Vorlage - 0008/2023
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Kurze Sachdarstellung:
Bei der Förderung der Jugendarbeit handelt es sich um eine freiwillige Leistung.
Infolge der aktuellen Preisentwicklung steigen die Aufwendungen für die Maßnahmen zur Förderung der Jugendarbeit. Aus diesem Grund ist eine Anhebung der Förderhöhe erforderlich.
Die folgenden Förderbeträge sollen angepasst werden:
III. B. - Zuwendungen für Anschaffungen | Erhöhung des Maximalbetrages von 800,-€ auf 900,-€
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III. D. - Jugendwanderungen, Lager und Fahrten | Erhöhung des Tagessatzes von 4,50 € auf 5,--€ pro Teilnehmenden |
III. G. Jugenderholungspflege | Erhöhung des Zuschusses von 230,--€ auf 250,-€ pro Teilnehmenden und Jahr |
III. H. Jugendprojekte | Erhöhung des Zuschusses von 500,-€ auf max. 550,-€ pro Jahr und Zuwendungsempfänger |
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, die Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle entsprechend der beigefügten Anlage anzupassen. Die Änderungen werden zum 01.05.2023 wirksam.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Im Haushalt 2023 sind 63.400,00 € für die hier genannten Zuwendungen eingeplant. Da die Ansätze in den letzten Jahren nicht vollständig abgerufen wurden, sind zusätzliche Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Anlage:
Änderungen der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Celle
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Änderung_ RL_ Jugendarbeit (197 KB) |