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Auszug - Wirtschaftlichkeitsvergleich und Umsetzung des beschlossenen Erweiterungsbaus des Westkreisgymnasiums (ÖPP-light)  

des Ausschusses für Gebäudewirtschaft
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gebäudewirtschaft Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.09.2020 Status: öffentlich
Zeit: 14:31 - 16:41 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kreistagssaal, Trift 26
Ort: Celle
0122/2020 Wirtschaftlichkeitsvergleich und Umsetzung des beschlossenen Erweiterungsbaus des Westkreisgymnasiums (ÖPP-light)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dez. IV - Amt für zentrale Dienste, Liegenschaften und Sportförderung Beteiligt:Dez. I - Amt für Finanzwirtschaft
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Ruthe präsentierte den aktuellen Planungsstand zum Westkreisgymnasium. Er betonte, dass dieser mit dem Hölty abgestimmt sei und aus Sicht von Schule und Kreisverwaltung alle Anforderungen der Schule an eine moderne, pädagogische Bauweise berücksichtige. Im weiteren Verlauf werde gemeinsam mit externen Firmen nach Optimierungspotential gesucht und der Entwurf entsprechend angepasst.

Herr Grunke stellte fest, der Planungsentwurf enthalte große Glasflächen und fragte, ob eine Klimatisierung vorgesehen sei. Herr Weißhaar erläuterte, dass eine Beschattung vorgesehen sei. Die Detailplanung zu diesem Punkt sei allerdings noch nicht abgeschlossen, sodass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zur weiteren Klimatisierung gemacht werden könnten. Herr Grunke ergänzte, dass die Verkehrsführung und Parkplatzanordnung für PKW und Busse an der Oberschule Winsen sehr gut umgesetzt wurde und dieses als Vorbild für das Westkreisgymnasium dienen solle.

Frau Pfützner erkundigte sich, ob auf dem Grundstück Altlasten vorhanden seien. Zudem fragte sie, welche ökologischen Maßnahmen für den Bau des Westkreisgymnasiums vorgesehen seien. Herr Reimchen führte aus, dass nach derzeitigen Erkenntnissen keine Altlasten auf dem Grundstück zu erwarten seien. Derzeit werde die Machbarkeit einer Nahwärmeversorgung mittels Geothermie geprüft. Hierzu beabsichtige die Gemeinde Hambühren, ein finanziell zu 65 % gefördertes Gutachten in Auftrag zu geben. Die Gemeinde Hambühren und der Landkreis Celle übernähmen jeweils die Hälfte des verbleibenden Eigenanteils. Das Gymnasium werde auf der Basis der aktuellen Energieeinsparverordnung errichtet und erfülle damit modernste energetische Standards, außerdem sei neben der Begrünung der Dachflächen auch die Installation von Photovoltaikanlagen möglich.

Frau Hilbig von PSPC präsentierte die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Westkreisgymnasiums. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Frau Groffmann-Krumsiek erkundigte sich, welche Kosten zusätzlich zu den Baukosten in Höhe von rd. 25 Mio. € anfielen. Frau Hilbig erläuterte, dass noch eine Indexierung über den Zeitraum von 36 Monaten erfolge sowie ein Risikoaufschlag berücksichtigt werde. Frau Groffmann-Krumsiek fragte, ob hierbei auch die Kosten für die Ausstattung von Fachunterrichtsräumen berücksichtigt seien. Herr Ruthe bestätigte, dass im Baukostenindex (BKI) die Ausstattung bereits enthalten sei.

