Inhalt

Vorlage - An0032/2021-2026VO  

Betreff: Monitoring zur Ermittlung des aktuellen Bestands und Erarbeitung von Empfehlungen zur Bekämpfung invasiver Tierarten; Antrag der CDU/UB-Fraktion v. 22.11.2022
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
An0032/2021-2026
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Vorberatung
02.03.2023 
des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum geändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
An0032-2021-2026
BfN-Skript 547 (2020)
Marderhund_-_Management-_und_Massnahmenblatt_Mai2019_
Invasive_Krebse_-_Management-_und_Massnahmenblatt_Mai2019
Nutria__Management-_und_Massnahmenblatt_2018
Waschbaer__Management-_und_Massnahmenblatt_2018

Kurze Sachdarstellung:

Die CDU/UB-Fraktion beantragte am 17.11.2022 in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum u.a. die Bereitstellung von 20.000€r die Bekämpfung von invasiven Arten, die vom Kreistag am 20.12.2022 in den Haushalt 2023 eingestellt wurden. Zeitgleich wurde der darüberhinausgehende Antrag in den Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum verwiesen.

In Erwägung nachstehender Gründe, bestehend aus dem Rechtsrahmen, den bereits vorliegenden Grundlagen aus Bestanderhebungen und Handlungsempfehlungen, der Darstellung der bisher durchgeführten Managementmaßnahmen und der weiteren Bestrebungen der Verwaltung, ist die im Antrag vorgeschlagene Bestandserfassung und Erarbeitung von Handlungsempfehlungen nicht erforderlich:

  1. Die Beauftragung der Verwaltung zu einem gemeinsamen Monitoring des aktuellen Bestandes der invasiven Tierarten mit Naturschutzverbänden, Hegeringen, Angelvereinen und weiteren naturnahen Verbänden

Invasive gebietsfremde Arten stellen insbesondere durch von ihnen verursachte Lebensraumveränderungen, durch Verdrängung oder Prädation von heimischen Arten sowie durch die Übertragung von Krankheiten „eine der größten Bedrohungen r Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen“ dar (siehe die Verordnung (EU) Nr.1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“:L317/35). Zur Prävention, Minimierung und Abschwächung nachteiliger Umweltauswirkungen wurden invasive gebietsfremde Arten, die von unionsweiter Bedeutung sind, in die sogenannte „Unionsliste“ aufgenommen, die regelmäßig aktualisiert wird (aktuelle Version: Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 auf Grundlage des Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr.1143/2014).

Die aus dem Antrag hervorgehenden Arten stehen seit dem Jahr 2018 (Nutria (Myocastor coypus) und Waschbär (Procyon lotor)) bzw. dem Jahr 2019 (Marderhund (Nyctereutes procyonoides), Kamberkrebs (Orconectes limosus) und Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus)) auf der Unionsliste von Deutschland. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat zu allen in Deutschland vorkommenden Arten der Unionsliste Steckbriefe über deren Herkunft, Vorkommen, Merkmalen und Gefahren entwickelt (BfN-Skript 2020 Nr. 574).

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Celle wird aktuell überarbeitet und setzt sich unter anderem auch mit dem Thema invasive Arten auseinander (geplante Vorlage der Entwurfsfassung Ende 2023 bis Anfang 2024). Die Grundlage bildet eine Recherche zu der Bestandssituation der invasiven Arten im Landkreis (Stand 2002 - 2022), die die aktuellen Vorkommensschwerpunkte der auch aus dem Antrag hervorgehenden Arten darstellt. Die Recherche trägt Daten aus der Basiserfassung und der Aktualisierungskartierung der Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL), den Artenerfassungsprogrammen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, den Monitorings des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und Expertengesprächen mit ehrenamtlichen Erfassern, Gebietskennern, Verbänden (Naturschutzverbände und Anglerverbände) und Behörden (Jagdbehörde und Forstämter) zusammen. Angelehnt an die Steckbriefe des BfN werden Informationen über die im Landkreis Celle vorkommenden invasiven Arten bereitgestellt und textliche und kartografische Angaben zur Verbreitung im Landkreis gemacht (kartographisch nur bei verortbaren Arten und sinnvoller Darstellung). Für den Landschaftsrahmenplan wird im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (§ 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.V.m. Anlage 2 Nr. 1) eine Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (§ 17 und § 18 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) durchgeführt, wodurch weitere Hinweise und Anmerkungen zielgerichtet und konstruktiv einfließen können.

