Inhalt

Auszug - Sicherung der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Celle - Sachstand  

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 13.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 16:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0035/2018 Sicherung der Natura 2000-Gebiete im Landkreis Celle - Sachstand
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
 
Beschluss

Herr Höhl erläuterte den Sachstand der Sicherung der Natura 2000-Gebiete anhand einer Präsentation.

(Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.)

 

Im Anschluss daran stellte Herr Höhl auf Nachfrage klar, dass das erneute Auslegungsverfahren für das FFH-Gebiet Nr. 98 (Brand) bereits laufe. Im Hinblick auf die FFH-Gebiete Nr. 99 und 300 (Bohlenbruch und Hellern bei Wietze) stehe dagegen noch nicht fest, ob eine erneute Auslegung erforderlich werde.

 

Herr Thiess ergänzte, dass die Verfahren zur Sicherung der FFH-Gebiete Nr. 81 und 301 (Örtze mit Nebenbächen sowie Entenfang Boye und Bruchbach) noch nicht begonnen hätten.

 

Herr Sommer bemängelte die Langwierigkeit der Gebietssicherung und führte aus, dass der Landkreis Celle hier hinter dem niedersächsischen Durchschnitt zurückliege. Er erklärte, dass er einen Zeitablaufplan für das weitere Vorgehen haben wolle.

 

Herr Höhl erläuterte, dass sich die Landkreise hinsichtlich der Umsetzung der Sicherung der Natura 2000-Gebiete kaum vergleichen ließen, da sowohl die zu sichernden Gebiete als auch die divergierenden Nutzungsinteressen hinsichtlich derselben in Niedersachsen sehr ungleich verteilt seien. Die Gebietssicherung sei im Landkreis Celle besonders schwierig, da hier besonders viele Gebiete mit stark differenten Nutzungsinteressen zu sichern seien. Ein Ablaufplan könne zur Verfügung gestellt werden. Dem Protokoll wurde ein Zeitablaufplan als Anlage beigefügt.

 

Frau Meyer wollte wissen, wer den Erschwernisausgleich Wald zahle und ob dieser auch gezahlt werde, wenn Verordnungen zur Sicherung von Natura 2000-Gebieten vor dem EA-Wald-VO in Kraft getreten seien.

 

Herr Höhl antwortete, dass hierfür das Land Niedersachsen zuständig sei.

 

Herr Dr. Voss wollte wissen, wie die unterschiedlichen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen im Sicherungsverfahren berücksichtigt würden.

 

Herr Höhl erklärte, dass die Verfahren umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligungen vorsähen und die unterschiedlichen Interessen dadurch Berücksichtigung fänden.

 

Herr Kaiser stellte fest, dass der Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum den Sachstand der Sicherung der Natura 2000-Gebiete zur Kenntnis genommen habe.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 180312_Präsentation UA März 18 Sachstand Natura 2000 (983 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 180323_Protokollanhang zeitliche Planung Sicherung N2K (161 KB)