Inhalt

Vorlage - 0118/2023  

Betreff: Vorstellung eines jährlichen Monitorings zu Einsatzzahlen und -zeiten des Rettungsdienstes im Landkreis Celle
Status:öffentlich  
Verfasser:Wessel, Alina
Federführend:Dez. I - Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Brand- und Bevölkerungsschutz Kenntnis
08.11.2023 
des Ausschusses für Brand- und Bevölkerungsschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Kurze Sachdarstellung:

Der Kreisausschuss hat am 17.06.2019 beschlossen, dass die Verwaltung jährlich ein rettungsdienstliches Monitoring zu den Einsatzzahlen und -zeiten der Notfallrettung im Landkreis Celle vornimmt. Das Monitoring ist erstmalig mit Beginn der neuen Beauftragungen ab dem 01.07.2019 über einen Zeitraum von jeweils einem Jahr durchgeführt worden. Nachfolgend wird nun der Bemessungszeitraum 01.07.2022 30.06.2023 dargestellt:

Abbildung 1: Monitoringzahlen Beauftragungsjahr 2022/2023

Gemäß § 2 Abs. 3 Niedersächsische Rettungsdienst-Bedarfsverordnung (BedarfVO-RettD) soll der Zeitraum zwischen der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) für die Notfallrettung in 95 % der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Einsätze 15 Minuten nicht übersteigen. Im o.g. Zeitraum liegt der p95-Wert im Landkreis Celle insgesamt bei 16:45 Minuten. Innerhalb von 15 Minuten konnte in 91,12 % der Notfallrettungseinsätze im rettungsdienstlichen Versorgungsbereich (= gesamter Landkreis ohne Bundeswehrgelände) das erste geeignete Rettungsmittel den Einsatzort erreichen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich damit der Hilfsfristerreichungsgrad um 0,71 Prozentpunkte verschlechtert. Der p95-Wert stieg um 16 Sekunden.

Abbildung 2: Hilfsfrist in % seit Beginn der Neubeauftragung im Juli 2019

 

Einsatzzahlen:

Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst des Landkreises Celle sind nach dem sehr starken Anstieg im Beauftragungsjahr 2021/2022 im Beauftragungsjahr 2022/2023 wieder leicht gesunken, liegen jedoch immer noch deutlich über den Zahlen des Jahre 2020/2021. Zu beachten ist hier, dass die Rettungsmittel im Landkreis Celle nicht nur für hilfsfrist-relevante Notfallrettungseinsätze, sondern auch für Rettungseinsätze ohne Sondersignal sowie qualifizierte Krankentransporte zuständig sind. Insofern sind auch diese Leistungsarten bei der Auslastung der Rettungsmittel zu berücksichtigen. Nachfolgend befindet sich eine grafische Darstellung der Einsatzzahlenentwicklung im Landkreis Celle. Dieser ist zu entnehmen, dass sich die Zahlen in der Notfallrettung seit Beauftragungsbeginn auf einem ähnlichen Niveau bewegen, jedoch einigen Schwankungen unterliegen. Auch die Zahlen im qualifizierten Krankentransport sind wieder leicht gesunken und liegen damit nur gut 300 Einsätze höher als im ersten Beauftragungsjahr. Trotzdem ist die Gesamtzahl der Einsätze im Rettungsdienstbereich Landkreises Celle um gut 3.500 Einsätze gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von fast 10 Einsätzen pro Tag. Dies bedeutet, dass vor allem die Einsätze, die unterhalb der Schwelle der Notfallrettung mit Sondersignal, jedoch über einem qualifizierten Krankentransport liegen, zugenommen haben. Mit der letzten Gesetzesänderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes ist für diese Leistungsart der Begriff des Notfalltransportes eingeführt worden. Dem Diagramm ist zu entnehmen, dass die Zahl der Notfalltransporte seit Juli 2019 stetig gestiegen ist und sich seitdem nahezu verdoppelt hat.

Abbildung 3: Einsatzzahlenentwicklung nach Beauftragungsjahren

 

Duplizitäten:

Wie bereits im letzten Beauftragungsjahr stellen sogenannte Duplizitäten den Hauptgrund für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist dar. Duplizitäten sind Einsätze, bei denen aus der primär zuständigen Rettungswache kein geeignetes Fahrzeug zur Übernahme des Einsatzes zur Verfügung steht und ein Rettungsmittel aus einer anderen Wache den Einsatz übernehmen muss, was regelmäßig längere Anfahrtswege bedeutet.

In der nachfolgenden Tabelle werden sowohl der Anteil an Duplizitäten als auch der Hilfsfristerreichungsgrad aus der primären Rettungswache dargestellt. Bei der Gemeinde Hambühren sowie den Samtgemeinden Flotwedel, Lachendorf und Wathlingen und der Stadt Bergen werden in der Tabelle zwei primär zuständige Rettungswachen ausgewiesen, da für diese Kommunen zwei Rettungswachen jeweils anteilig zuständig sind.


