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Auszug - Ausweisung des Naturschutzgebietes "Breites Moor" (FFH-Gebiet Nr. 85)  

des Ausschusses für Umwelt und ländlichen Raum
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 9:10 - 12:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0110/2020 Ausweisung des Naturschutzgebietes "Breites Moor" (FFH-Gebiet Nr. 85)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. III - Amt für Umwelt und ländlichen Raum   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Hartmann erläuterte das Ausweisungsverfahren zum NSG „Breites Moor“ (FFH-Gebiet Nr. 85) anhand einer Präsentation (siehe Anhang).

 

Herr Hohls sagte im Hinblick auf die Möglichkeit vertraglicher Vereinbarungen zur Pflege und Entwicklung des Gebiets, dass eine über den Erschwernisausgleich hinausgehende Förderung zur Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebie-ten nicht möglich sei.

 

Frau Hartmann entgegnete, dass über den Erschwernisausgleich hinaus eine För-derung durch Agrar-Umwelt-Maßnahmen (AUM) – Förderpaket GL 4 „zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich“ – ihres Wissens mög-lich sei.

Ergänzung der Verwaltung:

Nach Recherche durch die Verwaltung kann die Auskunft von Frau Hartmann be-stätigt werden. Eine Förderung über den Erschwernisausgleich hinaus ist über das Förderpaket GL 4 möglich.

 

Herr Hohls erkundigte sich, ob die im Schutzzweck des Verordnungsentwurfs neu aufgeführten Tierarten auch tatsächlich vorkommen und überprüft worden seien.

 

Herr Thiess entgegnete, dass der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirt-schaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Artenerfassung eigene Kartie-rungen in Auftrag gegeben habe. Die Kartierungen seien methodisch nicht zu be-anstanden. Es bestehe daher kein Anlass, am tatsächlichen Vorkommen der erfass-ten Arten zu zweifeln.

Ergänzung der Verwaltung:

Der für die Lebensraumtypen angegebene Schutzzweck gibt die Erhaltungsziele mit einer Beschreibung des Sollzustandes an. Er kann daher neben den tatsächlich vorkommenden Arten auch Arten aufführen, die noch nicht vorhanden sind, aber sich als charakteristische Arten dort wieder ansiedeln könnten.

 

Frau Pfützner erkundigte sich, ob von den in der Karte dargestellten Fischteichen negative Auswirkungen auf das Gebiet ausgingen.

 

Frau Hartmann erläuterte, dass es noch weitere Fischteiche im städtischen Bereich des NSG gebe. Die vier dargestellten Teiche seien dagegen Lebensraumtypen, die speziell betrachtet und daher in der Karte aufgeführt worden seien.

 

Herr Kaiser stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 7_Anlage_PP_NSG Breites Moor (4311 KB)