Auszug - Anpassung der Gewässerunterhaltung an die geltende Rechtslage; Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 21.11.2016
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Beschluss |
Herr Kaiser stellte den Antrag der Grünen Fraktion noch einmal vor. Frau Pfützner begründete den Antrag damit, dass es im Landkreis Celle zwei Verordnungen zur Gewässerunterhaltung vom 29.11.1983 gebe und diese dringend aktualisiert und an die aktuelle Rechtslage angepasst werden müssten. Sie wünsche sich eine bessere Koordination und Kooperation zwischen den Behörden, den Verbänden und den Gewässerbewirtschaftern. Frau Führer entgegnete, dass es jetzt schon eine gute Zusammenarbeit gebe. Bei den Gewässerschauen werde ordnungsgemäß protokolliert, Verbesserungen eingefordert und kontrolliert, ob die Verbesserungsmaßnahmen auch umgesetzt würden. Auch Herr Höhl bestätigte, dass es im Landkreis Celle eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Unterhaltungsverbänden gebe und es sehr viele Gewässer mit gutem Zustand im Kreisgebiet gebe Herr Hohls unterstützte diese Aussage mit der Mitteilung, dass der Unterhaltungsverband Meiße im letzten Jahr mit einer Maßnahme prämiert worden sei. Herr Kaiser gab an, dass die Verbände angehalten seien, ordnungsgemäße Arbeit zu leisten. Frau Sander erläuterte, dass es sich bei den im Internet veröffentlichten Verordnungen vom 29.11.1983 zwar um alte Verordnungen handele, diese würden jedoch unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetze wie dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Niedersächsischen Wassergesetz und der Wasserrahmenrichtlinie gelten. Daher wende der Landkreis die neuesten gesetzlichen Bestimmungen an. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten an Gewässern kommen, so sollten diese gern gemeldet werden. Herr Kühl bemerkte abschließend, dass sich die Gewässerunterhaltung sehr positiv entwickelt habe, vor allem durch die Arbeit von Herrn Kubitzki.