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Auszug - Der Landkreis Celle möge die Orte erfassen, in welchen im Kreisgebiet der Netzempfang für mobile Endgeräte bzw. Funkverbindung mindestens E beträgt, aber auch H, H+, 3G, 4G und LTE ausweist; Antrag der FDP-Fraktion vom 28.11.2017  

des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
An0033/2016-2021VO Der Landkreis Celle möge die Orte erfassen, in welchen im Kreisgebiet der Netzempfang für mobile Endgeräte bzw. Funkverbindung mindestens E beträgt, aber auch H, H+, 3G, 4G und LTE ausweist; Antrag der FDP-Fraktion vom 28.11.2017
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Eckardt, DanielBezüglich:
An0033/2016-2021
Federführend:Dez. III - Amt für Bauen und Kreisentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Eckardt führte zur Vorlage mit einer Präsentation aus.

(Hinweis der Verwaltung: Die Präsentation ist in Allris hinterlegt.)

Ergänzend erklärte er zu den auf den Folien dargestellten Versorgungen mit 2G, 3G und 4G, dass es verschiedene Funkzellen gebe. Es gebe einen Wert bei Optimalnutzung, aber die Raten würden sich reduzieren, wenn viele Nutzer in einer Funkzelle aktiv seien. Gleiches passiere insbesondere dann, wenn viele Nutzer mit dem gleichen Anbieter in einer gewissen Nähe aktiv seien. Um eine Versorgung mit 5G zu erreichen, das z.B. das autonome Fahren ermöglichen könne, sei laut Experten im ländlichen Raum nach aktuellem Stand der Technik eine circa Verhundertfachung der Mobilfunkmasten erforderlich. Der Landkreis bearbeite dieses Thema, die Kommunen könnten aber aus rechtlichen Gründen nicht eigenständig aktiv werden und es bleibe daher im Moment nur die Kommunikation und ggf. eine gute Verhandlung mit den Anbietern, um auf freiwilliger Basis etwas zu erreichen. Hier spreche er auch mit Vodafone.

Herr Schmidt sagte, es sei zunächst einmal wichtig zu wissen, dass die Daten schon ermittelt seien und dass darüber gesprochen werde. Die Rechtsgrundlage ließe ein Handeln des Bundes oder des Landes nicht zu. Beim seinerzeitigen Verkauf der Mobilfunknetze sei vertraglich vereinbart worden, dass der Staat den Mobilfunkmarkt nicht unterstützen dürfe. Die Frage sei daher auch, was man im Einzelfall selbst tun könne. Er nannte dafür das Beispiel des Bildungszentrums Hustedt. Mit einem Eigenanteil von 100.000 € habe man mit einem Anbieter einen Vertrag für den Bau eines Funkturms auf dem Gelände abgeschlossen. Den Rest des Gesamtinvests von 1 Mio. € habe der Anbieter selbst aufgewendet. Ein ähnliches Beispiel ließe sich bei Rheinmetall finden. Vielleicht könne der Landkreis an die großen Unternehmen einen entsprechenden Hinweis geben, dass sie ggf. auch selbst die Versorgung finanzieren können, wenn große Bedarfe bestehen.

Herr Angermann äußerte die Hoffnung, dass sich Vodafone im Zuge des Breitbandprojektes verstärkt auch in diese Richtung engagiere.

Herr Sievers ergänzte, dass er für intensive Verhandlungen mit Vodafone zum Bau von Antennen auch durch Private plädiere. Die Versorgung des ländlichen Raums mit Mobilfunk müsse gewährleistet sein. Dies gelte gleichermaßen für das sichere Absetzen von Notrufen wie auch für die Nutzung von Wanderkarten etc.. Prepaid-Handys, die Eltern häufig für ihre Kinder kaufen würden, hätten z.B. nur maximal 3G und damit kaum Abdeckung. Ggf. könnte geprüft werden, ob Antennen zur Privatisierung angeboten werden könnten. Auf jeden Fall solle der Landkreis hier am Ball bleiben.

Wie Vorlage.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Mobilfunküberblick 01 03 2018 (1453 KB)