  1. Gemeinsame Erarbeitung von Empfehlungen zu der Bekämpfung der invasiven Tierarten

Maßnahmen zur Bekämpfung von Arten auf der Unionsliste sind in Abhängigkeit von ihrer Verbreitung gemäß der Artikel 16, 17 und 19 der Verordnung durchzuführen. Die Notifizierung der Früherkennung (Art. 16) und sofortige Beseitigung (Art. 17) sind Maßnahmen des Stadiums der frühen Phase der Invasion. Bei etablierten Arten haben die Mitgliedsstaaten gemäß den Vorgaben (Art. 19 Abs. 1) wirksame Managementmaßnahmen zu konzipieren, „damit deren Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie gegebenenfalls auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimiert werden“. Diese Maßnahmen umfassen die Beseitigung, Populationskontrolle und Eindämmung (Art. 19 Abs. 2). Die Öffentlichkeit ist nach Artikel 26 der EU-VO an der „Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung“ von Managementmaßnahmen frühzeitig zu beteiligen.

Die Arten Nutria, Waschbär und Marderhund sowie die invasiven Krebsarten unterliegen nach Einschätzung des BfN dem Management (Art. 19). Im Gegensatz zu den Arten in der frühen Phase der Invasion, ist bei etablierten Arten eine Beseitigung aus dem Ökosystem häufig nicht mehr möglich (Bund/nder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landschaftspflege und Erholung (LANa) 2020). Es liegen länderübergreifend abgestimmte Management- und Maßnahmenblätter vor, die von dem Ad hoc-Unterarbeitskreis „invasive Arten“ des ständigen Ausschuss „Arten- und Biotopschutz“ der LANa (2020) erarbeitet wurden. Diese Management- und Maßnahmenblätter liefern neben Artinformationen und nachteiligen Auswirkungen des Vorkommens der invasiven Arten insbesondere eine Vielzahl an abgestimmten Managementmaßnahmen sowie wichtige Hinweise zum Management.

Die Priorisierung, Umsetzung und abschließende Festlegung der konkreten Maßnahmen obliegt der zuständigen Behörde, die nach „pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen“ trifft (§ 40a Abs. 1 S.1 Bundesnaturschutzgesetz). Der Entscheidung zu Grunde liegt die Abwägung der Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit, die Umwelt und insbesondere die Nicht-Zielarten (Art. 19 Abs. 3) sowie die Kostenwirksamkeit (Art. 19 Abs. 1).

Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises Celle wird auch die notwendige Priorisierung der Managementmaßnahmen bezogen auf den Landkreis Celle vornehmen und die Umsetzung (Machbarkeit und Schwerpunkträume) der Managementmaßnahmen abhängig vom Risikopotenzial der Arten enthalten. Eine besondere Bedeutung wird dabei der Umsetzung von Managementmaßnahmen in den Schutzgebieten beigemessen, da hier besonders schutzbedürftige und schutzwürdige Arten und Lebensgemeinschaften vorkommen. Im Beteiligungsverfahren können auch hier die naturnahen Verbände ihre Hinweise und Anmerkungen zu den Managementmaßnahmen einfließen lassen.

Zudem wird die Ökologische Station Südheide als neuer Akteur in Schutzgebieten gemäß Jahresarbeitsplan für 2023 insbesondere das FFH-Gebiet „Örtze mit Nebenbächen“ betrachten und ein Konzept zum Management des Signalkrebses erarbeiten. Die Auswertung bestehender Daten und die Erfassung neuer Daten wird die Auswirkungen des Signalkrebses auf die besonders schutzwürdigen Arten und Lebensgemeinschaften der Örtze untersuchen. Es ist erklärtes Ziel, dass die Ökologische Station Südheide im Sinne des Niedersächsischen Weges als „mmerer vor Ort“ ein Netzwerk mit den betroffenen Verbänden aufbauen und so den Wissenstransfer über invasive Arten koordinieren wird. Den engagierten und interessierten Angelvereinen sollen daher an dem Flusssystem Örtze insbesondere auf der Grundlage des Konzeptes der Ökologischen Station Südheide für das Bekämpfen der invasiven Krebsarten in den Heidebächen weitere Fangkörbe bereitgestellt werden. Der Sportfischerverein Wolthausen hatte mit Fangkörben, die von der Bingo-Umweltstiftung mit 3.000 € im Jahr 2022 gefördert wurden, bereits Erfolge in der Örtze erzielen können. Weitere Angelvereine können auch außerhalb des Prioritätsgewässers Örtze bei Handlungsbedarf gegen invasive Krebsarten ihr Interesse an Fangkörben signalisieren. Auch in den Meißendorfer Teichen werden die Bestände des Kamberkrebses von der Außenstelle des Landkreises überwacht, kontrolliert und bekämpft. Der Landkreis erarbeitet gerade ein Konzept, wie die Koordinierung der bedarfsgerechten Verteilung der Mittel an die Angelvereine erfolgen soll.

