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(2026-046) Sachbearbeitung für den Pflegekinderdienst

Der Landkreis Celle sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeitung für den Pflegekinderdienst (m/w/d) im Jugendamt befristet in Voll- oder Teilzeit (EG S 14 TVöD/VKA)


Ihr Aufgabenbereich

  • Beratung und Begleitung der Pflegeverhältnisse gemäß § 33 SGB VIII (von der Inpflegegabe bis zur Beendigung)
  • Krisenintervention, Kinderschutz und Inobhutnahmen
  • Durchführung von Vorbereitungsseminaren für Bewerberinnen und Bewerber auf eine Pflegeelternschaft einschließlich Auswahlverfahren
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Fachdiensten (Ärztinnen/Ärzte, Therapeutinnen/Therapeuten, Sozialpädiatrisches Zentrum, Kindergärten, Schulen etc.)
  • Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht
  • Durchführung von Hilfeplangesprächen gem. § 36 SGB VIII und deren Dokumentation
  • Erstellen von Schutzkonzepten für Pflegekinder
  • Beteiligung an der rotierenden Rufbereitschaft
  • Angebot von Fortbildungen und Gesprächskreisen für Pflegeeltern                                                                           

Ihre Qualifikation

  • erfolgreicher Abschluss als staatlich anerkannte/-r Sozialarbeiter/-in oder Sozialpädagoge/-in oder als staatlich anerkannte/r Heilpädagoge/in mit Hochschulbildung oder gleichwertige Fähigkeiten und gleichwertige Erfahrungen

  • Sozialarbeiter/-innen oder Sozialpädagoge/-innen, die das Berufspraktikum ableisten und die staatliche Anerkennung in Kürze erwerben oder die die integrierte Praxisphase des Studiums erfolgreich absolviert haben, können sich ebenfalls bereits jetzt bewerben

  • alternativ Abschluss als Diplompädagogin/Diplompädagoge, Erziehungswissenschaftlerin/Erziehungswissenschaftler oder Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge mit jeweils gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen

  • sichere EDV-Kenntnisse

  • Fahrerlaubnis Klasse B (muss bei Antritt vorhanden sein) und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

  • wünschenswert sind:
    • Erfahrung im o.g. Aufgabengebiet
    • Berufserfahrung in der öffentlichen und/oder freien Kinder- und Jugendhilfe
    • Erfahrung im Recht des Aufgabengebietes
    • einschlägige Fort- und Weiterbildungen, insbesondere in den Bereichen systemische Beratung, Gesprächsführung und Kinderschutz
    • Erfahrungen mit der Fachsoftware ProSoz 14Plus

Des Weiteren sollten Sie folgende Eigenschaften mitbringen:

  • Soziale Kompetenz
  • Zielorientierung / Analysefähigkeit 
  • Soziale Sensibilität
  • Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen

  • einen befristeten Arbeitsvertrag bis voraussichtlich 18.06.2027, eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 TVöD/VKA und die Vorteile des TVöD, wie beispielsweise Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung (VBL) etc.
  • zusätzliche Leistungsprämien
  • einen spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsplatz in einem gut funktionierenden Team
  • flexible Arbeitszeiten bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber (ausgezeichnet mit dem FaMi-Siegel)
  • gute ÖPNV-Anbindung, Innenstadtnähe (fußläufig erreichbar) und Parkmöglichkeiten
  • mobile Arbeit nach einer Einarbeitungszeit
  • einen übertariflichen Zuschuss zum ÖPNV
  • kostenfreie Nutzung einer E-Bike-Ladestation
  • Firmenfitness-Programm

Alles Weitere

Für Fragen zum Aufgabenbereich der Stelle können Sie sich gerne an Frau Lechler unter Tel. 05141/916-4474 wenden.

Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Hamann unter Tel. 05141/916-9412.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Der Landkreis Celle verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Um das unterrepräsentierte Geschlecht in diesem Bereich zu fördern, besteht daher an Bewerbungen von Männern besonderes Interesse.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 23.08.2026.

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Für weitere Informationen zum Landkreis Celle als Arbeitgeber besuchen Sie bitte das Arbeitgeberprofil des Landkreises Celle auf unserer Homepage.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie im Falle einer postalischen Bewerbung Ihre Bewerbungsunterlagen nur zurückerhalten, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

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