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Vorlage - 0105/2023  

Betreff: Antrag auf Gewährung einer Kreiszuwendung in Höhe von 38.250,- Euro für die Schaffung einer Krippengruppe an die bestehende Kindertageseinrichtung in Wienhausen
Status:öffentlich  
Verfasser:Schulz, Maion
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
27.09.2023 
des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

In der Gemeinde Wienhausen wird die Schaffung von 15 Krippenplätzen in Trägerschaft des DRK in vorhandenen Räumen einer Bestandsimmobilie (ehemalige Volksbank) geplant. Das bestehende Betreuungsangebot ist nicht auskömmlich und muss zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr entsprechend erweitert werden.

 

15 Betreuungsplätze x 2.550,- Euro pro Platz = 38.250,- Euro


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 6 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Gewährung einer Kreiszuwendung in Höhe von 38.250,- Euro für den Ausbau einer Krippengruppe mit 15 Plätzen gemäß der Richtlinie für Kindertagesstättenförderung des Landkreises Celle.


 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

Die Zuwendungsmittel werden in den Haushalt 2024 in Höhe von 38.250,- Euro aufgenommen. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 stehen die Haushaltsmittel in der beantragten Höhe zur Verfügung.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

 + positiv

 0 keine

 -  negativ