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Vorlage - 0110/2023  

Betreff: Betrieb der Kreisfahrbücherei
Status:öffentlich  
Verfasser:Bunge
Federführend:Dez. IV - Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Digitalisierung
23.11.2023 
des Ausschusses für Wirtschaft, Kultur, Tourismus und Digitalisierung geändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Kurze Sachdarstellung:

 

Gesellschaftlicher Beitrag

Der Schwerpunkt einer Kreisfahrbücherei (KFB) liegt in der Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe im ländlichen Raum in Form einer Grundversorgung mit Literatur und Bildung über dezentrale Haltepunkte im jeweiligen Kreisgebiet. Auch Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) können mit Büchern und neuen Medien versorgt werden. Über die Grundversorgung von insbesondere Familien und Senioren leistet eine KFB damit einen wertvollen Beitrag zum Aufbau der Lese- und Informationskompetenz.

 

Eckdaten und Kennzahlen

Die Zahl der Bibliotheken in Deutschland sinkt seit Jahren konstant - im Jahr 2022 gab es noch rund 8.850 öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, zehn Jahre zuvor waren es noch rund 10.200. In Deutschland gibt es zudem 87 Fahrbibliotheken, auch hier gab es in den letzten Jahren diverse Schließungen. In Niedersachsen verfügen 4 von 45 Landkreisen/kreisfreie Städten über eine Fahrbibliothek. Die KFB des Landkreises Celle besteht seit 1979 (44 Jahre). Sie ist mit ihren Büro- und Lagerräumen sowie der Busgarage seit 1981 in Eschede in der „Escher Musenmöhl“ untergebracht, Vermieterin ist die Gemeinde Eschede.

 

Der Gesamtbestand der KFB besteht aus ca. 32.000 Medien. Dem gegenüber stehen 1.858 Leseausweise (Stand Oktober 2023). Mitglieder einer Familie nutzen die KFB meist über einen Ausweis, so dass die Anzahl der Leserinnen und Leser auf die Köpfe bezogen höher ausfällt. Weiterhin verzeichnete die KFB im Vorcoronajahr 2019 105.085 Medienausleihen. In 2024 wird mit 90.000 Entleihungen geplant.

Derzeit fährt die KFB 22 Kitas (von 65 Kitas im Landkreis), 7 Grundschulen (von 36 Grundschulen im Landkreis), 2 Oberschulen und 1 Gymnasium an (von 19 weiterführenden Schulen im Landkreis). Auch eine Förderschule (Tagesbildungsstätte) wird angefahren. Die Bedienung von Kitas und Schulen unterliegt den vorhandenen Kapazitäten, ein Focus wird auf Kitas und Schulen gelegt, die keine Bibliothek im näheren Umkreis benutzen können.

 

Der Anteil von Familien an der Leserschaft beträgt ca. 20 %, der Anteil der Senioren ca. 6%.

 

Der Bücherbus fährt in der Regel von Montag bis Donnerstag auf neun verschiedenen Touren durch den Landkreis und bedient dabei 90 Haltepunkte. Kommunen, die eigene Büchereien unterhalten, werden in der Regel nicht angefahren, aber einzelne Ortsteile.

 

Zuschussbedarf der KFB

Alle öffentlichen Bibliotheken sind freiwillige kommunale Leistungen, auch die KFB wird somit aus Steuermitteln subventioniert.

Der Zuschussbedarf der KFB im Teilhaushalt Kultur liegt für 2024 bei 409.100 € und im Teilhaushalt Zentrale Dienste und Liegenschaften sind 52.100 € eingeplant.

Zusammen hat die KFB einen geplanten Zuschussbedarf 2024 von 461.200 €.

 

Der Zuschussbetrag pro Leserausweis (pro Familie) basierend auf den Stand Oktober 2023 liegt somit bei rund 248 € im Jahr, der Zuschussbetrag pro ausgeliehenem Medium basierend auf 90.000 Medienentleihungen bei 5,12 €/Jahr.

 

Konzept der KFB / Organisatorische Schwierigkeiten

Im Kreisausschuss am 15.11.2022 (Vorlage 0118/2022) wurde der Betrieb der Kreisfahrbücherei auf der Grundlage des Konzeptes mit Stand 01.11.2022 beschlossen. Weiterhin wurde beschlossen, dass dem Ausschuss (spätestens) vor Anschaffung eines neuen Bücherbusses oder eines anderen Büchereifahrzeuges ein fortgeschriebenes Konzept vorzulegen ist.

 

Das bisherige Konzept sieht den Betrieb der Fahrbücherei mit 4 Personen vor (eine Leitungsstelle, zwei Vollzeitstellen für Bibliotheksassistenten/-assistentinnen, ein/e Busfahrer(in)). Zudem werden bis zu 2 Auszubildende ausgebildet.

