Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich bereits am 15. Juni 2005 auf einen Kompromiss zum Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts (LFGB) geeinigt. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 07. September 2005 wird das deutsche Lebensmittelrecht entsprechend den Vorgaben der EG-Basisverordnung 178/2002 angepasst. Für den Futtermittelbereich bedeutet dies den Wegfall des Futtermittelgesetzes und des Verfütterungsverbotsgesetzes sowie zahlreiche praxisrelevante Gesetzesänderungen.
EG-Basisverordnung und LFGB verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz nach dem Prinzip "from farm to fork". Das heißt, sie gelten entlang der gesamten Lebensmittelkette. Unter Einbeziehung der Primärproduktion und der Futtermittelunternehmen wird der Umgang mit Lebensmitteln auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen geregelt.
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