Vorlage - An0016/2021-2026VO
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Kurze Sachdarstellung:
Am 18.06.2018 hat sich der Kreisausschuss im Rahmen der Beschlussvorlage 0042/2018-2 dafür ausgesprochen, dass der Landkreis Celle den Leistungserbringern im Rettungsdienst eigene Rettungswachen zur Verfügung stellt.
In den Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes ist daher festgelegt worden, dass der Landkreis Celle „beabsichtigt“, die Rettungswachen im Laufe des Beauftragungszeitraums selbst zu errichten und den Beauftragten zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend wurde den Beauftragten aufgegeben, innerhalb von sechs Monaten kündbare Provisorien vorzuhalten.
Es bestehen keine Bedenken, wenn der Landkreis nun von seiner in den Vergabeunterlagen dargestellten Absicht abweicht. Da in den Vergabeunterlagen und auch in den mit den Leistungserbringern abgeschlossenen Beauftragungsverträgen darauf hingewiesen wird, dass der Landkreis den Bau der Rettungswachen lediglich „beabsichtigt“, besteht keine vertragliche Verpflichtung, die Rettungswachen tatsächlich während der Vertragslaufzeit zu bauen. Hinzu kommt, dass die Bieter als Konsequenz dieser bloßen Absicht auch nur dazu verpflichtet wurden, etwaige Mietverträge mit einer entsprechenden Kündigungsoption und nicht etwa mit einer Kündigungspflicht oder verkürzten Laufzeit zu versehen.
Damit überwiegen im Ergebnis die gegen den Bau eigener Rettungswachen durch den Landkreis Celle sprechenden nachfolgenden Argumente:
- Die Suche nach geeigneten Grundstücken ist sehr aufwändig, da nicht in allen im Bedarfsplan angegebenen Suchräumen freie Grundstücke zur Verfügung stehen.
- Entsprechend dem langen Zeitraum bis zur Fertigstellung aller Wachen müssten einige der provisorischen Rettungswachen der Beauftragten ohnehin für den gesamten Beauftragungszeitraum genutzt werden.
- Die Bauplanung und -durchführung sowie die Unterhaltung der Wachen binden in verschiedenen Ämtern der Kreisverwaltung dauerhaft Personalressourcen.
- Auch wenn die Kosten des Rettungsdienstes durch die Kostenträger refinanziert werden, müsste der Landkreis den Bau vorfinanzieren, was den Kreishaushalt belastet. Dabei sind die Baukosten für eine Rettungswache zuletzt unerwartet stark gestiegen. Während 2018 noch mit 1,1 Mio. € kalkuliert wurde, wären aktuell bei noch steigender Entwicklung bereits 2,5 Mio. € für einen Rettungswachenbau anzusetzen. Evtl. Grundstückskosten kämen noch hinzu.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 76 Abs. 2 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis Celle keine eigenen Rettungswachen errichtet.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Keine. Der Rettungsdienst des Landkreises Celle wird vollständig durch die Krankenkassen als Kostenträger refinanziert.
Anlage:
An0016/2021-2026 Antrag der Gruppe „Gemeinsam für Fortschritt im Landkreis Celle“ vom 19.05.2022
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | An0016.2021-2026 Antrag Rettungswachenbau (764 KB) |
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