Auszug - Fünfte Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege (s. KA v. 18.12.2018, TOP 17)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Unter Hinweis auf die von der Verwaltung vorgelegten Berechnungen hielt Herr Trenkenschu die Entlohnung von Tagespflegepersonen für nicht ausreichend.
Herr Engelen erklärte, das Thema sei für das nächste Jahr zur Beratung bereits vorgesehen. Die aktuelle Änderung der Satzung erfolge aus anderen Gründen.
Der Kreistag beschloss die „Fünfte Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege“ in der Vorlage. 0104/2018-1-1 anliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen