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Betrieb oder Stilllegung einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen anzeigen

Leistungsnummer: 99003056261000

Volltext

Wenn Sie Anlagen oder Geräte mit nichtionisierender Strahlung gewerblich für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Anwendungen am Menschen einsetzen, müssen Sie diese vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen. Dazu zählen beispielsweise Laser-, IPL-, Hochfrequenz-, Elektrostimulations- und Ultraschallgeräte.

Ausschließlich medizinisch genutzte Anlagen, wie Ultraschallgeräte in der Arztpraxis, müssen nicht angezeigt werden.

Frist

  • 2 Woche(n)
    • Sie müssen die Anzeige spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme einreichen.

Rechtsgrundlage(n)