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Vorlage - 0206/2022  

Betreff: Konzept der CeBus GmbH & Co. KG zur Ausweitung der Spätverkehre
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
24.11.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Konzept der CeBus

Kurze Sachdarstellung:

In der Sitzung des Kreisausschusses am 8. September 2022 wurde die Kreisverwaltung damit beauftragt, eine Ausweitung der Spätverkehre der Linien 600 und 800, freitags um eine Stunde und samstags auf das Angebot des Freitages sowie weitere Linien zu überprüfen und ein entsprechendes Konzept vorzubereiten.

 

Die Verwaltung hat die CeBus GmbH & Co. KG (CeBus) mit der Erstellung dieses Konzeptes beauftragt.

Mit anliegendem Konzept schlägt die CeBus vor, auf den bereits etablierten Linien 600 und 800 freitags eine weitere Fahrt nach 23 Uhr hinzuzufügen. Das entsprechende Fahrtangebotr Samstag sollte zudem auf beiden Linien übernommen werden. Auf der Linie 600 wird zudem noch eine zusätzliche Fahrt eingefügt, da dort die Beförderung samstags aktuell bereits um 18:20 Uhr endet. So wird auch auf der Linie 600 ein durchgängiger Stundentakt in den Abendstunden gewährleistet. Die Aufwendungen hierfür werden von CeBus mit rd. 55.000 Euro p.a. kalkuliert. Zudem wird ein Werbebudget in Höhe von 6.000 Euro empfohlen, um die Spätverkehre und die damit verbundenen Anpassungen in der Bevölkerung bekannt zu machen.

 

Bzgl. der gewünschten Ausweitung der Verkehre auf weitere Linien stellt die CeBus in dem Konzept zwei noch nicht kalkulierte Varianten in Form eines sogenannten „On-Demand-Verkehr“ vor. Um hier eine genaue Kostenkalkulation durchführen zu können, müssen zunächst die im Konzept vorgestellten Eckpunkte verbindlich festgelegt werden, da sich die Kosten der Maßnahme, u.a. das Nutzungsentgelt für die verwendete App, an diesen Eckpunkten orientieren. Die Verwaltung empfiehlt die Festlegung der von der CeBus im Konzept unter Punkt 3 vorgeschlagenen Eckpunkte. Auf Basis dieser Eckpunkte sollte eine abschließende Kalkulation bei Cebus eingeholt werden.

 

Der Geschäftsführer der CeBus wird hierzu in der Sitzung vortragen.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt,

1. die Ausweitung der Spätverkehre auf den Linien 600 und 800 entsprechend des anliegenden Konzeptes der Cebus inkl. des Werbebudgets.

 

2. die verbindliche Festlegung der im Konzept genannten Eckpunkte für einen Flächen-On-Demand-Verkehr entsprechend der Empfehlung der Verwaltung. Auf Basis dieser Eckpunkte ist eine Kalkulation für die beiden vorgestellten Varianten von Cebus einzuholen.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Die Aufwendungen in Höhe von insg. 61.000 € werden über die Änderungsliste in den Haushaltsplan 2023 eingeplant.


 

Anlage:

Konzept der CeBus GmbH & Co.KG

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept der CeBus (469 KB)