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Dienstleistungen

Verkehrsüberwachung

Leistungsnummer: 99108030000000

Aktuell geplante Radarmessungen


    

Do. 24.09.

Winsen, Gut Holtau, Wolthausen, Walle, Weißer Stein, Eschede, Weyhausen, Schelploh, Aschauteiche

Fr. 25.09.

Lachtehausen, Celle, Altencelle

Sa. 26.09. u. So. 27.09.

Mo. 28.09.

Langlingen, Eicklingen, Lachtehausen, Altencelle, Gut Holtau, Winsen, Wolthausen

Di. 29.09.

Wathlingen, Nienhorst, Celle, Boye, Groß Hehlen

Mi. 30.09.

Bergen, Grünewald, Sülze

Do. 01.10.

Ovelgönne, Allerhop, Rixförde, Lutterloh, Neulutterloh, Unterlüß, Groß Hehlen, Hustedt, Garßen

Fr. 02.10.

Groß Hehlen, Scheuen, Altenhagen, Lachtehausen, Altencelle

Sa. 03.10. u. So. 04.10.

 

Aus dienstlichen und technischen Gründen können sich Änderungen ergeben!

Mo. 28.09.

Langlingen

Eicklingen

Lachtehausen

Altencelle

Gut Holtau

Winsen

Wolthausen

Di. 29.09.

Wathlingen

Nienhorst

Celle

Boye

Groß Hehlen

Mi. 30.09.

Bergen

Grünewald

Sülze

Do. 01.10.

Ovelgönne

Allerhop

Rixförde

Lutterloh

Neulutterloh

Unterlüß

Groß Hehlen

Hustedt

Garßen

Fr. 02.10.

Groß Hehlen

Scheuen

Altenhagen

Lachtehausen

Altencelle

Sa. 03.10. u. So. 04.10.

 

Volltext

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem bezogen auf das Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen  (FPersG), das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Urheber

nicht angegeben