Inhalt

Vorlage - 0208/2022  

Betreff: Sanierung der Altstädter Schule
1. aktueller Sachstand
2. Anmietung weiterer Container für das Hölty Gymnasium in Hambühren

Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung Beteiligt:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz Vorberatung
24.11.2022 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

  1. Aktueller Sachstand

 

Die ersten ausführenden Arbeiten der Sanierung der Altstädter Schule haben im April 2022 begonnen. Es sind Gerüste errichtet, bestimmte Grundleitungen saniert sowie die Asbestentfrachtung abgeschlossen worden. Der notwendige Rückbau im Innenbereich hat zudem stattgefunden Leider ergeben sich im weiteren Baufortschritt neue ungeplante Herausforderungen. Zusätzlich zur vorhandenen Asbestbelastung stellte sich nachträglich heraus, dass eine Komplettsanierung der Grundleitungen aus technischen Gründen nicht möglich ist. Weiterhin waren die sehr starken Rissbildungen am gesamten Gebäude sowie bestimmte statische Gegebenheiten den ursprünglichen Plänen so nicht zu entnehmen.

 

Zusätzlich erschwert das Vergaberecht in Kombination mit den heutigen Kriegs- und Materialeinschränkungen die Umsetzung. Es liegen bei einzelnen Ausschreibungen nur wenige Angebote vor. Sowohl die Überdachung der Glasbausteindecke als auch die Fensterausschreibung mussten wiederholt ausgeschrieben werden und die Ergebnisse liegen trotzdem deutlich über den Kostenschätzungen. Derzeit liegt das Vorhaben zwar noch im Budget, sollten jedoch weitere Gewerke wesentlich über der Kostenschätzung liegen, könnten weitere Mittel zur Fertigstellung des Projekts notwendig werden. Neben dem finanziellen Aspekt ergeht daraus auch eine zeitliche Verschiebung im Ablauf.

 

Weiterhin ist Mitte 2021 ein Fördermittelantrag bei der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) gestellt worden, der bisher trotz Drängen der Landkreisverwaltung nicht abschließend bearbeitet worden ist. Dieses resultiert vor allem aus wechselnden Sachbearbeitern bei der BKM und unterschiedlich gewünschten Antragsstellungen. Die Bewilligung oder die Genehmigung des vorzeitigen Beginns weiterer Maßnahmen ist jedoch notwendig, um förderunschädlich weitere Vergaben beginnen zu dürfen. So kann zurzeit eine Ausschreibung der Fassadensanierung nicht veröffentlicht werden. Diese Fassadensanierung muss jedoch zwingend in den kalten Monaten zur Umsetzung kommen. Davon wiederum abhängig sind als Folgegewerke der Fensterbau und die Dacharbeiten, wozu bereits Behinderungsanzeigen vorliegen. Auch hieraus erfolgen zeitliche Verzögerungen.

 

Geplant war ursprünglich eine Fertigstellung in 2023. Dieser Termin ist nicht mehr zu halten und wird sich voraussichtlich auf Anfang bis Mitte 2025 verschieben.   

 

2. Anmietung weiterer Container für das Hölty Gymnasium in Hambühren

 

Die Sprachheilschule wird also voraussichtlich erst zum Schuljahresbeginn 2025/2026 in der Altstädter Schule Ihren Schulbetrieb aufnehmen können.

 

Zu entscheiden ist, wie diesem Umstand der verzögerten Inbetriebnahme der Altstädter Schule durch die Sprachheilschule sowie dem gleichzeitig steigendem Raumbedarf des aufwachsenden Hölty Gymnasiums in Hambühren begegnet werden soll. 

 

Zwei Varianten wurden geprüft:

 

Variante 1:

Um den Raumbedarf des aufwachsenden Hölty-Gymnasiums in Hambühren zu decken, könnte der 1. und der 2. Jahrgang der Sprachheilschule zum Schuljahresbeginn 2024/2025 in die freigewordenen Mobilen Raumzellen (MRZ) des KAV-Gymnasiums (hier: KAV III) einziehen. Diese müssten in Bezug auf die Bedürfnisse der sonderpädagogischen Beschulung allerdings etwas saniert werden. Das KAV III liegt direkt neben der Altstädter Schule und verfügt über 8 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR), 2 Differenzierungsräume und einen Multifunktionsraum. Ein Lehrerbereich könnte zudem im 1. und 2. OG des angrenzenden Rektorenhauses eingerichtet werden. Das aufwachsende Hölty in Hambühren könnte so die freigewordenen Räumlichkeiten der Sprachheilschule im Gebäude 1 in Hambühren nutzen. In Hambühren würden weiterhin die Jahrgänge 3 4 der Sprachheilschule unterrichtet werden.

 

Mit dieser Variante würden vielfältige schulorganisatorische Probleme für die Sprachheilschule durch die Teilung der Schule einhergehen.

Insbesondere würden große organisatorische Probleme bei der Lehrerversorgung bestehen, da die Lehrkräfte jahrgangsübergreifend unterrichten und zwischen den Standorten sowie zwischen den Grundschulen, an denen sie zusätzlich abgeordnet sind, teilweise mehrfach am Tag pendeln müssten. Aufgrund der Pendelzeiten ist die für die SUS an der Sprachheilschule besonders erforderliche intensive Pausenbetreuung und Beaufsichtigung kaum sicherzustellen. Das Kollegium der Sprachheilschule befürchtet bei dieser Variante zudem schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Unterrichtsqualität und einen Zerfall der Schulgemeinschaft.

 

 

Variante 2:

Um den Raumbedarf des aufwachsenden Hölty-Gymnasiums in Hambühren zu decken und um eine Zerteilung der Sprachheilschule zu vermeiden, könnten weitere MRZ für 5 AUR und zwei Toiletten für das Hölty am Standort Hambühren errichtetet werden. 

 

Die Verwaltung schlägt die Variante 2 vor.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 1 S.1 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Sachstand zur Sanierung der Altstädter Schule zur Kenntnis und beschließt die Anmietung weiterer Container für das Hölty-Gymnasium in Hambühren (Variante 2).

Die finanziellen Auswirkungen werden über die Änderungsliste zum TH im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Variante 1:

Es werden Aufwendungen in Höhe von ca. 200.000 €r die Sanierung der mobilen Raumzellen am Standort des KAV-Gymnasiums (KAV III) im Haushaltsjahr 2023 eingestellt.

 

Variante 2:

Es werden Aufwendungen in Höhe von 150.000 €r die Errichtung der zusätzlichen mobilen Raumzellen am Standort Hambühren in den Haushalt 2023 eingestellt. Weiterhin entstehen zusätzliche Mietaufwendungen in Höhe von 420.000 €r den Mietzeitraum von Mai 2024 bis April 2025.

r die Demontage der mobilen Raumzellen müssen im Haushaltsjahr 2025 Aufwendungen in Höhe von 40.000 € eingestellt werden.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Änderungsliste zu TOP 6 zu berücksichtigen.






 

Anlage:

Keine