Frau Pfützner erkundigte sich, welchen Anreiz ein Bauunternehmer habe, die Leistung qualitativ hochwertig zu erbringen, wenn dieser nicht für die Instandhaltung zuständig sei. Darüber hinaus fragte sie, wie die Baufinanzierung erfolge. Frau Hilbig erläuterte, dass die Qualität des Bauobjektes in der Ausschreibung definiert werde und vom Unternehmen zu erreichen sei, um das vereinbarte Entgelt zu erhalten. Herr Reimchen ergänzte, dass zusätzlich die Garantie- und Gewährleistungszeiträume der einzelnen Bauteile die Qualitätsvorgaben absichere. Frau Hilbig teilte mit, dass der Generalunternehmer den gesamten Bau vorfinanziere, dazu bediene sich dieser eines Kredits einer Bank. Mit diesem Kredit könne der Generalunternehmer die am Bau beteiligten Nachunternehmer bezahlen. Der Landkreis Celle zahle nach Abnahme den gesamten Betrag für das Bauvorhaben in einer Summe an den Generalunternehmer.

Herr Pauls regte an, dass dem Ausschuss wie in der Vergangenheit das zur Annahme beabsichtigte Angebot vorgestellt werde.

Frau Meyer fragte, wofür die Mittel für die Ausgleichsmaßnahmen benötigt würden. Herr Reimchen erläuterte, dass das Gesetz insbesondere für die Beseitigung von Bäumen Ausgleichsmaßnahmen vorsehe. Dem Aufwand für die Ausgleichsmaßnahmen müsse jedoch entgegengehalten werden, dass der Landkreis das Grundstück von der Gemeinde Hambühren kostenlos erhalten habe und der Wert des Grundstücks die Höhe der Ausgleichsmaßnahmen übersteige.

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen Erfahrungsberichts der Landesrechnungshöfe zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten erkundigte sich Herr Didschies nach den Folgen eines ÖPP-Projektes für mittelständische Unternehmen sowie zu der Forfaitierung mit Einredeverzicht. Frau Hilbig erläuterte, dass eine Forfaitierung mit Einredeverzicht seit der Einführung der Doppik keine Vorteile mehr biete und nahezu nicht mehr zur Anwendung komme. Des Weiteren sei der genannte Erfahrungsbericht des Landesrechnungshofes bereits 10 Jahre alt und aufgrund der großen Veränderungen in diesem Bereich nicht mehr aktuell.

Frau Pfützner merkte an, dass der in der Präsentation genannte Zeitvorteil des ÖPP-Projekts kritisch zu betrachten sei. Dieses zeige sich am Beispiel der Turnhalle an der Burgstraße. Des Weiteren sei die Eigenrealisierung nur um 5 % teurer. Der Landkreis Celle habe hierfür 22 Mitarbeiter in der Kreisverwaltung und durch die Eigenrealisierung würden mittelständische Unternehmen aus der Region und nicht nur der Generalunternehmer profitieren. Aus diesen Gründen sei die Eigenrealisierung zu befürworten. Frau Hilbig wies darauf hin, dass in einem Vergabeverfahren die Begrenzung der Anbieter auf die Region rechtlich nicht möglich sei. Üblicherweise werde im Rahmen der Bewertungsmatrix ein Mittelstandskonzept gefordert, in dem der Generalunternehmer den Anteil von mittelständischen Unternehmen darzulegen habe, die an dem Bauprojekt beteiligt sind. Herr Ruthe verwies auf den Bau der Burghalle, bei dem sich der Generalunternehmer in zahlreichen Gewerken ortsansässiger Unternehmen bedient habe.

Herr Didschies erkundigte sich, ob mit den derzeitigen 22 Mitarbeitern die Eigenrealisierung überhaupt möglich sei. Wenn hierzu keine Möglichkeit bestehe, stünde die Eigenrealisierung nicht zur Debatte oder das Amt müsse mittelfristig personell aufgestockt werden. Herr Reimchen erklärte, dass der Landkreis Celle bei der vorgeschlagenen Variante des ÖPP-Light dieses Projekt überwachen werde. Für die Eigenrealisierung seien derzeit keine freien Kapazitäten im Amt vorhanden. Weitere Ingenieure zu finden, sei bei dem aktuellen Fachkräftemangel schwierig.

