diese Aufgabe hingewiesen werden, die schon längst erkannt und angegangen wird, ist redundant.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 57 Abs. 2 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, den Antrag der AFD-Fraktion abzulehnen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Keine
Anlage:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag AfD Resolution v.12.09.2022 (512 KB) |
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