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Fachkräfteeinwanderung

Bei den Auszubildenden und den Beschäftigten im Landkreis Celle wächst der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer seit mehreren Jahren kontinuierlich an. Ein Teil davon wandert direkt zum Zwecke der Ausbildung oder Beschäftigung aus dem Ausland ein. Diese Seite informiert Unternehmen über Wissenswertes zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz, über die einzelnen Schritte auf dem Weg zur Arbeitskraft aus dem Ausland, über Unterstützungs- und Beratungsangebote zum Thema sowie Hilfen beim Onboarding der neuen Kolleginnen und Kollegen.

Allgemeine Informationen und Ansprechpartner vor Ort

Umfassende Informationen zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland finden Unternehmen in folgenden Veröffentlichungen:

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland

Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung

Persönliche telefonische Beratung bietet die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland: Hotline Arbeit und Leben in Deutschland

Auch das Projekt Start Guides Celle bietet Unternehmen bei allen Schritten von der Rekrutierung im Ausland bis zum Onboarding kostenlos Beratungs- und Unterstützungsleistungen an: Start Guides Celle. 

Unternehmen aus dem Landkreis Celle können sich mit allen Fragen rund um die Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland auch an das WelcomeCenter Heidekreis wenden. Über diesen Link können Sie Kontakt zum WelcomeCenter Heidekreis aufnehmen oder direkt einen Termin für eine Beratungsgespräch vereinbaren: WelcomeCenter Heidekreis. 

Die Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland

Jobbörsen

Zur Rekrutierung können Unternehmen das EURES-Portal für die Suche nach europäischen Fachkräften oder das Portal Make it in Germany zur weltweiten Suche nutzen. Sie finden dort Stellengesuche, können aber auch selbst eine Bewerbersuche einstellen. Make it in Germany bietet auf der Startseite einen Quick-Check an, mit dem Unternehmen die Möglichkeiten prüfen können, die für ihre Situation zur Verfügung stehen. Diese Links führen zu den Internet-Portalen zur Suche nach Fachkräften:

EURES Deutschland Stellenportal 

Make it in Germany Stellenportal 

Projekte und Programme für ausgewählte Berufe

Die Bundesagentur für Arbeit bietet für ausgewählte Berufe auch eigene Projekte und Programme an, um Fachkräfte und Auszubildende in Drittstaaten zu rekrutieren. Das erleichtert Unternehmen die Suche nach geeignetem Personal. Dieser Link führt zu den Programmen der Bundesagentur für Arbeit zur Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften: Programme der Arbeitsagentur zur Rekrutierung im Ausland. 

Das Projekt Hand in Hand for International Talents der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHK) rekrutiert qualifizierte Fachkräfte aus den Bereichen IT, Elektronik, Industrieelektrik, Metall, Mechatronik, Hotellerie und Gastronomie in Indien und Brasilien. Unternehmen können mit Unterstützung des Projekts Fachkräfte aus dem Ausland einstellen, ohne selbst auf die zeitaufwändige Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern gehen zu müssen. Die Fachkräfte verfügen bei der Einreise bereits über einen Berufsabschluss und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Die Höhe der Vermittlungspauschale richtet sich nach der Größe des Unternehmens. Hier finden Sie Ansprechpartner bei der IHK und Übersichten über die verfügbaren Bewerberinnen und Bewerber: Hand in Hand for International Talents. 

Private Vermittlungsagenturen

Unternehmen, die auf die Unterstützung von privaten Vermittlungsagenturen zurückgreifen möchten, finden hier Informationen darüber, was sie bei der Wahl der richtigen Agentur beachten sollten: Vermittlungsagenturen prüfen. 

Merkblatt Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge und Goethe-Institut Zusammenarbeit mit Vermittlungsagenturen 

Damit die Vermittlung nachhaltig ist, sollten qualitative und ethische Standards eingehalten werden. Hier findet man eine Checkliste für eine faire Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem Ausland:

Make it in Germany und Goethe-Institut Fair rekrutieren im Ausland 

Bei der Vermittlung in Ausbildung dürfen laut § 296a SGB III keine Gebühren von der oder dem Auszubildenden verlangt werden. Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Rekrutierung von Auszubildenden aus dem Ausland findet man in diesem Merkblatt:

Bundesagentur für Arbeit Rekrutierung von Auszubildenden aus Drittstaaten 

Bei der Rekrutierung von Pflegepersonal müssen Unternehmen die Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zum Rekrutierungs- und Vermittlungsverbot von Gesundheits- und Pflegefachkräften aus Ländern der sogenannten WHO-Liste für private Vermittlungsagenturen beachten:

Information der Bundesagentur für Arbeit zum Anwerbe- und Vermittlungsverbot 

Für die internationale Personalvermittlung in den Pflegearbeitsmarkt wurde das staatliche Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland entwickelt. Hier findet man Vermittlungsagenturen, denen das Gütesiegel verliehen wurde: Faire Anwerbung Pflege. 

