Vorlage - 0228/2022
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Kurze Sachdarstellung:
Das Land Niedersachsen hat in seinem Nachtragshaushalt 2022 Mittel für eine anteilige Finanzierung regionaler Härtefallfonds eingestellt, die dazu dienen, konkret drohende Energiesperren von Privatpersonen abzuwenden. Die Härtefallfonds sollen neben den Leistungen der sozialen Sicherungssysteme und den Maßnahmen des Bundes ergänzend subsidiär dort greifen, wo etwaige Härtefälle verbleiben.
Zurzeit ist noch offen, ob und in welcher inhaltlichen Ausgestaltung es zu einer Vereinbarung zwischen dem Land und den Landkreisen/kreisfreien Städten/der Region Hannover bezüglich der Finanzierung eines regionalen Härtefallfonds kommen wird. Deshalb sollte rein vorsorglich der auf den Landkreis Celle entfallende Betrag des Landes, der in gleicher Höhe auch vom Landkreis aufzubringen wäre, in den Haushalt 2023 eingestellt werden. So kann vermieden werden, einen Nachtragshaushalt aufstellen zu müssen, wenn es tatsächlich zu einer entsprechenden Vereinbarung seitens des Landes kommen sollte. Eine Vorfestlegung in der Sache ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Ziff. 19 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, vorsorglich 1.121.000 € in den Haushalt 2023 als kommunalen Anteil an einem regionalen Härtefallfonds einzustellen.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Einmalige Aufwendungen bis maximal 1.121.000 €
Anlage: