Inhalt

Vorlage - 0221/2022  

Betreff: Vertrag mit dem AKH über die Gestellung des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)
Status:öffentlich  
Verfasser:Decker, Jochen
Federführend:Dez. I - Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz Vorberatung
29.11.2022 
des Ausschusses für Brand- und Bevölkerungsschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

 

Herr Dr. Hüls wird zum 31.12.2022 seine Tätigkeit als ÄLRD des Landkreises Celle beenden. Die Position ist unmittelbar zum 01.01.2023 neu zu besetzen.

 

Es hat sich fachlich überaus bewährt, dass ausschließlich Ärztinnen und Ärzte des AKH die Tätigkeiten als ÄLRD und als Notarzt im Rettungsdienst ausüben. Mit den bisherigen zehn Std./Woche können die vielfältigen Aufgaben als ÄLRD allerdings nicht im erforderlichen Maße wahrgenommen werden. Im Haushaltsplanentwurf ist dementsprechend eine Erhöhung auf eine halbe Stelle vorgesehen. Um die Zusammenarbeit effizienter und flexibler zu gestalten, soll erstmals ein Kooperationsvertrag mit dem AKH abgeschlossen werden.

 

r die Position des ÄLRD soll eine konkrete Person und eine konkrete Vertretung bestimmt werden. Die betreffenden Personen stehen jederzeit als ÄLRD zur Verfügung. Der ÄLRD soll ein Büro im AKH haben, sodass Räumlichkeiten und Technik nicht vom Landkreis zu stellen sein werden. Durch die direkte Anbindung im AKH können die Anforderungen an der Schnittstelle zwischen ÄLRD und AKH-Rettungsdienst effizienter erfüllt und die Qualität der rettungsdienstlichen Versorgung nachhaltiger sichergestellt werden. Zudem wird die Koordination der Notarztgruppe inkl. Dienstplangestaltung für das Notfalleinsatzfahrzeug (NEF) erleichtert.

 

Da es sich - zumindest im Landkreis Celle - um ein neues Konstrukt handelt, soll zur Erprobung zunächst ein befristeter Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen werden.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 76 Abs. 2 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Celle schließt einen befristeten Vertrag mit dem Allgemeinen Krankenhaus Celle (AKH), der die Wahrnehmung der Tätigkeit als Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) durch geeignete Ärztinnen / Ärzte des AKH regelt.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Der Landkreis erhält vom Land eine Pauschale für den ÄLRD, die im erforderlichen Umfang an das AKH weitergegeben wird. Steuerliche Auswirkungen bestehen nicht.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