Persönliche Beratung

Wenn Unternehmen Personal im Ausland suchen, können sie sich vom Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit beraten lassen, der mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) zusammenarbeitet. Hier finden Unternehmen die Kontaktdaten des Arbeitgeberservices:

Arbeitgeberservice

lueneburger-heide.arbeitgeber@arbeitsagentur.de 

0800 - 4 5555 20

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/fachkraefte-ausland/beratung 

Mit dem folgenden Flyer informiert die Bundesagentur für Arbeit über ihre Angebote im Bereich der internationalen Rekrutierung:

Flyer der Bundesagentur für Arbeit Internationale Rekrutierung - Fachkräfte aus dem Ausland 

Die Checkliste Rekrutierung gestalten hilft Ihnen, alle Schritte des Rekrutierungs-Prozesses im Blick zu behalten:

Checkliste des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung Rekrutierung gestalten

Das Visum für die Arbeitsaufnahme

Bürgerinnen und Bürger aus der EU

Unionsbürgerinnen und -bürger benötigen kein Visum zur Einreise. Zum Nachweis des Freizügigkeitsrechts genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Erwerbstätigkeit ist nahezu ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis erlaubt.

Hier findet man Informationen des Bundesministeriums des Innern zur EU-Freizügigkeit: Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern. 

Information des Bundesministeriums des Innern Aufenthaltsreche und Dokumentationspflichten von Arbeitgebern bei Freizügigkeitsberechtigten 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen umfassenden Überblick über die Rechtsgrundlagen der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union: Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Einwanderer aus Drittstaaten

Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Fachkräfte aus Drittstaaten vor der Einreise ein Visum, das sie in der deutschen Botschaft im Land ihres aktuellen Wohnsitzes beantragen können. Was für ein Visum benötigt wird und welche Voraussetzungen zur Erlangung des Visums nötig sind, leitet sich aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ab. Es ruht auf drei Säulen:

Fachkräftesäule

Folgende Voraussetzungen müssen Arbeitskräfte zur Erlangung eines Visums über die Fachkräftesäule erfüllen:

Visum

Voraussetzungen

§16a Aufenthaltsgesetz: Einreise zum Zweck der Berufsausbildung

  • Ausbildungsvertrag
  • Sprachkenntnisse auf dem B1-Niveau

§ 18a Aufenthaltsgesetz: Einreise für qualifizierte Beschäftigung als anerkannte Fachkraft

  • Arbeitsvertrag mit ortsüblichem Gehalt
  • Anerkennungsbescheid
  • kein fachlicher Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und Beschäftigung notwendig

§ 18b Aufenthaltsgesetz: Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

  • Arbeitsvertrag mit ortsüblichem Gehalt
  • kein fachlicher Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und Beschäftigung notwendig

§ 18g Aufenthaltsgesetz: Blaue Karte EU

  • Akademiker
  • der Qualifikation angemessene Beschäftigung
  • Gehalt in Höhe von mindestens 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

Erfahrungssäule

Folgende Voraussetzungen müssen Arbeitskräfte zur Erlangung eines Visums über die Erfahrungssäule erfüllen:

Visum

Voraussetzungen

§ 16d Abs. 1 + 2 Aufenthaltsgesetz: Einreise zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme

  • Arbeitsvertrag für eine Anpassungsqualifizierung
  • Anerkennungsbescheid (teilweise Gleichwertigkeit)
  • Sprachkenntnisse A2

§ 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz + § 2a Beschäftigungsverordnung: Einreise für Anerkennungsverfahren und qualifizierte Beschäftigung

  • Arbeitsvertrag auf Fachkraftniveau
  • Vereinbarung einer Anerkennungspartnerschaft
  • mind. 2-jährige Ausbildung mit im Herkunftsland staatlich anerkanntem Abschluss
  • Sprachkenntnisse A2

§ 19c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz: Einreise für qualifizierte Beschäftigung mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung

  • Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt
  • mind. 2-jährige Ausbildung mit im Herkunftsland staatlich anerkanntem Abschluss
  • 2-jährige einschlägige Berufserfahrung
  • Anerkennung in Deutschland nicht nötig

