Inhalt

Vorlage - 0015/2023  

Betreff: Erlass einer neuen Satzung des Landkreises Celle über Schulbezirke (Schulbezirkssatzung)
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen Vorberatung
21.02.2023 
des Ausschusses für allgemein- und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
08.03.2023 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Lesefassung der alten Schulbezirkssatzung
Anlage 2 Lesefassung der neuen Schulbezirkssatzung
Anlage 3 Gegenüberstellung alte neue Satzung

Kurze Sachdarstellung:

 

Die derzeit gültige Schulbezirkssatzung vom 15.03.2012 (siehe Anlage 1 Lesefassung alte Satzung) wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst (10. Änderung vom 26.10.2020) und muss erneut in gleich mehreren Bereichen angepasst werden. Aufgrund des Umfangs der Änderungen wurde eine Neufassung erarbeitet (siehe Anlage 2 Lesefassung neue Satzung).

 

Die Änderungen der alten zur neuen Satzung werden in der Anlage 3 gegenübergestellt und im Folgenden näher erläutert:

 

Einrichtung von Schulbezirken für die Oberschulen Bergen und Hermannsburg

Die Einrichtung dieser Schulbezirke baut auf den Vorlagen 0109/2019, 0109/2019-1 und 0109/2019-1-1 auf. Die Historie wird im Folgenden kurz zusammengefasst:

 

Die Oberschule Bergen hat 400 Meter vom Haupthaus entfernt in der Langen Straße 11 eine Außenstelle, deren Auflösung verbunden mit dem Wunsch nach vollständiger Beschulung im Haupthaus seitens der Schulleitung aus pädagogischen, organisatorischen und sozialen Gründen schon seit längerem angestrebt wird. Am Hautgebäude der Oberschule Bergen besteht jedoch auch schon ein zusätzlicher Raumbedarf aufgrund gestiegener Schülerzahlen und einer ansteigenden Inklusion, welcher nur durch Anbaumaßmaßnahmen gedeckt werden kann.

 

Die Oberschule Hermannsburg nutzt auf dem Schulgelände sieben vorhandene mobile Raumzellen (MRZ), welche wegen einer befristeten Baugenehmigung zum November 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Bei Wegfall der MRZ entsteht an der Oberschule Hermannsburg ebenfalls Raumbedarf, welcher mit Anbaumaßnahmen gedeckt werden müsste.

 

Der Bedarf an Räumen am Haupthaus der Oberschule Hermannsburg ist abhängig von den künftigen Schülerzahlen. Für die Oberschulen Bergen und Hermannsburg wurden im Gegensatz zu allen anderen Oberschulen im Kreisgebiet bislang keine Schulbezirke über die Schulbezirkssatzung eingerichtet. Es gibt daher etliche Schülerinnen und Schüler (SuS) aus dem Stadtgebiet Bergen und den dazugehörigen Ortschaften, vorrangig Sülze und Eversen, die die Oberschule Hermannsburg besuchen. Im Schuljahr 2022/2023 sind dies 95 SuS.

 

Insgesamt war in 2019 politisch zu entscheiden, ob die Außenstelle Bergen aufgelöst werden soll und welche Anbaumaßnahmen konkret an der Oberschule Bergen oder an beiden Oberschulen umgesetzt werden sollen (ein Anbau an beiden Oberschulen oder nur ein Anbau in Bergen, der den vollständigen Raumbedarf abdeckt). Im Ergebnis hat der Kreistag in den Sitzungen am 04.12.2019 und 09.09.2020 beschlossen, dass die Außenstelle der Oberschule Bergen aufgelöst wird und zudem für die Beschulung aller SuS aus Bergen ein entsprechend großer Anbau an der Oberschule Bergen errichtet wird. Im Gegenzug wurde beschlossen, auf einen Anbau an der Oberschule Hermannsburg nach Wegfall der MRZ zu verzichten und somit die Kapazitäten in Hermannsburg zu verringern.

 

Als konsequente Folge der Beschlussfassung zum Ausbau in Bergen war auch zu entscheiden, ob es künftig Schulbezirke für die beiden Oberschulen zur gezielten Lenkung der Schülerströme geben soll. Die Entscheidung über die Einrichtung von Schulbezirken wurde jedoch bis zur Inbetriebnahme des Anbaus in Bergen bzw. Wegfall der MRZ in Hermannsburg verschoben. Zunächst sollten Maßnahmen ergriffen werden, um eine stärkere Anwahl der Oberschule Bergen zu erreichen, insbesondere sollte Einfluss auf die Ausweitung der Schulsozialarbeit genommen werden, um mehr Personal in diesem Bereich an der Oberschule Bergen zu generieren.

r die Personalgestellung der Schulsozialarbeit ist das Land Niedersachsen zuständig.

Sowohl die Schulleitung, der Landkreis als auch die Stadt Bergen sowie einzelne politische Mandatsträger sind versrkt schriftlich, persönlich und im Rahmen einer Gemeinschaftsaktion an die Landesschulbehörde herangetreten, um hier Verbesserungen zu erwirken. Dennoch haben sich in diesem Bereich keine Veränderungen ergeben. Die Schule verfügt weiterhin über eine dreiviertel Stelle im Bereich der Schulsozialarbeit. Auch das Engagement der Schule im Bereich der Schülergewinnung (Veranstaltung von Schul- und Sportfesten, soziale und politische Projekte, Infoveranstaltungen in den Grundschulen etc.) brachte keine signifikanten Veränderungen in der Anwahl der Schule.

 

Entsprechend bedarf es einer gezielten Steuerung der Schülerströme.

