Unbrauchbar gewordener Fahrzeugbrief
Ist der Fahrzeugbrief beispielweise durch eine Beschädigung unbrauchbar geworden, legen Sie bitte
vor.
Sollten Sie eine andere Person beauftragen, muss diese sich ebenfalls ausweisen können und eine Vollmacht vorlegen.
In Verlust geratener Fahrzeugbrief
Gerät ein Fahrzeugbrief in Verlust, wird er über das Kraftfahrtbundesamt aufgeboten.
Die Nummer des Briefes wird also mit Hinweis auf den Verlust veröffentlicht.
Ein neuer Fahrzeugbrief darf frühestens am 15. Tag nach dieser Veröffentlichung ausgestellt werden. Eine Zulassung/Umschreibung kann somit auch erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen.
War das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Landkreis zugelassen, wenden Sie sich bitte zunächst an die dortige Zulassungsstelle. Dort können neue Papiere erstellt werden, sobald das Aufbietungsverfahren beendet ist.
Möchten Sie das Fahrzeug im Landkreis Celle anmelden, kann Ihnen die auswärtige Zulassungsbehörde alternativ eine so genannte „Karteikartenabschrift mit Unbedenklichkeitsbescheinigung“ zusenden.
Die neuen Fahrzeugpapiere werden dann im Rahmen der Umschreibung erstellt.
War das Fahrzeug zuletzt im Landkreis Celle zugelassen, hat der eingetragene Halter unter Vorlage eines Lichtbildausweises eine Eidesstattliche Erklärung über den Verlust abzugeben.
Dies kann in der Zulassungsstelle (Celle oder Bergen) oder auch vor einem Notar geschehen.
Haben Sie ein Fahrzeug gekauft, dabei die Papiere erhalten und anschließend verloren, können Sie auch als Käufer die Erklärung über den Verlust abgeben. In diesem Fall wird ein Nachweis darüber benötigt, dass der Fahrzeugbrief beim Kauf übergeben wurde (z. B. ein Kaufvertrag).
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