§ 19c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz + § 6 Beschäftigungsverordnung: Sonderregelung für IT-Fachkräfte

  • Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt
  • 3-jährige einschlägige praktische Berufserfahrung im IT-Bereich in den letzten sieben Jahren
  • kein formaler Berufs- oder Hochschulabschluss erforderlich

§ 19c Aufenthaltsgesetz + 22a/24a Beschäftigungsverordnung: Sonderregelungen für Berufsgruppen wie Pflegehilfskräfte und Berufskraftfahrer

  • Pflegekräfte: Nachweis einer staatlich anerkannten Ausbildung oder einer Gleichwertigkeitsprüfung für Pflegehilfskräfte
  • ab 45 Jahren Mindestbruttoeinkommensgrenze oder Nachweis einer ausreichenden Altersversorgung
  • Berufskraftfahrer: Besitz EU- oder EWR-Führerschein der Klassen C oder D
  • Fahrerqualifizierungsnachweis

Potentialsäule

Folgende Voraussetzungen müssen Arbeitskräfte zur Erlangung eines Visums über die Potentialsäule erfüllen:

Visum

Voraussetzungen

§ 2a Aufenthaltsgesetz: Einreise zur Arbeitsplatzsuche mit einer Chancenkarte

  • Sprachkenntnisse Deutsch A1 oder Englisch B2
  • mindestens 2-jähriger Berufsabschluss
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
  • sechs Punkte im Punktesystem

§ 17 Aufenthaltsgesetz: Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes

  • unter 35 Jahre
  • Sprachkenntnisse B1
  • Schulabschluss
  • Sicherung des Lebensunterhalts für die Aufenthaltsdauer
  • Nebentätigkeit bis 20 Stunde/Woche

§ 19c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz +§ 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung: Westbalkanregelung

  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Kontingent: 50.000 pro Jahr)
  • unabhängig von formaler Berufsqualifikation

Weitere Informationen zum Visum für die Arbeitsaufnahme finden Sie hier: Visum zur Arbeitsaufnahme. 

Übersicht von Make it in Germany Der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt 

Informationen zur blauen Karte EU finden Sie hier:

Broschüre des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Fragen und Antworten zur Blauen Karte EU

Informationen zur Westbalkanregelung finden Sie hier:

Infoblatt des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge Westbalkanregelung 

Nach der Einreise beantragt die Fachkraft in Deutschland den Aufenthaltstitel bei der örtlichen Ausländerbehörde.

Hier erhalten Fachkräfte, die in der Stadt Celle wohnen, einen Aufenthaltstitel:

Stadt Celle

Ausländerstelle

Am Französischen Garten 1

29221 Celle

05141 12-0

auslaenderstelle@celle.de 

Hier erhalten Fachkräfte, die außerhalb der Stadt Celle im Landkreis Celle wohnen, einen Aufenthaltstitel:

Landkreis Celle

Ausländerstelle

Trift 26

29221 Celle

05141 916-0

abh@lkcelle.de 

Pflichten des Arbeitgebers nach Einreise

Arbeitgeber müssen vor Beginn der Beschäftigung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern überprüfen, ob ein gültiger Personalausweis oder Pass vorliegt. Vor Beginn der Beschäftigung von Drittstaatlern müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Person über einen gültigen Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit verfügt. Eine Kopie des Aufenthaltstitels oder Visums muss für die gesamte Dauer der Beschäftigung im Betrieb aufbewahrt werden.

Fachkräfte aus Drittstaaten müssen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich auf unentgeltliche Beratungsangebote wie Faire Integration hingewiesen werden: Faire Integration. 

Wesentliche Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses oder ein vorzeitiges Ende der Tätigkeit müssen der Ausländerbehörde angezeigt werden.

Bei der Anmeldung eines Mitarbeiters bei der Sozialversicherung gibt es keinen Unterschied zur Beschäftigung von Inländern. Es muss eine Steuer-ID beantrag werden.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§81a Aufenthaltgesetz)

Aufgrund hoher Nachfrage kommt es in einigen Ländern bei der Termin- und Visumvergabe in den deutschen Botschaften zu Wartezeiten. Mithilfe des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Unternehmen ihre Fachkraft schneller nach Deutschland holen. Es dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Schritte des beschleunigten Fachkräfteverfahrens:

Übersicht von Make it in Germany Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kurz erklärt

Informationen zum Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens finden Sie hier: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren. 