Zudem sollen finanzielle Mittel in die Unterstützung der Jägerschaft des Landkreises Celle e. V. fließen, damit sie die Bekämpfung invasiver, gebietsfremder Prädatoren fortführen kann. Der Kreistag hatte mit Beschluss vom 22.12.2020 auf Antrag der CDU-Fraktion vom 23.09.2020 (An0130/2016-2021) bereits 20.000 €r das Jahr 2021 eingestellt. Die Mittel sind über eine Kooperationsvereinbarung, die Bestimmungen zu den Managementmaßnahmen bei gleichzeitigem Monitoring über die Evaluation der Streckenberichte enthält, der Jägerschaft bereitgestellt worden. Ihr Bericht zu den gefangenen Tieren, den Fallentypen und den Aufstellungszeiträumen wird im April 2023 erwartet.

Im Naturschutzgebiet Meißendorfer Teiche hat die Fallenjagd von Nutria, Marderhund und Waschbär bereits positive Resultate erzielen können.

Einen Erfolg der gemeinsamen und ergebnisorientierten Zusammenarbeit zeigt auch das Vorgehen bei der Bejagung der Nutria im Rahmen der „Schwanzprämie“: Die Wasser- und Bodenverbände unterstützen seit mehreren Jahren die Jägerschaft durch die Zahlung der Prämie, die der Landkreis seit dem Haushaltsjahr 2020 als freiwillige Leistung über den Gewässer- und Landschaftspflegeverband Südheide erstattet. Für das Jahr 2023 sind für die Fortführung der Bekämpfung von Nutria 8.000 € im Haushalt eingeplant.

Die in Rede stehenden Mittel sollen daher bedarfsorientiert für das Management von Waschbär und Marderhund eingesetzt werden. Es ist geplant, die Vereinbarung analog zu der Verfahrensweise von 2021 zwischen dem Landkreis und der Jägerschaft zu schließen und räumlich auf weitere wertvolle Bereiche auch außerhalb von Schutzgebieten sowie auf den besiedelten Bereich auszudehnen. Gerade im besiedelten Bereich treten aktuell vermehrt Probleme mit Waschbären auf, die insbesondere durch die Jäger mit dafür erforderlichem Fallenschein gefangen und entweder mit Erlaubnis der Jagdbehörde vor Ort oder ohne separate Erlaubnis im eigenen Jagdrevier erlegt werden.

Dabei wird im Sinne der Haushaltssparsamkeit regelmäßig von der Verwaltung geprüft, ob für weitere Maßnahmen zur Bekämpfung invasiver Tierarten Fördermöglichkeiten bestehen.

Somit haben die naturnahen Verbände bereits bei der Bestandserfassung der invasiven Arten für den Landschaftsrahmenplan des Landkreises Celle mitgewirkt und haben im Beteiligungsverfahren erneut die Möglichkeit zu den Bestandsdaten als auch zu den Handlungsempfehlungen Hinweise zu liefern. Ein darüberhinausgehendes Monitoring und weitergehende Handlungsempfehlungen sind vor dem Hintergrund der dargelegten Ausführungen zu den bisherigen und geplanten Anstrengungen zur Bekämpfung von invasiven Krebsarten, Nutria, Waschbär und Marderhund nicht erforderlich.




 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf eine Bestandsermittlung von invasiven Tierarten und eine Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der invasiven Tierarten wird durch die bisherigen und geplanten Maßnahmen ausreichend Rechnung getragen.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Keine.



 

Anlage:

Antrag An0032/2021-2026

BfN-Skript 574 (2020)

Management- und Maßnahmenblätter (LANa 2020) der im Antrag genannten Arten

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ
 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich An0032-2021-2026 (49 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BfN-Skript 547 (2020) (9254 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Marderhund_-_Management-_und_Massnahmenblatt_Mai2019_ (255 KB)    
Anlage 6 4 öffentlich Invasive_Krebse_-_Management-_und_Massnahmenblatt_Mai2019 (321 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Nutria__Management-_und_Massnahmenblatt_2018 (214 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich Waschbaer__Management-_und_Massnahmenblatt_2018 (401 KB)    
Stammbaum:
An0032/2021-2026   Monitoring zur Ermittlung des aktuellen Bestands und Erarbeitung von Empfehlungen zur Bekämpfung invasiver Tierarten; Antrag der CDU/UB-Fraktion v. 22.11.2022   LR/Dez. I - Landratsbüro   Antrag
An0032/2021-2026VO   Monitoring zur Ermittlung des aktuellen Bestands und Erarbeitung von Empfehlungen zur Bekämpfung invasiver Tierarten; Antrag der CDU/UB-Fraktion v. 22.11.2022   Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   Beschlussvorlage