Vorlage - 0027/2023
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Kurze Sachdarstellung:
Das Jugendamt erhält für bedürftige Familien oder Familien in besonderen Notlagen eine Geldspende in Höhe von 15.000,00 € von der Celleschen Zeitung. Die Entscheidung über die Weiterleitung der aus der CZ Spendenaktion „Mitmenschen in Not“ gewonnenen Mittel wird durch den Allgemeinen Sozialen Dienst vorgenommen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§ 111 Abs. 7 Satz 3 NKomVG, § 26 Abs. 2 KomHKVO
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Annahme der aufgeführten Spende zu.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
keine
Anlage:
keine
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