Am 11. September werden insgesamt 61 verschiedene Vertretungen im Landkreis Celle gewählt.
Gewählt werden:
Wählen können Sie am Wahltag in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr.
In der Stadt Celle findet darüber hinaus die Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister statt. Sollte bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister der Stadt Celle keine Bewerberin oder Bewerber die absolute Mehrheit erhalten – also mehr als die Hälfte der Stimmen insgesamt –, findet am 25. September 2016 eine Stichwahl statt.
Der Landkreis Celle beantwortet in erster Linie alle Fragen, die die Wahl des Kreistages betreffen. Für die übrigen Wahlen wenden Sie sich bitte direkt an das Wahlamt der jeweiligen Stadt, Samtgemeinde, Gemeinde oder des Gemeindefreien Bezirks Lohheide.
Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen zur Kreiswahl am 11. September 2016.
Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahlen sind das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG), die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO) und das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Bei den Wahlen zu einer Vertretung haben Sie maximal drei Stimmen. Sie können alle drei Stimmen einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit oder einer einzigen Bewerberin / einem einzigen Bewerber auf einem Wahlvorschlag geben. Die Stimmen können aber auch auf mehrere Gesamtlisten und / oder mehrere Bewerberinnen/Bewerber desselben Wahlvorschlages oder verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden.
Bei der Direktwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Stadt Celle haben Sie eine Stimme.
Wahlberechtigt für den Kreistag ist, wer am Wahltag
Die Wählerverzeichnisse werden von den Städten, Gemeinden bzw. Samtgemeinden und dem gemeindefreien Bezirk geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies geschieht allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden.
Weitere allgemeine Informationen und Gesetzestexte zum Kommunalwahlrecht:
Auf der Homepage der Landeswahlleiterin finden sie weitere allgemeine Informationen. Diese können Sie sich dort auch vorlesen lassen.
Allgemeine Informationen der Landeswahlleiterin
Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)
Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO)
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Die Übersetzungen in die Amtssprachen der EU der Dokumente "Allgemeine Informationen der Landeswahlleiterin" und der "Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems" finden Sie hier. Die Dokumente können Sie sich dort auch vorlesen lassen.
Alle Wahlvorschläge müssen auf vorgegebenen Vordrucken eingereicht werden. Für die Wahl des Kreistags erhalten Sie die Vordrucke beim Landkreis Celle. Für die Ratswahlen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie der Einwohnervertretung im Gemeindefreien Bezirk Lohheide und die Ortsträte erhalten Sie die Vordrucke beim jeweiligen Wahlamt im Rathaus vor Ort. Diese Vordrucke können Sie ebenfalls online auf der Internetseite des Niedersächsischen Landeswahlleiters abrufen unter:
www.landeswahlleiter.niedersachsen.de
Gewählt werden kann, wer am Wahltag
Für die Wahlperiode 2016 bis 2021 werden in den Kreistag 58 Abgeordnete gewählt (der Landrat ist das 59. Mitglied des Kreistages).
Der Landkreis Celle wurde für die Kreiswahl in fünf Wahlbereiche eingeteilt:
Wahlbereich 1 Stadt Celle Ost: Ortschaften Altencelle, Altenhagen / Bostel / Lachtehausen, Blumlage / Altstadt, Garßen, Hehlentor, Vorwerk, Westercelle
Wahlbereich 2 Stadt Celle West: Ortschaften Boye, Groß Hehlen / Hustedt / Scheuen, Klein Hehlen, Neuenhäusen, Neustadt / Heese, Wietzenbruch
Wahlbereich 3: Gemeinden Hambühren, Wietze Winsen (Aller)
Wahlbereich 4: Stadt Bergen, Gemeinden Eschede, Faßberg, Südheide, gemeindefreier Bezirk Lohheide
Wahlbereich 5: Samtgemeinden Flotwedel, Lachendorf, Wathlingen
Je Wahlbereich können bis zu 15 Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs unterstützt werden. Von dieser Voraussetzung sind lediglich privilegierte Parteien und Wählergruppen nach § 21 Abs. 10 NKWG befreit. Unterstützungsunterschriften sind nicht erforderlich für folgende Parteien und Wählergemeinschaften:
Die Abgeordneten des Kreistages werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge richtet sich nach den jeweiligen Stimmenanteilen. Berechnet werden die erhaltenen Sitze nach dem modifizierten Proportionalverfahren „Hare-Niemeyer“.
Hierbei wird das Stimmenverhältnis verhältnismäßig auf das Sitzverhältnis übertragen. Es erfolgt nach § 36 Abs. 1 in Verbindung mit § 35 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz folgende Berechnung:
1. Ermittlung der Gesamtstimmen: Es werden die Gesamtstimmen für jeden Wahlvorschlag ermittelt. Dazu werden die Stimmen für die Bewerberinnen und Bewerber mit den Stimmen für die Listen zusammengerechnet.
2. Berechnung der Sitze je Wahlvorschlag: Dazu wird die Gesamtzahl der in der im Kreistag zu vergebenden Sitze (58) mit der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmenzahl multipliziert und durch die Gesamtzahl aller abgegebenen Stimmen dividiert. Diese Berechnung ergibt Proportionalzahlen. Jeder Wahlvorschlagsträger erhält zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf ihn entfallen. Die danach noch zu vergebenden Sitze erhalten die Wahlvorschläge mit den höchsten Zahlenbruchteilen.
3. Unterverteilung der von jedem Wahlvorschlag errungenen Sitze nach den in den Kreiswahlbereichen erzielten Stimmen: Die im gesamten Wahlgebiet errungenen Sitze werden in einem zweiten Verteilungsschritt auf die Kreiswahlbereiche unterverteilt. Die Verteilung erfolgt erneut mit Hilfe des Proportionalverfahrens nach „Hare-Niemeyer“ in der bereits benannten rechnerischen Durchführung.
4. Unterverteilung auf die im Kreiswahlbereich errungene Summe der Listenplätze und Bewerberplätze je Wahlvorschlag: Nun wird berechnet, wie viele Sitze des Wahlvorschlags für die Bewerberinnen und Bewerber und wie viele Sitze für die Liste gewählt wurden. Es erfolgt dieselbe Berechnung wie zur Nr. 3.
5. Sitzverteilung an die Bewerberinnen und Bewerber: Die Zuteilung der Sitze auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber in den Kreiswahlbereichen erfolgt in zwei Schritten:
Eine „Sperrklausel" gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.
Kreiswahlleiter ist Herr Erster Kreisrat Michael Cordioli.
Stellvertretende Kreiswahlleiter sind Herr Kreisrat Gerald Höhl und Herr Kreisoberamtsrat Marcus Carteuser.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2001, 2006 und 2011.
Bei Fragen helfen Ihnen gerne:
Lena Constabel
Telefon: 05141 / 916 9103, Fax: 05141 / 916 9199
E-Mail: Lena.Constabel@lkcelle.de
Andrea Ehlert
Telefon: 05141 / 916 9102, Fax: 05141 / 916 9199,
E-Mail: Andrea.Ehlert@lkcelle.de
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