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Vorlage - An0033/2021-2026VO  

Betreff: Klimaneutraler Landkreis Celle; Antrag der SPD-Fraktion v. 02.11.2022, eing. 27.11.2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0033/2021-2026
Federführend:LR/Dez. I - Landratsbüro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz
01.03.2023 
des Ausschusses für Mobilität, Gebäudewirtschaft und Klimaschutz geändert beschlossen   
Kreisausschuss

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag An0033

Kurze Sachdarstellung:

Der Landkreis Celle steht vollumfänglich zu den Klimaschutzzielen des Landes und des Bundes und versucht die Erreichung der Ziele schnellstmöglich umzusetzen. Zur Koordinierung der Klimaschutzmaßnahmen und der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene im Landkreis Celle wurde aus diesem Grunde eine Stabsstelle Klimaschutz mit zwei Vollzeitstellen beim Landrat eingerichtet. Diese befindet sich zur Zeit im Aufbau.

Der bereits seit Januar 2022 tätige Klimaschutzmanager ist aktuell vollumfänglich mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes für die Kreisverwaltung ausgelastet. Durch den Förderbescheid für diese Stelle ist die Aufgabenstellung (Erstellung des Klimaschutzkonzeptes bis zum Sommer 2023) fest vorgegeben, dabei wird abweichend von dem ursprünglichen Ziel der Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 nunmehr die Erreichung bis 2035 angestrebt. Das Klimaschutzkonzept umfasst allerdings lediglich die Landkreisverwaltung, nicht aber die kreisangehörigen Kommunen, da diese sich zum Zeitpunkt der Stellung des Förderantrages nicht an diesem Projekt beteiligen wollten.

Wie bereits berichtet steht die von den politischen Gremien für die Koordinierung ausgewählte Person aufgrund von Vorgaben des Innenministeriums erst ab dem 1. Juni als Klimaschutzkoordinator zur Verfügung, eine in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Erstellung eines Klima-Aktionsplanes ist daher durch den Klimaschutzkoordinator noch nicht möglich.

 

Eine personelle Unterstützung aus anderen mit dem Klimaschutz befassten Bereichen der Kreisverwaltung ist aufgrund der sich aktuell aus vielen verschiedenen Gesetzgebungsmaßnahmen (beispielhaft genannt seien hier die erneute Novellierung des niedersächsischen Klimagesetzes, das Energieeffizienzgesetz, das Wind an Land Gesetz) ergebenden eigenen zusätzlichen Belastungen nicht möglich.

 

Auch wenn ein Klima-Aktionsplan derzeit nicht erstellt werden kann, bedeutet dies nicht, dass der Landkreis und die Kommunen nicht bereits mit Hochdruck die Zusammenarbeit suchen. Neben der energetischen Sanierung seiner Liegenschaften, die der Landkreis seit vielen Jahren konsequent vorantreibt und darüber die politischen Gremien fortlaufend unterrichtet, werden im Zuge dieser Maßnahmen stets mit dem Ziel der einer energieeffizienten und klimaschonenden Steigerung auch Möglichkeiten zum Einsatz regenerativer und klimaneutraler Energiequellen geprüft. Nur beispielhaft seien hier die Planungen erwähnt, alle dafür möglichen Dachflächen der Landkreisliegenschaften mit PV-Anlagen auszurüsten oder die Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten der Geothermie auf dem Kreisgelände. Gleichzeitig finden aktuell Gespräche mit Kommunen über gemeinsame Erkundungen zur Geothermie statt, die eine Nutzung sowohl gemeindlicher, landkreiseigener als auch unter Umständen privater Liegenschaften zum Ziel haben.

 

Hinsichtlich der Teilnahme am niedersächsischen Wettbewerb „Klima kommunal 2024“ bleibt zunächst abzuwarten, wie die Ausschreibungskriterien zum Wettbewerb ausgestaltet sind, um dann zu entscheiden, welche Maßnahmen teilnahmerelevant sein können.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs. 2 S. 1 NkomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Celle bekennt sich zu den Klimaschutzzielen des Landes und des Bundes. Soweit es ihm in seinem Zuständigkeitsbereich im Rahmen der vorhandenen Ressourcen möglich ist, versucht er diese zu übertreffen, angestrebt ist die Erreichung der Klimaneutralität bis spätestens 2035, hierzu wird dem Kreistag zum Sommer das Klimaschutzkonzept des Landkreises Celle vorgelegt. Die Vorlage eines darüber hinausgehenden Klima-Aktionsplanes unter Einbeziehung der kreisangehörigen Kommunen bis Juli 2023 ist jedoch aufgrund noch nicht vorhandener personeller Ressourcen sowie valider Daten aktuell nicht seriös möglich.

Die Teilnahme des Landkreises Celle am niedersächsischen Wettbewerb „Klima kommunal 2024“ wird zum Zeitpunkt der Ausschreibung anhand der dann aktuellen Maßnahmen geprüft.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

keine


 

Anlage:

Antrag An0033/2021-2026 der SPD-Kreistagsfraktion

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag An0033 (481 KB)    
Stammbaum:
An0033/2021-2026   Klimaneutraler Landkreis Celle; Antrag der SPD-Fraktion v. 02.11.2022, eing. 27.11.2022   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0033/2021-2026VO   Klimaneutraler Landkreis Celle; Antrag der SPD-Fraktion v. 02.11.2022, eing. 27.11.2022   LR/Dez. I - Landratsbüro   Beschlussvorlage