Die Aufgaben zu diesem Themenbereich umfassen im wesentlichen Angelegenheiten der Abwehr von Gefahren. Der gesetzlichen Norm entsprechend werden Aufgaben der Gefahrenabwehr in der Regel von den Gemeinden wahrgenommen. Beispiele hierfür sind der Erlass gefahrenabwehrrechtlicher Verordnungen (z.B. Straßenreinigungs-Verordnung) oder Einzelmaßnahmen (z.B. Anordnungen zur Beseitigung von Gefahrenquellen; Entfernung gefährlicher Gegenstände aus dem Straßenraum). Bei gefahrenabwehrrechtlichen Problemen wenden Sie sich daher bitte zunächst an das Ordnungsamt Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Anschrift des für Sie zuständigen Ordnungsamtes finden Sie unter
Ordnungsämter und Standesämter
Das Ordnungsamt des Landkreises Celle nimmt neben der Funktion als Fachaufsichtsbehörde im Ordnungsrecht eine Vielzahl weiterer speziell geregelter gesetzlicher Aufgaben wahr, zum Beispiel
Für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes ist zuständig:
Amt für Wirtschaftsförderung, Bauen und Kreisentwicklung
Zum Thema "Halten gefährlicher Tiere" bzw. "Halten von Hunden" gibt Ihnen unser Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Auskunft.
Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz
Antragsteller aus der Stadt Celle wenden sich bitte an:
Stadt Celle
Postfach 1106
29201 Celle
Telefon: 05141 / 120
www.Celle.de
So erreichen Sie uns:
Bitte vereinbaren Sie Gesprächstermine!
Schornsteinfegerwesen, Rauchbelästigung
Isabell Ehms
Tel.: 05141 / 916 1024
Fax: 05141 / 916 3 1024
E-Mail: Allgemeine-Ordnung@lkcelle.de
Versammlungsrecht
Matthias Rodeck
Tel.: 05141 / 916 1022
Fax.: 05141 / 916 3 1022
E-Mail: Versammlungen@lkcelle.de
Sonstige Aufgaben der Gefahrenabwehr
Pascal Roy
Tel.: 05141 / 916 1011
Fax: 05141 / 916 3 1011
E-Mail: Allgemeine-Ordnung@lkcelle.de