Vorlage - 0002/2023
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Kurze Sachdarstellung:
Nach § 9 Abs. 1 NKWG ist der Landrat Kreiswahlleitung, Stellvertreter ist sein Vertreter im Amt. Abweichend davon kann der Kreistag u.a. Beschäftigte des Landkreises als Wahlleitung, Stellvertreterinnen oder Stellvertreter berufen (§ 9 Abs. 3 Nr. 4 NKWG).
Der durch Beschluss des Kreistags am 9.9.2020 als Kreiswahlleiter berufene Erste Kreisrat Michael Cordioli ist aus dem Dienst des Landkreises Celle ausgeschieden. Entsprechend der bisherigen Handhabung und um zu gewährleisten, dass die Wahlleitung die ihr als Organ zugewiesenen Aufgaben erfüllen kann, soll Kreisrat Frank Reimchen, der zuständige Dezernent für Wahlen, zum Kreiswahlleiter berufen werden.
Erster stellvertretender Kreiswahlleiter bleibt weiterhin der Amtsleiter des Landratsbüros, Herr Marcus Carteuser, und zweite Stellvertreterin die stellvertretende Amtsleiterin des Landratsbüros, Frau Andrea Ehlert.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 9 Abs. 3 Nr. 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beruft Herrn Kreisrat Frank Reimchen zum Kreiswahlleiter des Landkreises Celle für die Kreiswahl und die Direktwahl.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