Frau Pfützner erkundigte sich über die Abbildung des ÖPP-Projektes im Haushalt und erklärte, dass ÖPP-Projekte in der Vergangenheit oft dafür genutzt worden seien, um Maßnahmen umzusetzen, die sonst nicht finanzierbar gewesen wären. Frau Hilbig erklärte, dass diese Problematik seit der Einführung der Doppik nicht mehr bestehe und dass in jedem Falle eine Eignungsprüfung erfolge, mit der sichergestellt werden könne, dass die jeweiligen Projekte finanziell tragbar seien. Herr Pauls ergänzte, dass das Image von ÖPP-Projekten sehr schlecht sei, dieses läge jedoch an Varianten wie dem „Sale and Lease Back“. Der Landkreis beabsichtige jedoch, keine Leistungen über die Bauphase hinaus an den Generalunternehmer zu vergeben und bleibe jederzeit Eigentümer. Daher seien die Nachteile und Probleme, die aus anderen ÖPP-Projekten bekannt seien, hier nicht von Bedeutung.

Herr Grunke bedankte sich bei Frau Hilbig für den Vortrag, schloss sich der Vorlage an und bat um kurze Erläuterung der Kostensteigerung. Herr Reimchen erläuterte, dass zum einen die Baukostenschätzung auf Basis der seit Mitte des Jahres vorliegenden BKI-Ansätze aktualisiert worden sei, zum anderen sei die Kostensteigerung auf die Anpassung des Entwurfs an die Planungsfortschritte und die Bedürfnisse des Hölty-Gymnasiums, die Ausgleichsmaßnahmen sowie die zusätzlichen Risikokosten zurückzuführen.

 

Herr Didschies fragt die anwesende Schulleiterin Frau Nerreter nach ihrer Einschätzung zum Planungsfortschritt. Frau Nerreter berichtete positiv über den aktuellen Sachstand und erklärte, dass der vorgestellte Entwurf den Wünschen der Schule voll entspräche.

Herr Lauenstein erkundigte sich über die Personalaufteilung des Hochbaues. Herr Ruthe erklärte, dass derzeit neun Bautechniker für alle geplanten Instandhaltungsmaßnahmen aller Liegenschaften des Landkreises Celle eingesetzt würden. Für rechtliche und haushaltsrechtliche Belange stünden drei Verwaltungskräfte zur Verfügung. Des Weiteren seien noch drei Bauzeichner sowie ein Azubi im Hochbau beschäftigt. Darüber hinaus seien fünf Ingenieure und Architekten für die Neu-, Um- und Erweiterungsbauten vorhanden.

Herr Didschies bat um Vorstellung der Abteilung des kreiseigenen Hochbaus in der nächsten Ausschusssitzung. Herr Reimchen sagte eine Vorstellung zu.

Frau Pfützner beantragte, über die beiden Abstimmungspunkte getrennt voneinander abzustimmen. Herr Didschies sagte zu, so zu verfahren.

1.) Der Gebäudewirtschaftsausschuss empfahl dem Kreistag, die Aktualisierung der Investitionskosten des am 21.01.2020 beschlossenen Erweiterungsbaus des Hölty-Gymnasiums am Standort Hambühren-Ovelgönne (Westkreisgymnasium) von 27,4 Mio. € auf voraussichtlich 32 Mio. € zu beschließen.

2.) Der Gebäudewirtschaftsausschuss empfahl dem Kreistag, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Planung, der Neubau und die Bauzwischenfinanzierung des Erweiterungsbaus als Investorenmodell ohne Beauftragung der Instandhaltung (ÖPP-light) durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis zu 1.: einstimmig

Abstimmungsergebnis zu 2.: bei einer Gegenstimme beschlossen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP4 - PSPC _WU_LK Celle_Westkreis Gymnasium Kurzfassung v1_ch.pdf (410 KB)