Katastrophenschutz
Der Landkreis Celle ist Katastrophenschutzbehörde im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Dazu hat der Landkreis Celle folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Aufstellung / Fortschreibung des Katastrophenschutzplans des Landkreises Celle sowie externer Notfallpläne für Betriebe mit gefährlichen Stoffen und für Abfallentsorgungseinrichtungen
- Aufstellung eines Katastrophenschutzstabes sowie Aus- und Weiterbildung der Mitglieder.
- Durchführung von Katastrophenschutzübungen
- Bewirtschaftung der Fahrzeuge und des Materials des Katastrophenschutzes
Katastrophenschutzplan und externe Notfallpläne
Allgemeine Informationen
Für das Kreisgebiet hat die Katastrophenschutzbehörde einen Katastrophenschutzplan aufzustellen und diesen fortzuschreiben. Der Plan beinhaltet unter anderem wichtige Versorgungseinrichtungen, Standorte kritischer Infrastruktur sowie einsatzrelevante Kontaktadressen. Jedes Mitglied im Katastrophenschutzstab soll auf diesen Plan Zugriff erhalten. Zudem werden durch den Landkreis Celle externe Notfallpläne für Betriebe mit gefährlichen Stoffen und Abfallentsorgungseinrichtungen auf Basis der entsprechend durch den Betreiber übermittelten Informationen erstellt.
Gebühren
es werden keine Gebühren erhoben
Unterlagen
es liegen keiner Unterlagen vor
Formulare
es liegen keine Formulare vor
Aufstellung und Ausbildung Katastrophenschutzstab
Allgemeine Informationen
Zur Bewältigung einer Großschadenslage oder einer Katastrophe hat der Landkreis Celle einen Katastrophenschutzstab aufzustellen. Dieser gliedert sich in Sachgebiete, die vorrangig durch die Mitarbeiter der Kreisverwaltung besetzt werden. Zusätzlich werden je nach Erfordernis Fachberater der Hilfsorganisationen, der Kreisfeuerwehr, der Polizei sowie der Bundeswehr in den Stab berufen.
Gebühren
es werden keine Gebühren erhoben
Unterlagen
es liegen keiner Unterlagen vor
Formulare
es liegen keine Formulare vor Ansprechpartner
Durchführung von Katastrophenschutzübungen
Allgemeine Informationen
Um für eventuelle Katastropheneinsätze gut vorbereitet zu sein, muss die Katastrophenschutzbehörde regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchführen, an denen die Stabsmitglieder, die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen teilnehmen sollen. Diese Übungen finden als Stabsrahmenübung auf Kreis- sowie Landesebene statt. Zusätzlich führen die Feuerwehren und Hilfsorganisationen solche Übungen standortübergreifend durch.
Gebühren
es werden keine Gebühren erhoben
Unterlagen
es liegen keiner Unterlagen vor
Formulare
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Bewirtschaftung von Fahrzeugen und Materialien des Katastrophenschutzes
Allgemeine Informationen
Durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe werden den Katastrophenschutzbehörden regelmäßig Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt. Die Bewirtschaftung dieser Materialen unterliegt ebenfalls der Katastrophenschutzbehörde. Gleiches gilt für die Mittel und Materialen, die vom Land Niedersachsen bereitgestellt werden.
Gebühren
es werden keine Gebühren erhoben
Unterlagen
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Formulare
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