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Katastrophenschutz

Der Landkreis Celle ist Katastrophenschutzbehörde im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Dazu hat der Landkreis Celle folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Aufstellung / Fortschreibung des Katastrophenschutzplans des Landkreises Celle sowie externer Notfallpläne für Betriebe mit gefährlichen Stoffen und für Abfallentsorgungseinrichtungen
  2. Aufstellung eines Katastrophenschutzstabes sowie Aus- und Weiterbildung der Mitglieder.
  3. Durchführung von Katastrophenschutzübungen
  4. Bewirtschaftung der Fahrzeuge und des Materials des Katastrophenschutzes

Katastrophenschutzplan und externe Notfallpläne

Allgemeine Informationen

Für das Kreisgebiet hat die Katastrophenschutzbehörde einen Katastrophenschutzplan aufzustellen und diesen fortzuschreiben. Der Plan beinhaltet unter anderem wichtige Versorgungseinrichtungen, Standorte kritischer Infrastruktur sowie einsatzrelevante Kontaktadressen. Jedes Mitglied im Katastrophenschutzstab soll auf diesen Plan Zugriff erhalten. Zudem werden durch den Landkreis Celle externe Notfallpläne für Betriebe mit gefährlichen Stoffen und Abfallentsorgungseinrichtungen auf Basis der entsprechend durch den Betreiber übermittelten Informationen erstellt.

Gebühren

es werden keine Gebühren erhoben

Unterlagen

es liegen keiner Unterlagen vor

Formulare

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Aufstellung und Ausbildung Katastrophenschutzstab

Allgemeine Informationen

Zur Bewältigung einer Großschadenslage oder einer Katastrophe hat der Landkreis Celle einen Katastrophenschutzstab aufzustellen. Dieser gliedert sich in Sachgebiete, die vorrangig durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung besetzt werden. Zusätzlich werden je nach Erfordernis Fachberater der Hilfsorganisationen, der Kreisfeuerwehr, der Polizei sowie der Bundeswehr in den Stab berufen.

Gebühren

es werden keine Gebühren erhoben

Unterlagen

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Formulare

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Durchführung von Katastrophenschutzübungen

Allgemeine Informationen

Um für eventuelle Katastropheneinsätze gut vorbereitet zu sein, muss die Katastrophenschutzbehörde regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchführen, an denen die Stabsmitglieder, die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen teilnehmen sollen. Diese Übungen finden als Stabsrahmenübung auf Kreis- sowie Landesebene statt. Zusätzlich führen die Feuerwehren und Hilfsorganisationen solche Übungen standortübergreifend durch.

Gebühren

es werden keine Gebühren erhoben

Unterlagen

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Formulare

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Bewirtschaftung von Fahrzeugen und Materialien des Katastrophenschutzes

Allgemeine Informationen

Durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden den Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt. Die Bewirtschaftung dieser Materialen unterliegt ebenfalls der Katastrophenschutzbehörde. Gleiches gilt für die Mittel und Materialen, die vom Land Niedersachsen bereitgestellt werden.

Gebühren

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Unterlagen

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Formulare

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