Kommune

Anteil aus primärer RW

Anteil

Duplizitäten

HF aus primärer RW

Gemeinde Eschede

84,74 %

15,26 %

98,05 %

Gemeinde Faßberg

87,91 %

12,09 %

85,59 %

Gemeinde Hambühren

40,27 %

59,73 %

Win: 98,86 %, Ce: 97,81 %

Gemeinde Südheide

88,33 %

11,67 %

89,62 %

Gemeinde Wietze

81,83 %

18,17 %

94,72 %

Gemeinde Winsen/Aller

82,27 %

17,73 %

95,89 %

Samtgemeinte Flotwedel

85,04 %

14,96 %

Lac: 89,04 %, Ce: 93,75 %

Samtgemeinde Lachendorf

82,92 %

17,08 %

Lac: 96,47 %, Esc: 88,57 %

Samtgemeinde Wathlingen

86,97 %

13,03 %

Lac: 83,67 %, Ce: 94,42 %

Stadt Bergen

87,51 %

12,49 %

Her/Bec: 95,49 %,

Win: 64,86 %

Stadt Celle

88,92 %

11,08 %

99,42 %

Gesamt

84,64 %

15,36 %

95,81 %

Abbildung 4: Duplizitäten je Kommune im Bemessungszeitraum 2022/2023

Bei der Gemeinde Hambühren fällt auf, dass hier über die Hälfte der Einsätze als Duplizitätsfälle abgearbeitet werden. Dennoch liegt die Hilfsfrist im Beauftragungsjahr 2022/2023 bei Notfalleinsätzen in der Gemeinde Hambühren bei 98,23 %. Diese Auffälligkeit ist damit zu begründen, dass viele Einsatzorte in der Gemeinde sowohl aus der Rettungswache Winsen als auch aus der Rettungswache Celle planmäßig innerhalb von 15 Minuten erreicht werden können. Dadurch können sich die beiden Wachen im Bedarfsfall problemlos gegenseitig unterstützen. Zudem stehen in der Rettungswache Celle mehr Fahrzeuge als in der Wache Winsen zur Verfügung. Aus diesem Grund wird von der Rettungsleitstelle regelmäßig ein Rettungsmittel aus der Wache Celle zu Einsätzen in Hambühren alarmiert, um auf andere Einsätze im Rettungswachenversorgungsbereich der Wache Winsen flexibler reagieren zu können.

 

Ausrückzeiten:

Auch die Ausrückzeiten der Rettungsmittel aus den Rettungswachen haben Einfluss auf die Eintreffzeiten. Die Beauftragten sind über den Beauftragungsvertrag verpflichtet, bei Notfallrettungseinsätzen innerhalb von einer Minute auszurücken. Das bedeutet, dass sich die Einsatzkräfte innerhalb von einer Minute nach Alarmierung durch die Leitstelle einsatzbereit im Rettungsmittel befinden und aus der Rettungswache ausrücken müssen.

Um die Einhaltung dieser Pflicht zu überprüfen und bei Problemen rechtzeitig reagieren zu können, erfolgt eine monatliche Auswertung der Ausrückzeiten. Die Ausrückzeiten von Notfallrettungsmitteln des Landkreises Celle lag im Beauftragungsjahr 2022/2023 durchschnittlich bei 01:07 Minuten. Beachtet man, dass die Ausrückzeiten zu Nachtzeiten grundsätzlich etwas schlechter sind als tagsüber, ist dies als guter Wert zu beurteilen. Zudem stellt diese aktuelle Ausrückzeit eine Verbesserung um zwei Sekunden im Vergleich zum Vorjahr da.

 


Weitere Analysen:

Um über die reine Datenanalyse hinaus einen genaueren Überblick zu erhalten, wurden sämtliche Fälle von Hilfsfristüberschreitungen im Beauftragungsjahr 2022/2023 ausgewertet. Sofern anhand der Einsatzdaten keine naheliegende Begründung ersichtlich war, erfolgte ein zeitnaher Austausch mit dem jeweiligen Beauftragten. Auch diese wöchentlich durchgeführten Auswertungen führten zu dem Ergebnis, dass es sich bei 44 % aller Hilfsfristüberschreitungen im Landkreis Celle um Duplizitäten handelte.

Einen weiteren großen Anteil hatten mit 15 % Einsätze, die als Folgeeinsatz alarmiert wurden. Hier befinden sich die Rettungsmittel noch auf der Rückfahrt zur eigenen Wache und damit nicht im optimalen Bereich zu Erreichung aller Einsatzorte in eigenen Zuständigkeitsbereich.

Flächendeckende Fehler in der Disposition oder im Verhalten der Rettungsdienstmitarbeiter konnten durch die regelmäßige Kontrolle nicht festgestellt werden.

 

Fazit und Aussicht:

Zwar konnte der angestrebte Hilfsfristerreichungsgrad von 95 % nicht realisiert werden, dennoch sind, auch nach Aussage des Gutachters und im Vergleich zu anderen Landkreisen, Hilfsfristerreichungsgrade von über 90 % insgesamt als gut zu beurteilen. Leichte Schwankungen in den Werten über die Jahre hinweg sind üblich. Da sich sowohl der Hilfsfristerreichungsgrad als auch der p95-Wert über die letzten drei Beauftragungsjahre hinweg auf einem ähnlichen Niveau bewegt haben, wäre ohne Bedarfsplananpassung mit größeren Veränderungen in denchsten Jahren nicht zu rechnen.

Eine Verringerung der Duplizitätsfälle ist effektiv nur durch eine Erhöhung der Vorhaltezeiten bzw. der Fahrzeuganzahl zu erzielen. Solche Veränderungen, die ein Abweichen vom geltenden Bedarfsplan bedeuten, dürfen nicht ohne Weiteres vorgenommen werden, weil sonst eine Weigerung der Kostenträger zur Refinanzierung zu erwarten ist. Daher hat ein externer Gutachter ein Bedarfsplangutachten erstellt, auf dessen Grundlage ein neuer Bedarfsplan-Entwurf in Abstimmung mit allen Beteiligten erarbeitet wurde. Dieser Entwurf befindet sich derzeit in Abstimmung mit den Kostenträger, bevor er dem Kreisausschuss zur Zustimmung vorgelegt wird.