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Auszug - Fünfte Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege (s. KA v. 18.12.2018, TOP 17)  

des Kreistages
TOP: Ö 7
Gremium: Kreistag Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 14:30 - 17:39 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0104/2018-1 Fünfte Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
0104/2018
Federführend:Dez. II - Jugendamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Unter Hinweis auf die von der Verwaltung vorgelegten Berechnungen hielt Herr Trenkenschu die Entlohnung von Tagespflegepersonen für nicht ausreichend.

Herr Engelen erklärte, das Thema sei für das nächste Jahr zur Beratung bereits vorgesehen. Die aktuelle Änderung der Satzung erfolge aus anderen Gründen.

Der Kreistag beschloss die „Fünfte Änderungssatzung zur Satzung über die Höhe der laufenden Geldleistungen und die Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege“ in der Vorlage. 0104/2018-1-1 anliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen