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Bürgerservice

Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Leistungsnummer: 99012068006000

Leistungsbeschreibung

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Bauvoranfrage sind mindestens folgende Unterlagen beizufügen:

  • Auszug aus der Amtlichen Karte (Übersichtsplan) aktuellsten Datums im Maßstab 1:5000. Die Karte erhalten Sie z.B. beim Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte aktuellsten Datums im Maßstab 1:1000 mit maßstabsgerechter Einzeichnung der geplanten Bebauung und der geplanten Grundstückszufahrt. Die Karte erhalten Sie z.B. beim Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
  • Bauzeichnungen; Ansichten inkl. konkreter Höhenangaben
  • Baubeschreibung

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Bei der Bezeichnung der einzelnen Dateien zu den Dokumenten beachten Sie bitte die Anforderungen an elektronische Dokumente unter dem Reiter „Formulare“. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben kann zu Verzögerungen des Verfahrens führen.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der niedersächsischen Baugebührenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten

Welche Fristen muss ich beachten

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§73 Niedersächsische Bauordnung

Formulare

Volltext

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihrer Baumaßnahme vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In der Bauvoranfrage formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden städtebaulichen Planungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können. Zudem erhält die Bauherrin oder der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.

Grundsätzlich können Bauherrinnen und Bauherrn eine Bauvoranfrage stellen. Wenn aber die untere Bauaufsichtsbehörde für die Bauvoranfrage die Erstellung der Bauvorlagen durch eine Entwurfsverfasserin oder einen Entwurfsverfasser für erforderlich erachtet, dann ist eine solche Person erforderlich.

Zur Bauvoranfrage gehören die Bauvorlagen, die für die Beurteilung der Bauvoranfrage erforderlich sind. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Die erforderlichen Unterlagen sowie die Vorgaben für die Dateien ergeben sich aus der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO).

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt, große selbständige Stadt u.a.).

Erforderliche Unterlagen

Es sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen

Kosten

  • unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.

    Gebühr: Mindestens 75,00 EUR, höchstens 5000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Bauaufsichtsbehörde für diesen Zeitraum an die im Bauvorbescheid getroffenen Aussagen.

Eine Verlängerung des Bauv orbescheides ist auf Antrag möglich.

Rechtsgrundlage(n)