Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Von dieser Vorschrift gibt es in bestimmten Fällen Ausnahmen. Auch sind einige Tätigkeiten im Reisegewerbe verboten. Bitte lassen Sie sich von der zuständigen Sachbearbeiterin beraten.
Erforderliche Unterlagen:
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 3 - 4 Wochen. Vor Erteilung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit noch nicht aufgenommen werden.
Vordruck "Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte" |
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Sachbearbeiterin: | Yasmine Müller |
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