Damit ein schriftlicher Jagdpachtvertrag bestätigt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine davon ist die so genannte Jagdpachtfähigkeit. Von Pächterinnen und Pächtern, die im Landkreis Celle nicht ihren Erstwohnsitz haben, ist diese aufgrund einer von ihrer zuständigen Jagdbehörde auszustellenden Bescheinigung nachzuweisen. Unter der Jagdpachtfähigkeit ist zu verstehen:
Sofern die Jagdpachtfähigkeit nicht durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, verlängert sich die Bearbeitungszeit da diese Auskunft dann von hier aus eingeholt wird.
Die Bestätigung eines Jagdpachtvertrages ist gebührenpflichtig (27,00 €).
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