Broschüre von Make it in Germany Fragen und Antworten zum beschleunigte Fachkräfteverfahren 

Zuständig für Unternehmen aus dem Landkreis Celle ist die Zentralstelle für das beschleunige Fachkräfteverfahren bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Osnabrück. Das sind die Kontaktdaten der Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren

05141 66888 200

fachkraefteeinwanderung@lab.niedersachsen.de 

Hier finden Sie die Servicezeiten der Zentralstelle: Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren.

Anerkennung ausländischer Ausbildungs- und Studienabschlüsse

Anerkennungsverfahren

Ausländische Fachkräfte, die in Deutschland in den sogenannten reglementierten Berufen arbeiten möchten, müssen vorab im Ausland ein Anerkennungsverfahren durchlaufen. Zu den reglementierten Berufen gehören insbesondere Ärzte, Apotheker, Pflegefachkräfte, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, Lehrer und Erzieher. Es gibt Abschlüsse, die bundesrechtlich geregelt sind und solche, für die Landesrecht gilt.

Hier finden Sie eine tagesaktuelle, vollständige Liste aller reglementierten Berufe: Liste der reglementierten Berufe. 

Ebenso müssen Personen, die für eine qualifizierte Beschäftigung als anerkannte Fachkraft oder zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme einreisen möchten, im Ausland ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.

Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Deutschland findet man im Ausland am besten über das offizielle Portal Anerkennung in Deutschland, dem Informationsportal der Bundesregierung: Anerkennung in Deutschland. 

Der Anerkennungs-Finder hilft auf der Suche nach der zuständigen Anerkennungsstelle für den konkreten Beruf. Auch die Frage, welches Sprachniveau für einen Beruf notwendig ist, lässt sich über den Anerkennungs-Finder beantworten. Hier geht es zum Anerkennungs-Finder: Anerkennungsfinder. 

Das Anerkennungsverfahren kostet Geld. Prüfen Sie, ob es in Ihrem Fall eine Fördermöglichkeit gibt und stellen Sie einen Antrag auf finanzielle Förderung bevor Sie den Antrag auf Anerkennung stellen. Hier finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten für das Anerkennungsverfahren: Finanzielle Förderung im Anerkennungsverfahren. 

Wenn das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens nicht die volle Gleichwertigkeit ist, muss sich die Arbeitskraft weiterqualifizieren. Hier finden Sie Hilfe bei der Suche nach einer Qualifizierungsmaßnahme oder nach einem passenden Betrieb: Qualifizierungsberatung. 

Zeugnisbewertung als Voraussetzung zur Erteilung eines Visums

Für die Einreise zur qualifizierten Beschäftigung mit ausländischem Abschluss und Berufserfahrung ist die Berufsanerkennung in Deutschland nicht nötig, wohl aber ein Nachweis über die im Heimatland anerkannte Ausbildung. Im anabin-Infoportal der Kultusministerkonferenz kann man online nach seinem Hochschulabschluss suchen und einen Auszug davon zur Vorlage bei der Beantragung des Visums ausdrucken. Der Abschluss sollte mindestens dem Bachelorniveau entsprechen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Hier finden Sie das anabin-Infoportal zur Zeugnisbewertung: anabin-Infoportal.

Für den Fall, dass eine Hochschule oder ein Hochschulabschluss nicht im anabin-Infoportal zu finden ist oder dass die Hochschule nicht den passenden Status hat, kann eine individuelle Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) beantragt werden. Dafür fällt eine Gebühr an. Unter diesem Link finden Sie Informationen zur Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. 

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen stellt außerdem für nicht-akademische Berufe eine digitale Auskunft zur Berufsqualifikation aus, die die Anerkennung im Herkunftsstaat prüft.

Hilfe im Anerkennungsverfahren

Menschen im Ausland, die keine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden, können für eine Erstberatung die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland anrufen oder anschreiben. Hier finden Sie die Kontaktdaten und Sprechzeiten der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland: Hotline Arbeiten und Leben. 

Für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren steht Ihnen die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) zur Verfügung. Sie hilft bei der Antragstellung, berät zu Qualifizierungsmöglichkeiten und Arbeitsmarktperspektiven und begleitet kostenlos durch das gesamte Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. Hier finden Sie Informationen zur Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung: Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung.

Schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Anerkennungspartnerschaft ab, findet das Anerkennungsverfahren nach der Einreise in Deutschland statt. In diesem Fall unterstützt die Berufliche Anerkennungsberatung Heideregion im Jobcenter Celle. Hier können Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren: Anerkennungsberatung Heideregion.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet über das bq-Portal Informationen zur Anerkennung für Betriebe. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie sich ein besseres Bild von den Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen Ihrer Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Berufsabschlüssen machen können, wie Sie das Anerkennungsverfahren begleiten und unterstützen können, was das Verfahren kostet und an wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden können: bq-Portal. 

Onboarding

Leitfäden und Checklisten zur Vorbereitung des Onboardings

Mitarbeitende aus dem Ausland stehen beim Antritt des neuen Jobs vor vielen Herausforderungen: Nicht nur der Job ist neu, sondern auch die Umgebung, die Sprache und die Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen. Auch das Leben außerhalb der Arbeit muss neu aufgebaut werden. Der Onboarding-Prozess von internationalen Mitarbeitenden ist entscheidend dafür, ob die neue Arbeitskraft gut ankommt und sich schnell in die neue Umgebung einlebt. Hier finden Sie Tipps zum Onboarding internationaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Neue Mitarbeiter integrieren 

Onboarding internationaler Mitarbeiter

Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Erfolgreiche Wege des Onboardings und der Integrationsunterstützung internationaler Fachkräfte

Broschüre des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge Onboarding von Mitarbeitenden mit Zuwanderungsgeschichte 

Das Onboarding internationaler Fachkräfte beginnt lange vor dem ersten Arbeitstag und begleitet die neuen Mitarbeitenden in den ersten Wochen und Monaten im Unternehmen. Mithilfe der folgenden Checklisten stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Schritte des Onboarding-Prozesses jederzeit im Auge behalten:

Checkliste des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung Wie Sie Mitarbeiter aus dem Ausland erfolgreich an Bord holen 

Kurzcheck vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales Onboarding ausländischer Fachkräfte 

Unterstützung bei der interkulturellen Sensibilisierung der Belegschaft

Für die Einstellung von Fachkräften aus dem Ausland ist es wichtig, dass eine offene und vielfältige Unternehmenskultur gelebt wird. Ebenso wichtig ist es, dass die gesamte Belegschaft eingebunden und für die interkulturelle Zusammenarbeit sensibilisiert wird.

Das IQ-Netzwerk Niedersachsen unterstützt Unternehmen kostenlos mit Beratungen, Schulungen und Trainings dabei, die Willkommenskultur im Betrieb auszubauen und die Arbeit in internationalen Teams zu verbessern. Hier finden Sie die Angebote des IQ-Netzwerks für Unternehmen: Angebote für Unternehmen.

Auszubildende aus dem Ausland

Auszubildende aus dem Ausland benötigen oft eine intensivere Betreuung, da sie neben der fachlichen Ausbildung auch sprachliche, bürokratische und kulturelle Hürden meistern müssen.

Es kann hilfreich sein, wenn Auszubildende von Anfang an von einer erfahrenen Person begleitet und unterstützt werden. Die bundesweite VerAplus-Initiative des Senior Expert Service (SES) vermittelt auch für den Landkreis Celle erfahrene Profis im Ruhestand zur ganz individuellen 1:1-Unterstützung von Auszubildenden. Helfen Sie Ihren Auszubildenden, indem Sie sie auf die Möglichkeit hinweisen, im Tandem mit einer Mentorin oder einem Mentor an der Seite erfolgreich durch die Ausbildung zu gehen. Hier finden Sie Informationen zur VerAplus-Initiative: VerAplus-Initiative. 

Auch das HeyChance-Projet der Volkshochschule Celle vermittelt Freiwillige, die Auszubildende während der Ausbildung unterstützten und begleiten. Hier finden Sie die Kontaktdaten des HeyChance-Projektes:

HeyChance
Volkshochschule Celle
Ute Labudde
Projektleitung
Kronestr. 36
29221 Celle
05141 9298-69
u.labudde@vhs-celle.de

Auszubildende müssen bei der Einreise Deutschkenntnisse auf dem B1-Niveau nachweisen. Die Erfahrung zeigt aber, dass es für viele von ihnen sehr schwer ist, mit ihren Kenntnissen dem Berufsschulunterricht zu folgen. Sie können Ihren Azubi unterstützen, indem Sie einen Kurs vermitteln und ihn für die Zeit des Kursbesuchs freistellen. Hier finden Sie kostenlose Azubi-Kurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es gibt sowohl Kurse in Präsenz vor Ort oder bundesweite Onlinekurse. Hier können Sie nach einem passenden Kurs für Ihre Auszubildenden suchen: Kursnet.