Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Celle
Leistungsbeschreibung
Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen.
Die alternative Gelegenheit zur Beurteilung des Versteigerungsguts durch die bietenden Personen kann durch Bereitstellung eines Kataloges, der das Versteigerungsgut dokumentiert, erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- Versteigerererlaubnis
- ggf. Anzeige der Versteigerung
- ggf. Unterlagen, die die "alternative Besichtigung" nachweisen (Kataloge)
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.4.2 - je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 35,00 EUR und höchstens 590,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.