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Vorlage - 0024/2023  

Betreff: Bildung eines regionalen Härtefallfonds zur Unterstützung von Menschen, die sich aufgrund der Energiepreissteigerungen in finanzieller Notlage befinden und denen deshalb Energiesperren drohen
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. II - Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung
28.02.2023 
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
08.03.2023 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Regionale Härtefallfonds Endfassung der Musterverwaltungsvereinbarung (002)

Kurze Sachdarstellung:

Das Land Niedersachsen hat mit Schreiben vom 29.12.2022 die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen über die Endfassung der beigefügten Verwaltungsvereinbarung unterrichtet. Um eine Kostenbeteiligung des Landes an einem regionalen Härtefallfonds zu erreichen, ist der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung unabdingbar. Trotz der im Vergleich zum Beginn des Vorjahres deutlich gestiegenen Energiekosten geht das Land ebenso wie die Kreisverwaltung nicht von einer hohen Anzahl von Haushalten aus, die Leistungen aus dem regionalen Härtefallfonds in Anspruch nehmen können. Dennoch bietet die Kreisverwaltung den beiden größten Energieversorgern im Landkreis Celle, der SVO Energie GmbH und den Stadtwerken Celle GmbH, den Abschluss einer Vereinbarung für einen regionalen Härtefallfonds an.

 

Regionale Härtefallfonds dienen dazu, finanzielle Notlagen von Privatpersonen abzuwenden die dadurch entstanden sind, dass aufgrund der Preissteigerungen von Energieversorgern die Energiekosten nicht mehr aus dem Einkommen oder Vermögen getragen werden können und deshalb die Verhängung einer Energiesperre konkret droht. Das Land beteiligt sich an den Kosten zu einem Drittel, der beteiligte Energieversorger muss sich ebenfalls zu einem Drittel (durch einen Teilverzicht seiner Forderung) beteiligen und das restliche Drittel trägt der Sozialhilfeträger, hier also der Landkreis Celle. Regionale Härtefallfonds sind dabei nicht als Ersatz der auf Bundesebene beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung sozialer Härten vorgesehen, sondern sie sollen neben den Leistungen der sozialen Sicherungssysteme und den Maßnahmen des Bundes ergänzend subsidiär dort greifen, wo trotz der Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen etwaige Härtefälle verbleiben.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§ 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beauftragt den Landrat, mit dem Land Niedersachsen eine Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Leistungen aus Landesmitteln für regionale Härtefallfonds zur Unterstützung von Menschen, die sich aufgrund der Energiepreissteigerungen in finanzieller Notlage befinden und denen deshalb Gas-, Fernwärme- oder Stromsperren drohen, zu schließen. Weiterhin wird der Landrat beauftragt, regionale gleichlautende Vereinbarungen über regionale Härtefallfonds mit im Landkreis Celle handelnden Energieversorgern, die das wollen, zu schließen.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits im Haushaltsplan des Landkreises Celle für das Jahr 2023 abgebildet, so dass es zu keinen zusätzlichen Auswirkungen kommt.


 

Anlage:

Verwaltungsvereinbarung Landesanteil Härtefallfonds Energiepreissteigerung

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Regionale Härtefallfonds Endfassung der Musterverwaltungsvereinbarung (002) (152 KB)