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Auszug - Ausweisung des Naturschutzgebietes 'Bohlenbruch' (FFH-Gebiet Nr. 99); Einleitung des Ausweisungsverfahrens gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG   

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 07.03.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0026/2017 Ausweisung des Naturschutzgebietes ?Bohlenbruch" (FFH-Gebiet Nr. 99);
Einleitung des Ausweisungsverfahrens gem. § 14 Abs. 2 NAGBNatSchG
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Höhl gab eine kurze Einführung und übergab das Wort an Herrn Bergengruen vom Amt für Umwelt und ländlichen Raum. Herr Bergengruen informierte in einem Vortrag über den aktuellen Sachstand der Ausweisung des Naturschutzgebietes „Bohlenbruch“.  Er stellte als erstes das betroffene Gebiet und im Anschluss den aktuellen Stand des Verfahrens sowie den Verordnungsentwurf vor. Sowohl Frau Pfützner als auch Frau Meyer gingen im Anschluss darauf ein, dass sich der größte Teil des Gebietes in öffentlicher Hand befände und fragten wie groß denn der Anteil der Privatbesitzenden sei und ob diese mit in den Prozess einbezogen würden. Herr Bergengruen teilte mit, dass es sich um eine Fläche von ca. 3 ha handele  und die Interessensvertretung der privaten Personen in den Prozess eingebunden sei. Des Weiteren fragte Frau Pfützner, ob es einen Nutzungsplan im Naturschutzgebiet gebe, ob der Bestand an Stieleichen und Eschen in Zukunft geerntet würde und ob es Verjüngungsflächen gebe. Außerdem fragte sie, ob es ein Verschlechterungsverbot gebe. Sie fragte nach der Grundwasserabsenkung und ob die vorhandenen Bäume einen Schaden genommen hätten und wie der Grundwasserstand in Zukunft verbessert werden solle. Herr Bergengruen klärte auf, dass es sich um eine Schutzgebietsverordnung handele, in der der jetzige Zustand des Gebietes gesichert werde. Die bereits vorhandene Verordnung werde in der neuen Verordnung aufgegriffen, so dass der ursprüngliche Schutzzweck weiterhin erhalten bleibe. Herr Dr. Voss fragte, ob es nur um Kenntnisnahme ginge. Herr Höhl bestätigte dies und erklärte, dass es sich bei dieser und den nächsten beiden Vorträgen lediglich um eine Vorabinformation handle, bevor die Verordnungen in die öffentlichen Auslegungen gingen. Ein Beschluss und somit eine Abstimmung über die Verordnungen würde erst nach der öffentlichen Auslegung und Beteiligung erfolgen. Weiterhin erklärte Herr Höhl, dass bereits in den jetzigen Naturschutzgebieten ein Veränderungsverbot existiere. Die gemeldeten FFH-Gebiete müssten laut einer Verordnung durch die EU, in nationale Schutzgebietskategorien umgesetzt werden. Herr Dr. Voss fragte, ob und wie dies sich auf die örtlichen Besitzer von Grund und Boden auswirke. Dazu teilte Herr Höhl mit, dass die Auswirkungen vor Ort eher positiv zu betrachten seien, da in Zukunft Gebote und Verbote, die ohnehin in den bisherigen FFH-Gebieten gelten nun klarer geregelt seien. Herr Brockmann  erkundigte sich nach dem Bewirtschaftungsplan. Der Landkreis Celle als Untere Naturschutzbehörde werde von den Landesforsten bei der  Erstellung des Bewirtschaftungsplanes mit einbezogen, antwortete Herr Bergengruen.  Dabei seien die jetzigen Bewirtschaftungspläne der Landesforsten bereits an die FFH-Gebiete angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7 Präsentation Bohlenbruch (6479 KB)