Landkreis Celle erlaubt Ausnahmen vom Lkw-Durchfahrtsverbot in Unterlüß
Anwohner und Lieferverkehr dürfen weiterhin durchfahren – Durchgangsverkehr bleibt verboten
Celle (lkc). Der Landkreis Celle hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmen von einem bestehenden Durchfahrtsverbot für schwere Lkw in mehreren Straßen des Südheider Ortsteils Unterlüß regelt. Betroffen sind die Straßen Am Dorfplatz, Lindenweg, Neulüßer Straße und Stettiner Straße.
Dort gilt bereits seit April 2025 beziehungsweise April 2026 ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Grund dafür waren festgefahrene Lastwagen aufgrund der engen Straßenführung sowie gefährliche Rückwärtsfahrmanöver auf die Landesstraße L280 „Müdener Straße". Ursache war unter anderem, dass Schwerlastverkehr die Straßen als Abkürzung zum Industriegebiet Werk Neulüß nutzte.
Damit Anwohner und notwendige Dienstleister trotz des Verbots weiterhin versorgt werden können, gilt ab sofort eine Ausnahmeregelung:
Wer darf weiterhin durchfahren?
• Eigentümer und Bewohner der genannten Straßen sowie der angrenzenden Starlohstraße, Bergstraße, Fuchsweg, Kolberger Straße, Königsberger Straße und Artosstraße
• Firmen, die zur Belieferung, Versorgung oder für Bauarbeiten in das Gebiet müssen – etwa Speditionen, Heizstoffhändler, Handwerksbetriebe oder Umzugsunternehmen
Was bleibt weiterhin verboten?
Nicht erlaubt ist die reine Durchfahrt als Abkürzung zu weiter entfernten Straßen oder zum Werksgelände von Rheinmetall in Neulüß. Das ursprüngliche Verbot richtet sich genau gegen diesen Ausweichverkehr.
Nachweispflicht
Wer die Ausnahme nutzt, muss seine Berechtigung auf Verlangen nachweisen können – etwa durch einen Personalausweis mit entsprechender Meldeadresse oder durch einen Auftrag von Anwohnern oder Behörden. Im Zweifel kann von einer Berechtigung ausgegangen werden.
Einweiser für Lkw vorgeschrieben
Jeder Lkw über 7,5 Tonnen muss bei der Durchfahrt von einer Person außerhalb des Fahrzeugs eingewiesen werden. Diese muss auf Gegenverkehr, Fußgänger und Radfahrer achten und den Fahrer sicher durch die engen Straßenabschnitte lotsen.
Weitere Ausnahmen möglich
Wer nicht zu den genannten Gruppen gehört, aber ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung benötigt, kann einen formlosen Antrag mit Begründung stellen – schriftlich oder per E-Mail an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Celle (verkehr@lkcelle.de, Speicherstraße 2, 29221 Celle).
Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden. Die Verfügung finden Sie hier
