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Vorlage - An0027/2021-2026VO  

Betreff: Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden; Antrag der AfD-Fraktion v. 24.08.2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0027/2021-2026
Federführend:Dez. II - Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung
22.11.2022 
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Nr. 27

Kurze Sachdarstellung:

Es wird die Errichtung einer unabhängigen Beratungsstelle bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden beantragt.

Wer durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach der Schutzimpfung wegen des Impfschadens oder in dessen entsprechender Anwendung bei einer anderen Maßnahme wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Anträge auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz werden in Niedersachsen zentral von der Außenstelle Oldenburg des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie bearbeitet. Die Zuständigkeit erstreckt sich unabhängig vom Wohnsitz auf Schäden, die durch eine Maßnahme innerhalb Niedersachsens eingetreten ist. Dort kann auch bei Bedarf eine Beratungsleistung in Anspruch genommen werden.

Unabhängig davon beraten alle Hausärzte und das Gesundheitsamt rund um die Thematik „Impfungen“ und deren mögliche Nebenwirkungen.

Nach dem Infektionsschutzgesetz besteht zudem eine namentliche Meldepflicht für über das normale Maß hinausgehende Impfreaktionen. Das Paul-Ehrlich-Institut bekommt die Meldungen über die Gesundheitsämter und veröffentlicht hierzu regelmäßig Sicherheitsberichte:

https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?cms_pos=6

In Anbetracht einer lokalen guten und unabhängigen Versorgungsstruktur und unter Berücksichtigung einer sehr geringen Rate von Impfkomplikationen ist eine zusätzliche lokale Impfschädenberatungsstelle nicht erforderlich.

 



 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 57 Abs. 2 NKomVG

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen.

 



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Keine



 

Anlage:

 



 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag Nr. 27 (485 KB)    
Stammbaum:
An0027/2021-2026   Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden; Antrag der AfD-Fraktion v. 24.08.2022   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0027/2021-2026VO   Einrichtung einer unabhängigen Beratungsstelle bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden; Antrag der AfD-Fraktion v. 24.08.2022   Dez. II - Sozialamt   Beschlussvorlage