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Informationen zum SGB II, SBG XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem SGB II

Der Landkreis Celle und die Agentur für Arbeit haben am 28.09.2011 zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende die gemeinsame Einrichtung Jobcenter im Landkreis Celle an zwei Standorten, in Celle und in Hermannsburg, gegründet.

Aufgabe des Jobcenters im Landkreis Celle ist es, Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu gewähren und durch „Fördern und Fordern“ den betroffenen Menschen ihren Lebensunterhalt zu sichern sowie die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.

Welche Leistungen das Jobcenter im Landkreis Celle genau gewährt, erfahren Sie auf der Internetseite der gemeinsamen Einrichtung.

Kosten der Unterkunft

Mietwerterhebung im Landkreis Celle 2026

Der Landkreis Celle ist Träger der "Kosten der Unterkunft" im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII. Zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten bei der Bewilligung von Sozialleistungen hat der Landkreis Celle die Firma DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (vormals Forschungsinstitut Analyse & Konzepte) aus Hamburg mit der Erstellung eines schlüssigen Konzeptes nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Als erster Schritt erfolgt eine Befragung der Wohnungsunternehmen und privaten Vermieter. Die Wohnungsunternehmen werden von der Fa. DOMUS Consult direkt kontaktiert. Bei den privaten Vermietern wird eine Stichprobe im Umfang von 6.000 Vermietern gezogen, die dann per Post den nachstehend als Download hinterlegten Fragebogen zur Beantwortung erhalten.

Erhebungsunterlagen mit Fragebogen zur Mietwerterhebung als Download im PDF-Format

Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie HIER

Zur Pressemitteilung

Für generelle Fragen zur Erstellung des Wohnungsmarktgutachtens und zum Ausfüllen des Fragebogens steht Ihnen die Fa. DOMUS Consult,

Herr Ahrens,Tel. 040/4850098-88 und

Herr Schweiger, Tel. 040/4850098-48 zur Verfügung.


Ab 01.01.2023:

Wohnungsmarktgutachten zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 im Landkreis Celle

Mietwerttabelle ab 01.01.2023

Klimabonus für die Kosten der Unterkunft - Bericht

Ab 01.01.2025

Mietwerttabelle ab 01.01.2025

Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft

Kommunale Eingliederungsleistung gem. § 16a SGB II

Der Landkreis Celle erbringt die kommunalen Eingliederungsleistungen gem. § 16a SGB II im eigenen Namen.

    • Ob eine Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen gem. § 16a Nr. 1 SGB II für Sie in Ihrem Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.
    • Ob eine Schuldnerberatung gem. § 16a Nr. 2 SGB II für Sie in Ihrem Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.
    • Eine psychosoziale Beratung gem. § 16a Nr. 3 SGB II ist in der psychosozialen Beratungsstelle Celle möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite. Ob eine solche Leistung für Sie im Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.
    • Von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder haben im Landkreis Celle die Möglichkeit in zwei Frauenhäusern Schutz, Zuflucht und Hilfe zu suchen. Telefonisch erreichbar sind die Frauenhäuser unter den Telefonnummern:

Frauenhäuser im Landkreis Celle

Telefon: 05141-25788

Telefon: 05141-6633

    • Ob eine Suchtberatung gem. § 16a Nr. 4 SGB II für Sie in Ihrem Eingliederungsprozess erforderlich ist, erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft im Jobcenter im Landkreis Celle.

Krankenhilfe §§ 4, 6 AsylbLG