Inhalt

Vorlage - 0228/2022  

Betreff: Vorsorgliche Einstellung eines Betrages in Höhe von 1.121.000 € als kommunaler Anteil an einem regionalen Härtefallfonds in den Haushalt 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Sozialamt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2022 
des Finanzausschusses geändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
20.12.2022 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Das Land Niedersachsen hat in seinem Nachtragshaushalt 2022 Mittel für eine anteilige Finanzierung regionaler Härtefallfonds eingestellt, die dazu dienen, konkret drohende Energiesperren von Privatpersonen abzuwenden. Die Härtefallfonds sollen neben den Leistungen der sozialen Sicherungssysteme und den Maßnahmen des Bundes ergänzend subsidiär dort greifen, wo etwaige Härtefälle verbleiben.

 

Zurzeit ist noch offen, ob und in welcher inhaltlichen Ausgestaltung es zu einer Vereinbarung zwischen dem Land und den Landkreisen/kreisfreien Städten/der Region Hannover bezüglich der Finanzierung eines regionalen Härtefallfonds kommen wird. Deshalb sollte rein vorsorglich der auf den Landkreis Celle entfallende Betrag des Landes, der in gleicher Höhe auch vom Landkreis aufzubringen wäre, in den Haushalt 2023 eingestellt werden. So kann vermieden werden, einen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, wenn es tatsächlich zu einer entsprechenden Vereinbarung seitens des Landes kommen sollte. Eine Vorfestlegung in der Sache ist damit ausdrücklich nicht verbunden.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Ziff. 19 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, vorsorglich 1.121.000 € in den Haushalt 2023 als kommunalen Anteil an einem regionalen Härtefallfonds einzustellen.

 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Einmalige Aufwendungen bis maximal 1.121.000 €

 

Anlage: