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Vorlage - 0101/2023  

Betreff: Antrag auf Gewährung einer Kreiszuwendung in Höhe von 204.000,- Euro für die Schaffung von 80 Betreuungsplätzen in der Gemeinde Eicklingen
Status:öffentlich  
Verfasser:Schulz, Maion
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.09.2023 
des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

Die Samtgemeinde Flotwedel plant die Erweiterung der Betreuungsplätze in der Gemeinde Eicklingen um weitere 30 Krippenplätze sowie 50 Kindergartenplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz. Die Plätze werden an die bestehende Krippengruppe in Trägerschaft DRK geschaffen. Die Zuwendungssumme wird in Höhe von 2.550,- pro neu geschaffenem Platz gewährt.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 6 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Gewährung einer Kreiszuwendung in Höhe von 204.000,- Euro für den Anbau von zwei Krippengruppen mit insgesamt 30 Plätzen sowie zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 50 Plätzen gemäß der Richtlinie für Kindertagesstättenförderung des Landkreises Celle.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Mit einer Auszahlung der Zuwendung wird im Jahre 2025 gerechnet. Eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung wird in den Haushalt 2024 aufgenommen und steht unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