Vorlage - 0112/2023
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Kurze Sachdarstellung:
Der Ergebnishaushalt des Landkreises Celle stellt sich wie folgt dar:
| Ansatz 2024 |
Summe ord. Erträge | 420.575.200 |
Summe ord. Aufwendungen | 464.017.000 |
Ordentliches Ergebnis | -43.441.800 |
Außerordentliche Erträge | 25.000 |
Außerordentliche Aufwendungen | 0 |
Außerordentliches Ergebnis | 25.000 |
Jahresergebnis | -43.416.800 |
Im Finanzhaushalt werden folgende Beträge geplant:
| Ansatz 2024 |
Lfd. Verwaltungstätigkeit |
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Einzahlungen | 409.953.600 |
Auszahlungen | 413.745.800 |
Saldo | -3.792.200 |
Investitionstätigkeit |
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Einzahlungen | 5.640.600 |
Auszahlungen | 87.266.100 |
Saldo | -81.625.500 |
Finanzierungsmittel-Fehlbetrag/ - Überschuss | -85.417.700 |
Finanzierungstätigkeit |
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Einzahlungen | 81.625.500 |
Auszahlungen | 11.137.400 |
Saldo | 70.488.100 |
Finanzmittelveränderung | -14.929.600 |
Erfahrungsgemäß werden sich bis zum Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan noch zahlreiche Veränderungen ergeben.
Durch den Rückgriff auf die in den vergangenen Jahren erwirtschafteten Überschüsse im Ergebnishaushalt kann der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich für das Haushaltsjahr 2024 erreicht werden. Eine Anpassung der Kreisumlagehebesätze ist daher nicht vorgesehen. In den Folgejahren wird es allerdings nicht mehr möglich sein, den Haushaltsausgleich durch Entnahme aus den Rücklagen herzustellen. Die Überschüsse aus Vorjahren sind spätestens 2025 aufgebraucht.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 81.625.500 € vorgesehen. Die Kreditaufnahme dient der Finanzierung des Saldos aus der Investitionstätigkeit in gleicher Höhe. Ein Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit zur Gegenfinanzierung von Investitionen steht in diesem Jahr nicht zur Verfügung. Die Nettoneuverschuldung beläuft sich in 2024 auf 70.488.100 €.
Die Kreisverwaltung hat bereits bei der Aufstellung des vorliegenden Haushaltsplanes pauschale Kürzungen vorgenommen, Aufwendungen reduziert und Maßnahmen gestrichen oder geschoben. Das Defizit konnte damit um 9,3 Mio. € reduziert werden. In den weiteren Haushaltsberatungen werden zudem weitere Einsparvorschläge diskutiert werden müssen.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan verwiesen.
Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit:
§§ 58 Abs. 1 Nr. 9 und 9a, 71 Abs. 1 NKomVG
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt unter Berücksichtigung der Änderungslisten den Erlass der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 und dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2025-2027, dem Wirtschaftsplan 2024 für das Kreisaltenpflegeheim Winsen (Aller) mit dem Investitionsprogramm für den Planungszeitraum
2025-2027 sowie dem Haushaltsplan des Eigenbetriebes Breitbandausbau 2024.
Finanzielle und steuerliche Auswirkungen:
Es wird auf den Haushaltsplanentwurf 2024 verwiesen.
Anlage:
Haushaltsplanentwurf des Landkreises Celle für das Haushaltsjahr 2024
Erläuterungen der Stellenveränderungen
Veränderungsliste
Auswirkungen auf den Klimaschutz
☐ + positiv
☒ 0 keine
☐ - negativ
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Haushaltsplanentwurf 2024 (33667 KB) | |||
2 | öffentlich | 16.10.2023 - Anlage für Vorlage Erläuterungen der Stellenveränderungen - Allg. Schriftverkehr (96 KB) | |||
3 | öffentlich | 16.10.2023 - Anlage zur Vorlage Veränderungsliste - Allg. Schriftverkehr (583 KB) |