Ohne die Einrichtung der Schulbezirke würde es an der Oberschule Hermannsburg künftig aufgrund mangelnder Raumkapazitäten nach dem Wegfall der MRZ zu einem Losverfahren aller angemeldeten Kinder kommen. Hier wäre es möglich, dass Schülerinnen und Schüler aus den Gemeinden Südheide und Faßberg an der Oberschule Hermannsburg ausgelost und stattdessen an der Oberschule Bergen beschult werden müssten. Im Gegenzug würden Schülerinnen und Schüler aus Bergen an der Oberschule Hermannsburg beschult werden. Somit wäre eine wohnortnahe Beschulung einiger Schülerinnen und Schüler nicht mehr möglich. Ferner entstünde ein kostenintensiver Wechselverkehr in der Schülerbeförderung.

 

Mit Fertigstellung des Anbaus in Bergen im Sommer 2023 sind die Raumkapazitäten an der Oberschule Bergen ausreichend erhöht, um infolge die Außenstelle aufzulösen und auch die SuS aus dem gesamten Stadtgebiet Bergen zu beschulen, die zur Oberschule Hermannsburg gehen würden. 

 

Die räumlichen Voraussetzungen machen es erforderlich, die Schülerströme bereits ab dem Schuljahr 2023/2024 und nicht wie in den ursprünglichen Vorlagen 2019 vorgesehen zum Schuljahr 2024/25 entsprechend den Kapazitäten verbindlich durch Einrichtung von Schulbezirken zu steuern. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Züge bzw. Klassen in der Oberschule Hermannsburg leicht über der Prognose lag und die Zügigkeit bereits zum kommenden Schuljahr 2023/24 reduziert werden muss, um im nachfolgenden Jahr unter Wegfall der MRZ noch ausreichend Klassenräume für die Beschulung zur Verfügung zu haben.

 

r die Oberschule Bergen soll der Schulbezirk die Stadt Bergen und dem gemeindefreien Bezirk Lohheide umfassen. Für die Oberschule Hermannsburg würde der Schulbezirk die Gemeinden Südheide und Faßberg beinhalten.  Die Leitungen beider Schulen befürworten aus den genannten Gründen ebenfalls die Einführung der Schulbezirke.

 

Festgeschriebene Kapazitätsobergrenze an der Oberschule Hermannsburg:

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Container muss die an der Oberschule Hermannsburg bisher festgeschriebene Kapazitätsobergrenze von vier Zügen aus der Satzung gestrichen werden. Dadurch ergibt sich eine automatische Begrenzung der Zügigkeit durch die vorhandenen Raumkapazitäten. Diese liegt nach Wegfall der mobilen Raumzellen bei ca. drei Zügen. Diese Zügigkeit ist nach den aktuellen Schülerprognosen ausreichend für die Beschulung der SuS aus Südheide und Faßberg.

 

Profilanwahl Spanisch

Nach der aktuell gültigen Fassung der Schulbezirkssatzung umfassen die Schulbezirke des Hermann-Billung-Gymnasiums und des Hölty-Gymnasiums für die zweite Pflichtfremdsprache Spanisch ab dem 5. Schuljahrgang für einen bzw. einen halben Zug mit einigen Ausnahmen das gesamte Kreisgebiet. Allerdings wird seit dem Schuljahr 2016/2017 auch am Immanuel-Kant-Gymnasium in Lachendorf Spanisch als zweite Fremdsprache angeboten. Somit ist es nicht länger notwendig, die Schulbezirke des Hermann-Billung-Gymnasiums und des Hölty-Gymnasiums für SuS mit Spanisch als zweiter Fremdsprache auf das gesamte Kreisgebiet auszuweiten. Die entsprechende Regelung soll daher in Abstimmung mit den betroffenen Schulleitungen gestrichen werden.

 

Kapazitäten Celler Gymnasien

Die Kapazitätsobergrenzen der Celler Gymnasien wurden in den vergangenen Jahren jeweils per Beschluss an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Die Kapazitäten sollen nun langfristig und für die Schulen planbar festgelegt werden und richten sich nach den tatsächlichen räumlichen Kapazitäten der Schulen. Das Hermann-Billung-Gymnasiums erhält fünf Züge und das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasiums wird auf 4,5 Züge (4 bzw. 5 Züge im Wechsel) erhöht. Für das Gymnasium Ernestinum bleibt die Kapazitätsobergrenze von vier Zügen bestehen mit der Option auf einen fünften Zug, wenn die Anmeldezahlen aus dem Schulbezirk der Celle Gymnasien dies erforderlich machen und die Kapazitäten der Schule es ermöglichen. Langfristig ist mit Fertigstellung des Anbaus am Ernestinum vorgesehen, dort 4,5 Züge zu beschulen. Die Kapazitäten sind mit den betroffenen Schulleitungen abgestimmt.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 63 Abs. 2 S. 1 NSchG, § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Schulbezirkssatzung in der anliegenden neuen Fassung.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Im Hinblick auf die Kosten der Schülerbeförderung wird sich die Einrichtung der Schulbezirke nach einem Übergangszeitraum voraussichtlich kostenneutral auswirken.


 

Anlage:

 

- Anlage 1: Lesefassung der alten Schulbezirkssatzung

- Anlage 2: Lesefassung der neuen Schulbezirkssatzung

- Anlage 3: Gegenüberstellung alte/neue Satzung

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Lesefassung der alten Schulbezirkssatzung (214 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Lesefassung der neuen Schulbezirkssatzung (213 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Gegenüberstellung alte neue Satzung (520 KB)