Inhalt

Vorlage - 0033/2023  

Betreff: Änderung der Taxitarifordnung
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Straßenverkehrsamt   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag Entscheidung
08.03.2023 
des Kreistages ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag GVN
Anlage 2 - 4. Änderungsverordnung (kurz)
Anlage 3 - Taxitarifordnung in der Fassung der 4. ÄnderungsVO
Anlage 4 - Synopse Taxitarifordnung 2022 zu 2023

Kurze Sachdarstellung:

Mit Antrag vom 10.11.2022 eingegangen beim Landkreis Celle am 31.01.2023 beantragt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e. V. (GVN) stellvertretend für die Taxiunternehmer im Landkreis Celle die Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und die Beförderungsbedingen im Gelegenheitsverkehr mit dem im Landkreis Celle zugelassenen Taxis (Taxitarifordnung).

 

Als Begründung führt die GVN u. a. an, dass der Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12,00 Euro erhöht wurde. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur letzten Taxitariferhöhung im Jahr 2022 am 10.03.2022 war eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro noch nicht absehbar. Lohnkosten haben einen Anteil von ca. 60-65 % an allen Kosten eines Taxibetriebs.

 

Die allgemeinen Preissteigerungen für das Jahr 2022 betrugen lt. Statistischem Bundesamt voraussichtlich 7,9 %, wobei im Oktober eine Inflationsrate von 10,4 %, im November von 10,0 % und im Dezember von voraussichtlich 8,6 % ermittelt wurde. Die Preissteigerungen werden insbesondere durch die Preissteigerungen an den Energiemärkten getragen. Nach Angaben des GVN seien Steigerungen bei Dieselkosten um ca. 30 %, Stromkosten um über 100 % und Gaspreise um ca. 100 % verzeichnet worden.

 

Die Erhöhung ist aufgrund der Preisentwicklung erforderlich und notwendig.

 

Die letzte Anpassung wurde am 10.03.2022 durch den Kreistag beschlossen und trat zum 01.05.2022 in Kraft.

 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

 

§§ 10 und 58 NKomVG, § 51 Abs. 1 PBefG und § 16 Abs. 4 Nr. 3 ZustVO-Verkehr

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die 4. Änderungsverordnung zur Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den im Landkreis Celle zugelassenen Taxis

(Taxitarifordnung) wird beschlossen.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Keine

 

Anlage:

Anlage 1: Antrag GVN

Anlage 2:  4. Änderungsverordnung zur Taxitarifordnung    

Anlage 3:  Taxitarifordnung in der Fassung der 4. ÄnderungsVO       

Anlage 4  Synopse Taxitarifordnung 2022 zu 2023

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Antrag GVN (502 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - 4. Änderungsverordnung (kurz) (55 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Taxitarifordnung in der Fassung der 4. ÄnderungsVO (62 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Synopse Taxitarifordnung 2022 zu 2023 (75 KB)