 

Im Konzept wurde dargelegt, dass das Buspersonal eine große Herausforderung im Hinblick auf einen verlässlichen Betrieb der KFB darstellt. Der Bücherbus erfordert einen Führerschein der Klasse C für LKW. Bisher verfügte neben dem Busfahrer auch der Leiter der Kreisfahrbücherei über einen solchen Führerschein und konnte Vertretungszeiten abdecken.

 

Im Zuge des Wegganges des Leiters der KFB in den Ruhestand wurde die Leitungsstelle auf Grundlage der bestehenden Stellenbeschreibung dreimal in verschiedenen Medien und Fachportalen ausgeschrieben. Beim ersten Mal wurde der baldige Führerscheinerwerb auf Kosten des Landkreises als Einstellungsvoraussetzung formuliert. Beim zweiten und dritten Mal wurde auf diese Einstellungsvoraussetzung aufgrund der fehlenden Resonanz bei der ersten Ausschreibung bereits verzichtet. Alle drei Verfahren verliefen im Ergebnis erfolglos. Es gingen zwar Bewerbungen ein und es konnten auch geeignete Personen ausgewählt werden, diese zogen jedoch im Nachhinein ihre Bewerbungen trotz eines sehr hohen Engagements bei der Bewerbergewinnung und Betreuung zurück.

 

Zurzeit verfügt die KFB also weder über eine Leitung noch über eine Vertretung für den Busfahrer. Aufgrund des großen Fachkräftemangels an Buspersonal, verbunden mit den persönlichen und sozialen Anforderungen, die an einen Busfahrer der KFB gestellt werden, der auch beim Ausleihbetrieb unterstützt, scheidet ein zeitweiser „Adhoc-Einsatz“ von Busfahrern anderer Stellen (z.B. der CEBUS) oder aus der Landkreisverwaltung aus.

Diese Schwierigkeiten gehen einher mit der Tatsache, dass der in 2010 in Betrieb genommene Bücherbus im Jahre 2025 (nach 15 Jahren) buchungstechnisch abgeschrieben sein wird. Auch wenn der gut gepflegte Bücherbus über das Jahr 2025 hinaus womöglich noch einige Jahre weiter genutzt werden könnte, kann mit einer Ausschreibung nicht bis zu seinem tatsächlichen Ausscheiden gewartet werden, denn für die hier erforderliche EU-weite Ausschreibung und der anschließenden Herstellung des Busses ist eine Vorlaufzeit von 2 Jahren anzusetzen. Bei einem Bus mit Elektroantrieb wird mit Kosten ab 950.000 € gerechnet, bei einem Bus mit Dieselantrieb mit Kosten ab 560.000 €, abzüglich eventueller noch nicht sondierter Förderungen.

 

Die Verwaltung möchte von der Neuanschaffung eines Busses mit Bezug auf die Buspersonalproblematik sowie im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten im Verhältnis zum Nutzerverhalten Abstand nehmen.

 

 

Varianten zum Umgang mit diesen Schwierigkeiten

 

Variante A:

Der Kreisausschuss beschließt die Schließung der Kreisfahrbücherei (KFB). Aus Gründen der Sozialverträglichkeit und im Hinblick auf das bestehende Personal, für welches nach Möglichkeit eine Weiterbeschäftigung in der Kreisverwaltung gefunden werden soll, erfolgt die Schließung nicht zu sofort, sondern spätestens bis zum 31.12.2024. Die Verwaltung wird mit der Abwicklung der KFB, insbesondere mit der sinnvollen Auflösung des Medien- und Ausstattungsbestandes beauftragt. Die Art der Aufsung wird der Politik zur Entscheidung im Kreisausschuss vorgelegt.

 

Variante B:

Die Kreisverwaltung wird mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes für die Kreisfahrbücherei beauftragt.


 

Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:

§ 76 Abs.2 NKomVG

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt die Schließung der Kreisfahrbücherei (KFB) bis spätestens zum 31.12.2024 (Variante A). Die Verwaltung wird mit der Abwicklung der KFB, insbesondere mit der sinnvollen Auflösung des Medien- und Ausstattungsbestandes beauftragt. Die Art der Auflösung wird der Politik zur Entscheidung im Kreisausschuss vorgelegt.



 

Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:

 

Variante A: Eine Einstellung der KFB ab dem Jahr 2025 ff. führt zu einem wegfallenden Zuschussbedarf von 461.200 € pro Jahr.

 

Variante B: Bei neuen noch zu erarbeitenden Konzeptvarianten hängt der künftige Zuschussbedarf von der Art des gewählten Konzeptes ab.


 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

x + positiv

 0 keine

 -  negativ