Der Landkreis Celle verfolgt den Grundsatz, die Auswahl von Personal benachteiligungsfrei vorzunehmen. Unabhängig von Geschlecht, Alter oder Migrationshintergrund fällt die Entscheidung allein im Hinblick auf die fachliche Eignung.
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Nach § 3 Abs. 3 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) liegt eine Unterrepräsentanz vor, wenn der Frauen- oder Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 % liegt.
Grundsätzlich werden sämtliche freien Planstellen im Verwaltungsbereich hausintern ausgeschrieben und angeboten, um die Möglichkeit auf Beförderung oder Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zu eröffnen und damit bestehende Unterrepräsentanz abzubauen.
Das unterrepräsentierte Geschlecht wird in Stellenausschreibungen gezielt angesprochen.
In Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen mit Unterrepräsentanz wird das unterrepräsentierte Geschlecht zur Hälfte zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, soweit die in der Stellenausschreibung geforderten Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Das unterrepräsentierte Geschlecht wird, soweit hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Gleichheit besteht, bevorzugt berücksichtigt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Fragen der Beurlaubung, Teilzeitarbeit, familiengerechten Arbeitszeitgestaltung und anderen Themen vom Amt für Steuerung und Personal beraten. Das steigende Informationsinteresse insbesondere bei Frauen zeigt, dass diese neben der Familienbetreuung weiterhin in ihrem Beruf tätig sein wollen. In diesem Zusammenhang werden auch die bestehenden Regelungen über die Durchführung von Teilzeit- und Telearbeit ausgebaut und weiterentwickelt.